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Das Gemeinsame Europäische Asylsystem

Migration: Rechtsvorschriften der EU

Derzeit beherrschen Schlagworte wie "Asylkrise" oder "Flüchtlingswelle" die Schlagzeilen. Vielfach ist von diversen Rechtsvorschriften der Europäischen Union die Rede, etwa der Dublin-Verordnung. Eine genaue Erklärung findet in der täglichen Berichterstattung kaum Platz, was angesichts der sich überschlagenden Ereignisse wenig verwunderlich ist.

Die EU-Kommission hat ein Factsheet herausgebracht, welches die wichtigsten Begriffe erklärt. Im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) wurden seit 1999 mehrere Rechtsvorschriften ausgearbeitet:

  • Asylverfahrensrichtlinie
  • Richtlinie über die Aufnahmebedingungen
  • Anerkennungsrichtlinie
  • Dublin-Verordnung
  • Eurodac-Verordnung

Diese Bestimmungen werden in dem Infoblatt ebenso dargestellt wie der Prozess, den jeder Mensch, der nach Europa flüchtet, durchlaufen muss. Es gibt damit einen einfach verständlichen Überblick, der hilft, sich in der aktuellen Debatte zurecht zu finden.

Debatte auf EU-Ebene

In der derzeitigen Situation, der Europa vielerorts überfordert gegenübersteht, wird eine Neuerung der Rechtsvorschriften diskutiert. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker fordert etwa, dass die Aufnahme von Flüchtlingen durch die Mitgliedsstaaten neu geregelt wird, um die Verteilung gerechter zu gestalten und Länder wie Griechenland oder Italien zu entlasten (siehe dazu unter anderem diesen Artikel). In einem Statement mahnt er außerdem zur Solidarität und spricht sich deutlich gegen Ablehnung und Feindseligkeit gegenüber Asylsuchenden aus.

Bitte beachten Sie: Dies ist lediglich ein Informationsartikel. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) behandelt keine Asylfragen. Das EVZ unterstützt Konsumenten bei grenzüberschreitenden Problemen mit einem Händler in einem anderen EU-Mitgliedsstaat.

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