Onlineformular des EVZ Schritt für Schritt erklärt
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Die Eingabemaske unseres Onlineformulars ermöglicht es Ihnen Fragen direkt an unser juristisches Team zu stellen oder Beschwerden gegen Unternehmen einzugeben, damit wir Sie darin unterstützen. (Voraussetzungen durchlesen). In den ersten beiden Seiten unserer Eingabemaske sind für beide Zwecke gleich und erfordern diese Eingaben:
Schritt 1 - Persönliche Daten
Als Erstes müssen Sie in der Eingabemaske Ihre Personendaten eingeben. Diese werden erst im aller letzten Schritt automatisch in die EU Datenbank des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) übertragen. Ihre Eingaben werden dort für die Fallbearbeitung verwendet. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Schritt 2 - Unternehmensdaten
Auf der zweiten Seite werden Sie aufgefordert das Unternehmen einzutippen, zu welchem Sie eine Frage oder eine Beschwerde haben. Geben Sie dabei bitte immer das Unternehmen samt Firmenanschrift an, mit welchem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Das muss nicht immer das Unternehmen sein, mit dem Sie in Ihrem Fall zuletzt zu tun hatten!
Anmerkungen
Allgemeine Frage ohne konkretem Unternehmen
Sollten Sie nur eine allgemeine Auskunft brauchen, die keine konkrete Firma betrifft, geben Sie im obersten Pflichtfeld bitte einfach "allgemeine Frage" oder etwas Ähnliches ein, damit Sie fortfahren können.
Großbritannien
Wenn das betreffende Unternehmen im Vereinigten Königreich seinen Firmensitz hat, bitte auf dieser Seite ganz unten aus der Länderliste "Großbritannien" auswählen. Wählen Sie nicht "außerhalb der EU"! Das Land ist zwar nicht mehr in der EU, hat aber ein Verbraucherzentrum, mit dem wir zusammen Ihren Fall lösen können.
Selbst Unternehmer:in
Falls Sie selbst Unternehmer:in sind, nicht verwechseln! In Schritt 2 wird nicht nach Ihrer eigenen Firmenadresse gefragt, sondern nach dem Unternehmen auf welches sich Ihre Beschwerde oder Anfrage als Endverbraucher:in bezieht.
Vermittler oder Plattform
Geben Sie das Vermittlungsunternehmen nur dann hier ein, wenn sich Ihre Beschwerde direkt gegen den Vermittler, das Online Reisebüro, oder die Buchungsplattform richtet. z.B. haben diese einen Buchungsfehler gemacht oder geben den Kontakt zum eigentlichen Vertragsunternehmen nicht preis.
Pauschalreise
Bei Mängeln einer Pauschalreise geben sie den Reiseveranstalter samt Adresse ein. Geben Sie in diesem Schritt nicht das Reisebüro ein. Sie finden den Namen und die Adresse des Reiseveranstalters im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum der Unternehmenswebsite.
Inkassobüro
Falls Sie vom Inkassobüro ein Mahnschreiben bekommen haben, geben Sie in diesem Schritt das Unternehmen samt Anschrift an, welches das Inkassobüro beauftragt hat. Bei italienischen Verkehrsstrafen wählen Sie immer als Land Italien, auch wenn Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro aus Österreich erhalten (z.B. von ETI).
Schritt 3 - Formulardetails: Haben Sie eine Frage oder Beschwerde?
Abhängig davon, ob Sie eine Frage oder Beschwerde haben, erfordert die Eingabemaske ab diesem dritten Schritt unterschiedliche Eingaben:
Sie wollen bei einer ausländischen Firma etwas bestellen oder haben eine allgemeine Frage? Wir klären Sie gerne über Ihre EU Rechte als Verbraucher:in auf. Dafür wählen Sie hier "Anfrage" aus und tippen Ihre Frage in das Feld darunter.
Für Anfragen: Schritte 4 - 5 weiterlesen➡️
Wenn Sie möchten, dass wir Sie gegen eine problematische Firma unterstützen, dann wählen Sie bitte den Punkt "Beschwerde" aus. Darunter öffnen sich drei Abfragen zum Ausfüllen, welche überprüfen, ob wir in Ihrem Fall zuständig sind.



