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Musterbrief #54: Einspruch gegen Bußgeldforderung aus Italien

Die Vorlage zum "Einspruch gegen Strafmandat in Italien" wurde zuletzt am 27.06.2022 überarbeitet. Das Formular wurde bewusst nicht an unser Musterbrief Format angepasst und auch mit keinen Erklärungen im Text versehen. Unveränderte Formulare werden von italienischen Behörden schneller bearbeitet. Wenn Sie Verständnisschwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars haben, laden Sie die deutschsprachige Version zum Vergleichen herunter. Achtung; wenn Sie das Verkehrsvergehen außerhalb Südtirols begangen haben, so müssen Sie zwingend den Einspruch auf italienisch machen und in dreifacher Ausfertigung eingeschrieben senden!

Diese Textvorlage basiert auf folgender Sachlage:

  • Sie haben eine eingeschriebene Aufforderung zur Zahlung einer behördlich verhängten Strafe aus Italien erhalten
  • Dies fußt nicht auf einem zivilrechtlichen Vergehen (z.B. bei Autobahnmaut) sondern auf einem Strafmandat aufgrund eines Verkehrsdelikts
  • Sie haben noch keine Zahlung geleistet
  • Es sind noch keine 60 Tage seit der Zustellung des Bescheides verstrichen
  • Es handelt sich um den eigentlichen Bußgeldbescheid und nicht um ein vorab verschicktes Mahnschreiben ohne Rechtsbelehrung
  • Sie haben wichtige und beweisbare Gründe die Geldbuße abzulehnen oder der italienischen Behörde ist ein formeller Fehler unterlaufen

Mit dieser Vorlage erheben Sie Einspruch gegen eine italienische Bußgeldforderung, die Sie zu Hause per Post erreicht hat. Sie stützen sich dabei auf die  Sonderregelung bei der Ahnung von Verkehrssünden bei Betroffenen mit ausländischem Wohnsitz.

  • "Codice della Strada" Neue Straßenverkehrsordnung (D.Lgs. n. 285/1992)
  • Gesetz Nr. 689 vom 24.11.1981
  • Bei Verjährung (360 Tage) Art. 201 Abs. 2 und Abs.5

Verjährung:

Sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht binnen 360 Tagen aber der Feststellung des Vergehens bekommen haben, fügen Sie in den vier Zeilen unterhalb von  "motivi" als Grund des Einspruchs ein:

Ai sensi di Art 201, secondo comma, del Codice della Strada, la notifica deve essere consegnata al trasgressore entro 360 giorni dalla rilevazione dell’infrazione, e cioè il giorno XX.XX.20XX, mentre suddetto avviso mi è pervenuto soltanto in data YY.YY.20YY. Richiedo pertanto di non procedere ulteriormente per motivo dell’entrata in prescrizione della notifica (Art. 201, comma 5).

  1. statt XX.XX.20XX das Datum der behördlichen Feststellung der Verkehrsübertretung einfügen
  2. statt YY.YY.20YY das Datum der Zustellung einfügen

Wenn andere Einspruchsgründe vorliegen, nutzen Sie einen Onlineübersetzer, um einen italienischen Text zum Einfügen zu erhalten. 

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