Musterbrief #39: nur Ausgleichszahlung von Airline fordern
Musterbrief "nur Ausgleichszahlung von Airline fordern" wurde zuletzt am 11.10.2022 überarbeitet.
Diese Textvorlage basiert auf folgender Sachlage:
- Ihr EU Flug wurde von der Fluglinie gestrichen
- Sie fordern nach dem abgesagten Flugtermin eine Ausgleichzahlung von der Fluglinie.
Die Fluglinie kann vor dem gestrichenen Flug eine Ersatzbeförderung anbieten.
Wenn die angebotene Ersatzbeförderung gewissen Verspätungskriterien entspricht,
und Ersatzbeförderung nicht angenommen wird, kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. - Die Fluglinie hat Sie nicht spätestens 14 Tage vor dem Flugtermin darüber informiert.
Wenn doch, kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung! - Es bestanden keine außergewöhnlichen Umstände für diese Absage
Mit dieser Vorlage fordern Sie eine Ausgleichszahlung von der Fluglinie entsprechend Ihrer Rechte aus folgendem Gesetzestext:
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 mit Vorschriften für die Fluggastentschädigung
Allgemeine Hinweise zur unseren Musterbriefen
https://europakonsument.at/allgemeine-hinweise-zu-unseren-musterbriefen/5722
Unser Ratgeber Artikel zu abgesagten Flügen
https://europakonsument.at/airline-hat-flug-abgesagt-was-steht-mir-zu/6137