EU-Ratsvorsitz erwägt neuen Anlauf für überarbeitete Passagierrechte
In der alten aber noch gültigen EU-Verordnung 261/2004 ist geregelt, welche Unterstützungsleistungen und Entschädigungsleistungen Fluggesellschaften gegenüber ihren Fluggästen zu erbringen haben, wenn es Verspätung oder einen Totalausfall gibt. Nun wird wieder verhandelt. Die EU Kommission hat ihre Vorschläge aktualisiert, die tschechische Ratspräsidentschaft zeigt laut Recherchen des Magazins "Politico" Initiative die festgefahrenen Positionen wieder in Gang zu bringen. Außerdem lobbyieren Fluglinien aktuell besonders stark, um eine Verringerung der Entschädigungszahlungen zu erwirken. Argumentiert wird von den Fluggesellschaften, dass es ungerecht sei Ausgleichszahlungen leisten zu müssen, die oft wesentlich über dem Ticketpreis liegen. Die Gegenposition etwa kommt von Vertretern der BEUC (Dachorganisation der europäischen Verbraucherschutzstellen), welche die Regulierung nicht verwässert sondern mit erweiterten Schutzrechten ausgestaltet sehen möchten. Etwa, dass Entschädigungen automatisch durchgeführt werden, und nicht erst indem Geschädigte aktiv ihr Geld einfordern müssen wie bisher.
Chancen auf Änderung nun höher
Weil die EU-Staaten sich nicht auf eine Position einigen konnten, wurden die Verhandlungen schon vor Jahren ausgesetzt. Ein Streitpunkt etwa bestand zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich über die Rolle des Flughafens in Gibraltar. Obwohl UK seit dem Brexit nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, gab es seitdem keinen nennenswerten Fortschritt. Allerdings sind scheinbar viele Länder wieder bereit an den Vorschlägen weiterzuarbeiten. Diese Verhandlungen können jedoch nur dann wieder aufgenommen werden, wenn in der zweiten Hälfte der Präsidentschaft - also von Oktober bis Dezember - genügend Zeit für eine Umsetzung bleibt. Sollten sich die EU-Staaten einigen, müssten sie anschließend noch mit dem Europaparlament verhandeln. Dieses hat seine Position schon 2014 festgelegt, der 2013 ausgesetzte Vorschlag ist somit wieder raus aus der Schublade. Auch Großbritannien erneuert gerade seine Fluggastrechte und wird voraussichtlich Entschädigungshöhen vom Preis der Flugtickets abhängig machen. Dies setzt die Kontinentaleuropäer etwas unter Druck, ebenso und vor allem schnell Neuerungen einzuführen. Sollte sich die Reform nicht mehr während der tschechischen Ratspräsidentschaft ausgehen, stehen die Chancen gut, dass sie während der darauffolgenden schwedischen EU Ratspräsidentschaft stattfindet. In nordischen Ländern ist der Konsumentenschutz traditionell stark ausgeprägt.
Was sich ändern könnte
Die EU-Kommission hatte damals vorgeschlagen, das Recht der Passagiere auf Information, Verpflegung und Entschädigung durch die Fluggesellschaften zu erweitern. Zugleich war jedoch auch vorgesehen, den Anspruch auf Entschädigung bei Flügen innerhalb der EU sowie kurzen internationalen Flügen unter 3500 Kilometern einzuschränken. Eine solche Entschädigung soll dem Vorschlag zufolge erst ab fünf Stunden Verspätung möglich sein - nicht wie bislang ab drei Stunden. Die Kommission argumentierte, dass eine Drei-Stunden-Frist für die Fluggesellschaften oft zu kurz sei, um Ersatzteile oder -flugzeuge einzufliegen. Die aktuelle Regelung ermuntere Airlines deshalb, Flüge komplett zu streichen - was nicht im Sinne der Passagiere sei. Man habe es im Chaos von tausenden gestrichenen Flügen diesen Sommer deutlich gesehen. Der andere Teil des Vorschlags war, dass Airlines Fluggäste künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit detailliert über die Gründe für eine Verzögerung informieren müssten. Zudem müssten laut neuem Vorschlag schon nach zwei Stunden Verzögerung den Wartenden Getränke und Snacks bereitgestellt werden, ab nun unabhängig von Flugdistanz und erlittener Verzögerung. Außerdem definiert die EU-Kommission erstmals den Begriff der "außergewöhnlichen Umstände" genau. Auf diese berufen sich Airlines häufig, um bei längeren Verspätungen Entschädigungsleistungen zu vermeiden. Ebenso neu der Punkt, wonach Passagiere immer Anspruch auf ihren gebuchten Rückflug haben sollen, auch dann wenn sie den Hinflug nicht wahrgenommen haben und verfallen ließen.
(Quellen: Meldung DPA / Politico)