Airline hat Flug abgesagt - Was steht mir zu?
Die Regelung über Ansprüche bei Flugabsagen durch die Fluggesellschaft sind in der Fluggastrechteverordnung (EG Nr.261/2004) genau bestimmt. Von einer Annullierung spricht man somit, wenn Sie beim nicht durchgeführten Flug zumindest einen Platz reserviert hatten. Wenn Ihr Flug von der Fluglinie gestrichen wird und Sie eine angebotene anderweitige Beförderung nicht akzeptieren, hängt es von der Länge der Flugstrecke ab, wieviel Entschädigung Sie bekommen und ob weitere Betreuungsleistungen von der Fluglinie erbracht werden müssen.
Betreuungsleistungen bei Ersatzflug
Das Ausmaß der Betreuungsleistung hängt laut Verordnung von Ihrer Wartezeit auf den Ersatzflug und der Länge Ihrer Flugstrecke ab. Bei Kurzstrecken fällt auch ins Gewicht, ob der Flug nur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR Länder siehe oben) stattfindet. In der Praxis händigen Airlines meist Gutscheine für Flughafenrestaurants aus. Manchmal wird aber auch nichts angeboten und Wartende werden nicht über zustehende Ansprüche informiert. Deshalb fehlen dann oft die nötigen Belege über Ausgaben, die man während der Wartezeit gehabt hat. Heben Sie also alle Belege für solche Restaurant-, Taxi- oder Hotelkosten auf! Anspruch auf Betreuungsleistungen haben Sie nur, wenn Wartezeit und Flugdistanz in eine der vier folgenden Kategorien fallen.
- Kurzstrecke (bis zu 1.500 km) erst ab 2 Stunden Wartezeit
(z.B. Kiev - Wien) - Kurzstrecke innerhalb des EWR (bis zu 1.500 km) erst ab 3 Stunden Wartezeit
(z.B. Graz - Madrid) - Mittelstrecke (zwischen 1.500 und 3.500 km) erst ab 3 Stunden Wartezeit
(z.B. Innsbruck - Ankara) - ab 4 Stunden Wartezeit ist Länge der Flugstrecke egal
Zeitgerechte Verständigung über Absage
Ausgleichszahlung
✈ Sind Sie nicht sicher, ob diese Rechte auch für Ihren Flug gelten?
https://europakonsument.at/ist-mein-flug-durch-die-eu-verordnung-geschuetzt/64853
✈ Sind Sie nicht sicher an welches Luftfahrtunternehmen Sie Ihre Forderung stellen sollen?
https://europakonsument.at/wen-forderung-als-fluggast-richten/64854
Wann muss die Airline nicht zahlen?
Was soll ich am Flughafen machen?
Downloads
- offizielles EU-Beschwerdeformular an Fluglinien - Deutsch.pdf (121.75 KB)
- Musterbrief - Ausgleichszahlung nach Flugannullierung.docx (14.01 KB)
- Musterbrief - Fehlende Betreuungsleistungen Flug.docx (16.08 KB)
- Broschüre (Sozialministerium 2018) - Fliegen ohne Turbulenzen.pdf (2.78 MB)
- Verordnung (EG) Nr.216/2004: Fluggastrechte EU (Nichtbeförderung, Verspätung, Annullierung).pdf (107.58 KB)
Links
Distanzrechner für Flugentfernungen
https://www.luftlinie.org/
Webseite Flightera zum Überprüfen von Flugnummern und Verspätungen
https://www.flightera.net/
Schlichtungsantrag bei APF einbringen
https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-flug.html
Beschwerde bei Ombudsstelle.at einbringen
https://www.ombudsstelle.at/beschwerde-einreichen/
Schlichtungsantrag bei Verbraucherschlichtung.at einbringen
https://portal.verbraucherschlichtung.at/cm/fileadmin/adrapp/page/adrWelcome.php
Your Europe - Fluggastrechte Portal der EU
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
Unsere Überblicksseite zu Fluggastrechten
https://europakonsument.at/rechte-von-flugpassagieren/64857