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Flughafenanzeige listet Flugzeiten in grün, eine Zeile ist rot mit "Cancelled"
Wenn eine Airline ihren Flug ausfallen lässt, muss sie einen zeitmäßig vernünftig angesetzten Alternativtransport anbieten oder Entschädigung zahlen. Bild: SynthEx / shutterstock

Airline hat Flug abgesagt - Was steht mir zu?

Die Regelung über Ansprüche bei Flugabsagen durch die Fluggesellschaft sind in der Fluggastrechteverordnung (EG Nr.261/2004) genau bestimmt. Von einer Annullierung spricht man somit, wenn Sie beim nicht durchgeführten Flug zumindest einen Platz reserviert hatten. Wenn Ihr Flug von der Fluglinie gestrichen wird und Sie eine angebotene anderweitige Beförderung nicht akzeptieren, hängt es von der Länge der Flugstrecke ab, wieviel Entschädigung Sie bekommen und ob weitere Betreuungsleistungen von der Fluglinie erbracht werden müssen. 

Betreuungsleistungen bei Ersatzflug

Bei kurzfristig organisiertem Ersatzflug haben Sie im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit Anspruch auf kostenlose Erfrischungen oder Snacks und bei Bedarf auf zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails. Die Airline sollte Sie am Abfertigungsschalter oder Flugsteig über diese Rechte informieren (z.B. Informationsblatt).

Wenn der Ersatzflug erst am Folgetag durchgeführt wird, steht Ihnen kostenloser Transfer (hin & retour) zu einer kostenfreien Hotelunterkunft zu, oder im Falle, dass Sie wieder nach Hause fahren müssen, der erneute Transfer zum Flughafen am neuen Abflugtag.

Grünes Piktogramm zeigt Hamburger und Getränkebecher mit Strohhalm

Speisen und Getränke

Das Ausmaß der Betreuungsleistung hängt laut Verordnung von Ihrer  Wartezeit auf den Ersatzflug und der Länge Ihrer Flugstrecke ab. Bei Kurzstrecken fällt auch ins Gewicht, ob der Flug nur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR Länder siehe oben) stattfindet. In der Praxis händigen Airlines meist Gutscheine für Flughafenrestaurants aus. Manchmal wird aber auch nichts angeboten und Wartende werden nicht über zustehende Ansprüche informiert. Deshalb fehlen dann oft die nötigen Belege über Ausgaben, die man während der Wartezeit gehabt hat. Heben Sie also alle Belege für solche Restaurant-, Taxi- oder Hotelkosten auf! Anspruch auf Betreuungsleistungen haben Sie nur, wenn Wartezeit und Flugdistanz in eine der vier folgenden Kategorien fallen.

  • Kurzstrecke (bis zu 1.500 km) erst ab 2 Stunden Wartezeit
    (z.B. Kiev - Wien)
  • Kurzstrecke innerhalb des EWR (bis zu 1.500 km) erst ab 3 Stunden Wartezeit
    (z.B. Graz - Madrid)
  • Mittelstrecke (zwischen 1.500 und 3.500 km) erst ab 3 Stunden Wartezeit
    (z.B. Innsbruck - Ankara)
  • ab 4 Stunden Wartezeit ist Länge der Flugstrecke egal

Zeitgerechte Verständigung über Absage

Eine Ausgleichszahlung aufgrund einer Flugannullierung entfällt komplett, wenn diese Absage des Fluges Ihnen mindestens  zwei Wochen vor dem Abflugdatum mitgeteilt wurde. Dabei muss das Flugunternehmen diese Mitteilung beweisen können.

Wenn das Flugunternehmen Ihnen eine anderweitige Beförderung (normalerweise Ersatzflug) für die gebuchte Strecke anbietet, muss Ihnen dieser Ersatzflug in einem bestimmten Zeitfenster angekündigt werden und auch stattfinden. Wenn Folgendes zutrifft, muss die Airline keine Ausgleichszahlung an Sie machen:

  • Wenn die Mitteilung über den Ersatzflug zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug gemacht wurde, dann dürfen der Abflug höchstens 2 Stunden früher und die Ankunft höchstens 4 Stunden später sein.
  • Wenn die Mitteilung über den Ersatzflug weniger als 7 Tage vor Abflug gemacht wurde, dann dürfen der Abflug höchstens 1 Stunde früher und die Ankunft höchstens 2 Stunden später sein.

