Zum Inhalt

Musterbrief #45: eigenes Flugstorno

Musterbrief "Eigenes Flugstorno" wurde zuletzt am 19.07.2022 überarbeitet.

Diese Textvorlage basiert auf folgender Sachlage:

  • Sie haben aus eigenen Gründen einen bereits bezahlten Flug storniert.
  • Sie hatten einen nicht kostenfrei stornierbaren Tarif gewählt.
  • Es handelt sich um eine reine Flugbuchung, keine Pauschalreise.
  • Optional: Sie haben personenbezogene Serviceentgelte (z.B. Gepäckzuschlag, Sitzplatzreservierungskosten, Treibstoffzuschlag) dazu bezahlt und fordern auch diese zurück
  • Optional: Die Fluglinie hat eine Bearbeitungspauschale für das Storno eingehoben - Sie fordern diese zurück
  • Die Gebühren können Sie auch zurückfordern, wenn Sie den Flug verpasst haben
  • Achtung - Sie können diese nicht im Netto-Flugpreis enthaltenen Kosten (pro Passagier) erst nach dem Flugdatum zurückfordern

Mit dieser Vorlage fordern Sie eine Ausgleichszahlung von der Fluglinie entsprechend Ihrer Rechte aus folgenden Gesetzestexten:

  • unverbrauchte Steuern und Gebühren (z.B. Flughafentaxen) müssen separat ausgewiesen sein nach Art. 23 Abs. 1 S. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Diese Angaben über Steuern, Gebühren und Entgelte sind auf der Rechnung oft neben dem Flugticketpreis unter der Bezeichnung „Tax“ zu finden.  Diese Entgelte können bei Nichtantritt des Fluges zurückgefordert werden, da Sie erst zugunsten Dritter gemeinsam mit dem Ticketpreis von der Fluglinie eingehoben und erst bei Antritt des Fluges abgeführt werden.
  • eine eventuell in AGBs der Fluglinie definierte pauschalierte Bearbeitungsgebühr ist nichtig, siehe Urteil EuGH 6.7.2017 (C290/16) - entspricht § 1168 Abs 1 erster Satz ABGB und § 879 Abs 3 ABGB

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang