Mit 1. Juli 2012 trat in der Europäischen Union eine neue Roaming-Verordnung in Kraft, die eine schrittweise Senkung der Kosten für Telefonie, SMS und Internetnutzung im Ausland vorsieht. Seither wird jedes Jahr zum Stichtag des 1. Juli eine Anpassung der Preise vorgenommen.
Langfristiges Ziel der EU ist es, die Gebühren vollständig abzuschaffen. Dieses soll unter dem Motto des „vernetzten Kontinents“ bis 2015 erreicht werden. In dem Text der sogenannten Roaming III-Verordnung heißt es dazu wörtlich: "Solange erhebliche Unterschiede zwischen Inlands- und Roamingpreisen bestehen, kann nicht von einem Binnenmarkt für Telekommunikationsdienste gesprochen werden."
Details der Verordnung
Die Bestimmungen gelten in den 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein und sehen kurz zusammengefasst folgendes vor:
- Roaminganbieter müssen einen "Eurotarif" anbieten und automatisch auf ihre Kunden anwenden, sofern diese keinen anderen Dienst gewählt haben (Details zur Wahl eines anderen Dienstes siehe unten).
- Kunden müssen weiters bei einer Einreise ins Ausland per kostenloser SMS über Roamingkosten aufgeklärt werden. Außerdem soll diese Nachricht eine entgeltfreie Rufnummer für etwaige Rückfragen enthalten. Im Sinne der Barrierefreiheit müssen blinde bzw. sehbehinderte Personen eine entsprechende Sprachnachricht erhalten.
- Datenroaming: Der Kunde muss umfassend über die Möglichkeit von unkontrolliertem Verbindungsaufbau, Abschaltungsmöglichkeiten des Roamingdienstes sowie seinen Verbrauch und die daraus entstehenden Entgelte informiert werden.
Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier: Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union
Änderungen im Juli 2014
Die Obergrenzen des Eurotarifs werden mit 1. Juli 2014 folgendermaßen angepasst:
- aktive Telefonate: max. 0,228 Euro (inkl. USt.)
- passive Telefonate: max. 0,06 Euro (inkl. USt.)
- SMS: max. 0,072 Euro (inkl. USt.) pro SMS, Empfang einer SMS ist kostenlos
- Datenroaming: max. 0,24 Euro (inkl. USt.) pro Megabyte
Laut der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH RTR müssen passive Telefonate sekundengenau abgerechnet werden, bei aktiven Gesprächen dürfen die ersten 30 Sekunden zu einer Mindestabrechnung zusammengefasst werden. Datenroaming ist demnach kilobytegenau zu verrechnen. Das Empfangen von Nachrichten auf der Sprachbox ist kostenfrei, jedoch können Anbieter Entgelte für z.B. das Abhören verrechnen (siehe dazu die Homepage der RTR).
Eine weitere Neuerung ist, dass Telekommunikationsunternehmen ab dem 1. Juli 2014 Roamingdienste separat zu ihren inländischen Diensten anbieten müssen. Dadurch wird es europäischen Konsumenten ermöglicht, eine für sie günstige Kombination aus dem vorhandenen Angebot sowohl heimischer als auch regionaler Dienste im Urlaubsland zu wählen. Dafür soll das Wechseln der SIM-Karte nicht notwendig sein. Die Anbieter sind verpflichtet, ihre Kunden zum Stichtag über diese neue Möglichkeit zu informieren.