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Einigung zu Roaming und Netzneutralität

Weniger Kosten und mehr Freiheiten im europäischen Binnenmarkt

Mit Juni 2017 soll Roaming in der EU der Vergangenheit angehören und das Internet soll „offen“ für alle sein – dies verspricht eine Einigung der Europäischen Kommission mit dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Roaming

Seit 2007 wurde die Obergrenze für Roaming-Gebühren jährlich gesenkt. Insgesamt sind damit die Kosten für telefonieren, SMS schreiben und Datenverbrauch im Ausland um 80 Prozent gesunken (siehe Pressemitteilung der EU-Kommission). Eine weitere – und letzte – Senkung soll im April 2016 kommen. Dann werden Anbieter maximal 0,05 Euro pro Minute eines Anrufs, 0,02 Euro für das Senden einer SMS sowie 0,05 Euro pro Daten-MB auf den nationalen Tarif aufrechnen dürfen.

Ab 15. Juni 2017, so die Einigung der drei Organe der EU, soll Roaming gänzlich abgeschafft werden. Einzige Einschränkung: Wenn jemand dauerhaft im Ausland ist, dürfen die Anbieter weiterhin zusätzliche Gebühren verlangen. Durch diese Maßnahme soll Ausnutzung vorgebeugt werden, etwa indem jemand einen Tarif in dem Mitgliedsstaat abschließt, wo es am günstigsten ist, aber nicht dort lebt. Wo genau dabei die Grenze gelegt werden wird, ist bisher noch nicht geklärt.

Die Details sollen im kommenden Jahr im Zuge einer Überarbeitung der EU-Vorschriften zu Telekommunikation behandelt werden – mit dem Ziel, einheitliche Regeln für den gesamten EU-Raum zu schaffen.

Netzneutralität

Ein Schlagwort, das seit geraumer Zeit immer wieder in der öffentlichen Diskussion auftaucht, ist Netzneutralität. Damit wird umschrieben, dass es für jeden Konsumenten möglich sein soll, freien Zugang zu jeglichen Internetinhalten zu haben – und für jedes Unternehmen, diese anzubieten. Diskriminierende Praktiken wie z.B. bestimmte Inhalte zu blockieren, Geschwindigkeit zu drosseln, große Unternehmen gegenüber kleinen Start-ups zu bevorzugen, sollen durch die Verankerung des "offenen Internets" im EU-Recht abgeschafft oder zumindest massiv zurückgedrängt werden.

Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission, werden "Anbieter von Internetzugängen weiterhin die Möglichkeit (haben), spezielle Dienste höherer Qualität wie z.B. Internetfernsehen oder neue, innovative Anwendungen anzubieten, solange diese Dienste nicht auf Kosten der Qualität des ‚offenen Internets‘ erbracht werden."

Kritiker sehen darin eine "Hintertür" und somit eine Umgehung der Neutralität (siehe Artikel auf orf.at). Die Informationen von Kommission, Parlament und Rat enthalten diesbezüglich noch keine Details. Es bleibt daher abzuwarten, welche Regelungen im kommenden Jahr ausgearbeitet werden.

Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich (EVZ) zu Roaming finden Sie in diesem Artikel. Näheres zum Digitalen Binnenmarkt ist hier zusammengefasst.

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