Tipp: Wenn die Airline gar keinen Ersatzflug angeboten hat und Sie selbst einen Ersatzflug gebucht hatten, haben Sie Anspruch auf die angefallenen Mehrkosten. Um Ihre Sorgfaltspflicht beim Finden eines Fluges mit "vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" zu belegen, sollten Sie beim Suchen des selbst organisierten Ersatzfluges Screenshots von Vergleichsangeboten erstellen.

Rotes Piktogramm zeigt Kalender

Zeitgerecht informiert

Ausgleichszahlung

Bei gestrichenen Flügen muss eine Fluglinie eine finanzielle Ausgleichszahlung pro Person leisten, außer es wird fristgerecht eine Ersatzbeförderung angeboten (siehe oben). Für die Höhe der Ausgleichszahlung wird die Entfernung zwischen Abflugs- und Zielort herangezogen (nach der Großkreismethode), Umsteigeverbindungen werden dabei nicht berücksichtigt.

  1. 250 € bei Kurzstrecken (1500km)  
  2. 400 € bei Mittelstrecken (3500km) 
  3. 600 € bei Langstrecken (über 3500 km) aber nur wenn Flug über den EWR Raum hinausgeht

Wenn Passagiere einen von der Fluggesellschaft organisierten Ersatztransport in Anspruch nehmen, dürfen diese Entschädigungszahlungen um 50 % reduziert werden. Allerdings darf diese anderweitige Beförderung eine gewisse Ankunftsverspätung zum abgesagten Flug nicht überschreiten, sonst ist die volle Ausgleichszahlung fällig.

  1. 125 € bei Kurzstrecken (1500km) - Ersatzankunft maximal 2 Stunden später 
  2. 200 € bei Mittelstrecken (3500km) - Ersatzankunft maximal 3 Stunden später  
  3. 300 € bei Langstrecken (über 3500 km) - Ersatzankunft maximal 4 Stunden später 
Grünes Piktogramm zeigt in oberer Hälfte ein Flugzeug und unterhalb eines Trennstriches Euro Banknoten

Entschädigung durch Fluglinie

Wann muss die Airline nicht zahlen?

Wenn ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand eintritt, muss die Airline keine finanzielle Entschädigung nach Streichung eines Fluges leisten. Außergewöhnliche Umstände können zum Beispiel Sturm, Naturkatastrophen, Streiks, die nicht das eigene Personal der Fluggesellschaft betreffen, terroristische Gefahr, Blitzeinschlag, Vogelschlag („Bird Strike”), medizinische Notfälle oder nachgewiesene Herstellungsfehler am Flugzeug sein.

Einen Ersatzflug (oder anderweitige Beförderung) muss die Fluglinie bei außergewöhnlichen Umständen aber trotzdem vorschlagen. Auch dann, wenn Sie keine Entschädigungszahlung leisten muss.

Rotes Piktogramm zeigt Vulkanausbruch

Außergewöhnlicher Umstand

Was soll ich am Flughafen machen?

  • Prüfen Sie, ob und wann die Airline Sie über den Ausfall verständigt hat. Wenn gewissen Informationsfristen nicht eingehalten wurden, haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
  • Wenn bei unangekündigtem Ausfall der Ersatzflug erst Stunden später abfliegt: Sprechen Sie Mitarbeiter der Airline an und machen Sie Ihre Ansprüche auf Betreuungsleistungen geltend. Laut Verordnung müsste eigentlich das Personal auf Sie zukommen und Sie über Ihre Rechte aufklären.
  • Ihre Ausgaben in der Wartezeit dokumentieren: Falls Sie von der Fluglinie keine Betreuungsleistungen erhalten, heben Sie Belege über konsumierte Mahlzeiten oder Erfrischungen auf. Wenn der Ersatzflug erst am Folgetag war, auch die Hotel- und Taxirechnungen aufheben!
  • Screenshot bei Online-Beschwerde: Falls Sie online ein Beschwerdeformular der Airline ausfüllen, sollten Sie vor dem Absenden Ihrer Eingaben zur Sicherheit ein Bildschirmfoto machen.
  • Halten Sie die Ankunftszeit Ihres Ersatzflug am Zielort fest. Wenn die Ankunftsverspätung eine gewisse Dauer überschreitet, so haben Sie Anspruch auf Geldentschädigung, obwohl Sie einen Ersatzflug in Anspruch genommen haben. Erfassen Sie daher die Dauer der Ankunftsverspätung um die richtige Höhe zu fordern. Eben dafür sollten Sie auch die Daten des gestrichenen Fluges (Flugnummer, Abflugs- und Ankunftszeit) aufbewahren.
Piktogramm zum Thema "Flugannullierung"

Flug gestrichen - was tun?

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