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Warnung vor Filmportalen

Automatische Vertragsverlängerung

Streamingplattformen, die günstig oder sogar kostenlos Blockbuster anbieten, locken viele Konsumenten an. Leider gibt es viele unseriöse Betreiber, die ihren Kunden nach kurzer Zeit mit Mahnschreiben und Pfändungen drohen. Das Argument: Die Testphase habe sich in ein langfristiges, kostenpflichtiges Abo verlängert. Diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht in Ordnung. Wir erklären, wie Sie sich wehren können.

Liste unseriöser Filmportale:

  • fuuze.com
  • onlinefuntime.com
  • blizzardtime.com
  • volterak.com
  • polakita.com
  • asoflix.de
  • blueflix.de
  • bobflix.de
  • boboflix.com
  • domeflix.de
  • domstream.de
  • euroflix.de
  • faxflix.de
  • goldflix.de
  • kiwiflix.de
  • pinoplay.de
  • playano.de
  • sadoflix.de (SADORA SERVICES LTD)
  • sobastream.de
  • streamago.de
  • streamnox.com
  • streamzeit.de

Update, 25.02.2019:

Eine weitere unseriöse Streamingplattform ist "bobflix.de". Laut Impressum auf der Website wird diese von der Firma BOB MEDIA LIMITED in London (GB) betrieben. Wir raten dringend davon ab, deren Angebot zu nutzen!

Update, 18.05.2018: YouTube-Videos

Die Beschwerden zu unseriösen Filmportalen reißen nicht ab. Betroffene Konsumenten berichten uns nun von Videos auf YouTube, in denen angeblich ein Rechtsanwalt erklärt, dass die Rechnungen gezahlt werden müssen.

Das EVZ teilt diese Meinung nicht. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und beachten Sie bitte unsere Tipps! Nutzen Sie unseren Musterbrief, um gegen die Zahlungsforderungen Einspruch zu erheben.

Update, 16.11.2018:

Eine weitere unseriöse Streaming-Plattform ist "playano.de".

Update, 23.03.2018: Pfändungsandrohungen

Wie uns Konsumenten berichten, drohen angebliche Inkassobüros inzwischen mit Pfändung, sollte man nicht zahlen. Die geforderte Summe beträgt 479,16 Euro. Absender ist die "OT Inkasso Ltd.".

Unser Tipp: Keinesfalls zahlen! Die Schreiben sind unseriös und haben keinerlei Rechtswirkung. Klicken Sie in der Mail ganz unten auf "Unsubscribe", um sich aus dem Verteiler der OT Inkasso Ltd auszutragen.

Die Watchlist Internet warnt ebenfalls bereits vor dieser neuen Masche. Auch hier wird geraten, die Schreiben zu ignorieren.

Update, 05.03.2018: Weitere Websites

Auch die Websites blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de locken ihre Kunden in eine kostspielige Abofalle. Die Streamingplattformen werden von der Safe4Media Ltd betrieben und sehen ident aus. Wie die Watchlist Internet berichtet, verlangt die Firma 358,80 Euro. In Wahrheit kommt auch hier kein gültiger Vertrag zustande. Konsumenten sind daher nicht verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen.

16.10.2017:

Die Watchlist Internet warnt aktuell vor diversen Streaming-Plattformen, darunter boboflix.com, streamago.de und streamnox.com. Hinter den Websites steht derselbe Betreiber, die Lovelust Ltd. Dasselbe Design haben Websites von Bizcon Ltd., wie etwa streamzeit.de. Dementsprechend sind auch die Probleme stets dieselben: Die Konsumenten registrieren sich auf der Website, um das Filmangebot nutzen zu können. Kurze Zeit später werden sie zur Zahlung von über 200 Euro aufgefordert. Angeblich hätte sich die Testphase in eine einjährige Premium-Mitgliedschaft verlängert.

Kein gültiger Vertrag

In den Zahlungsaufforderungen wird mit einem Inkassobüro und rechtlichen Schritten gedroht, sollte man den Betrag in der Höhe von 238,80 Euro nicht bezahlen. Wir empfehlen, sich davon nicht einschüchtern zu lassen, denn der Betreiber hält sich nicht an die rechtlichen Vorschriften. Der Betreiber müsste vor der Verlängerung des Vertrages zu einem kostenpflichtigen Jahresabo ausdrücklich auf die bevorstehende Änderung hinweisen, z.B. per Mail. Ohne diese Information ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen und die Nutzer sind nicht verpflichtet, etwas zu zahlen.

Musterbrief des EVZ

Falls Sie eine Rechnung der Lovelust Ltd. oder einer ähnlichen Firma erhalten haben, können Sie unseren kostenlosen Musterbrief (MB Automatische Vertragsverlängerung) nutzen, um die Ausbuchung der Rechnung zu fordern. Am wirksamsten ist ein eingeschriebener Brief, zumindest aber sollten Sie eine E-Mail mit Lesebestätigung versenden.

Weitere Informationen zu den unseriösen Streamingplattformen finden Sie außerdem auf der Website der Watchlist Internet.

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