Büchernepp nun auch bei uns
Ihre Zielgruppe haben sich die windigen Buchhändler vor allem bei Älteren aus den 1930er oder 1940er Jahrgängen gefunden. Aber auch Berufstätige fallen auf den Nepp mit überteuerten Büchern herein. Das "Geschäft" läuft in Deutschland schon mehr als 15 Jahre lang und wiederholt in deutschen Rundfunksendungen auf WDR, Sat1, ZDF und BR zum Thema. Allerdings haben die dubiosen Anbieter und deren heimische Ableger in den letzten beiden Jahren auch Österreich, die Schweiz und Belgien als Markt entdeckt. Dabei wurden Verkaufsstrategien und entsprechende Vertragsklauseln angepasst. Etwa 15 deutsche Firmen aus Deutschland stehen auf der Liste der Rechtsanwaltskanzlei SDK (Bielefeld), welche rund 1500 Übervorteilte vor deutschen Gerichten und eine Schadenssumme in Millionenhöhe vertritt.
Wie es abläuft
"Handelsvertreter" der meisten dieser Firmen sind schon seit Jahren unterwegs, und in der Regel bahnen sie ein Haustürgeschäft per Anruf bei den Opfern an. Die Werber wecken das Interesse zum Beispiel mit der Aussage, dass die Bertelsmann oder Brockhaus Lexika nun Weltkulturerbe der UNESCO seien und Sammler nun viel Geld dafür bezahlen würden. Leider willigen daraufhin viele der Angerufenen ein, wenn sich die Verkäufer in die Wohnung einladen. Egal ob Lexikon, Buchsammlung oder antike Bibel - Versprochen wird immer die angeblich gute Wertanklage der Druckwerke, eine bedeutende Steigerung sei zu erwarten, und ein garantierter Wiederverkaufswert sei gegeben. Viele Geprellte kaufen nicht aus Liebhaberei zu alten Büchern, sondern schlichtweg wegen des vermeintlichen Gewinns.
Folgende Methoden werden berichtet:
- Angeeignetes Renommée
Die Leute, die in die Wohnung kommen, behaupten manchmal von einem renommierten Verlag zu kommen, zum Beispiel von Bertelsmann oder Brockhaus. Das ist schlichtweg eine Lüge, um einen Fuß in Ihre Türe zu bekommen. Die Buchklubs dieser Verlage (Lexikothek) hatten in den 80er und 90er Jahren mehrere Millionen Mitglieder. Nur es gibt sie seit 2014 nicht mehr und die alten Kundendatenbanken gerieten scheinbar in falsche Hände.
Wir raten sich auf keine Treffen einzulassen und ungebetene Werber wegzuschicken. Unterschreiben Sie an der Haustür niemals Verträge!
- Lexikonsammlung "vervollständigen"
Am Telefon wird potentiellen Kunden angeboten, die eigene Lexikon- oder Buchsammlung für einen lukrativen Weiterverkauf begutachten zu kommen. Beim Termin vor Ort raten die Vertreter dann zum Erwerb von Exemplaren, die in der Sammlung fehlen würden und deren Hinzufügen die Sammlung angeblich wesentlich wertvoller machen würde. Nach dem Zukauf wird die Sammlung allerdings nicht wie erhofft weiterverkauft und die Kunden bleiben auf ihren Ausgaben - alt wie neu - sitzen. Die Bücher sind ansprechend mit Ledereinbänden und optischen Verzierungen, wie etwa Halbedelsteinen versehen, die hohen Summen von mehreren Tausend Euro aber garantiert nicht wert. Im Gegenteil, seit den frei zugänglichen Wissensportalen im Internet haben gedruckte Lexika einen dramatischen Wertverfall erlebt, egal wie opulent sie aussehen mögen.
Nutzen sie das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften! Mit Blick auf den völlig überhöhten Buchpreis ist die Nichtigkeit des Vertrages wegen Wucher denkbar und im Einzelfall zu prüfen.
- Digitales Buchregister
Hier unterzeichnen die Kunden einen Vertrag, der dem Vertreter zutritt zur Wohnung zum Zwecke der Bestandsaufnahme in eine online Datenbank zusagt. Die Versprechung ist, dass die eigene Buchsammlung für potentielle Käufer so viel einfacher einsehbar ist und somit ihr Wert erheblich steigen würde. Es wird ein "Echtheitszertifikat" ausgestellt und eine repräsentative Plakette in einer Schatulle zugeschickt. Kunden werden weitere Ankäufe aus dem Sortiment des Händlers und ein Teilzahlungsplan angeboten. Erfassung der eigenen Bücher und "Zertifikat" kosten Kunden zwischen 1500 und 3000 Euro. In den uns vorliegenden Verträgen ist ein Widerrufsformular enthalten.
Sie sollten binnen 14 Tagen von diesem Vertrag zurücktreten, das Unternehmen muss Ihnen jegliche von Ihnen geleistete Zahlung rückerstatten. Sie müssen dabei eventuell zugekaufte Bücher und die Plakette zurücksenden.
- Nachlassverwaltung
Der neueste Schmäh ist es, vor allem greise Kunden zu überreden die eigene Bibliothek durch den Vertreter zu erfassen und den Erben nach dem Ableben als Gesamtheit zu vermachen. Hierbei setzen die Vertreter auf die emotionale Bindung der Buchbesitzer zur eigenen liebgewonnen Sammlung, auf den Erhalt ihrer Gesamtheit, und suggerieren übertriebene Sachwerte, welche Laien nicht nachprüfen können. Das Unternehmen verspricht, dass die Buchsammlung in ihrer Gesamtheit vererbt würde und verrechnet für die Bestandsaufnahme in eine eigene Verkaufsplattform und deren eventuelle Verkaufsabwicklung für die Eigentümer selbst oder eben deren Erben. Eigentümern wird somit ein höherer Wert in Aussicht gestellt, um sie zur Bezahlung der teuren Dienstleistung zu bewegen. Die Listung der Sammlung in der Verkaufsplattform steigert jedoch nicht den Wiederverkaufswert, der Erben potentiell zugute käme, denn er war im Normalfall schon zuvor nicht in der in Aussicht gestellten Höhe vorhanden.
Wer seine Bibliothek als Gesamtheit vererben möchte, sollte das notariell regeln.
- Die Faksimile, die keine ist
Hierbei werden Faksimile (Nachbildungen) von historischen Werken, zum Beispiel von antiken Bibeln als Prachtexemplar, aber weit über dem tatsächlichen Wert angeboten. Hierbei handelt es sich schlichtweg um Sachwucher. Die Produkte entsprechen meist auch nicht der Qualität einer "echten" Faksimile, also einer exakten Nachbildung eines antiken Originals. Die feilgebotenen Ausgaben sehen zwar auf den ersten Blick prächtig aus, sind aber lediglich Kopien und weit weniger wertvoll, als wissenschaftlich korrekt hergestellte Faksimile. Die Geschädigten sind sich bewusst, dass sie keine Originale erstehen, bezahlen aber viel zu viel für die Ware. Faksimile-Ausgaben, egal in welcher Qualitätsgüte, gelten laut zertifizierten Experten entgegen der Versprechungen der Werber als schwer verkäuflich, man bekommt beim Verkauf nur einen Bruchteil des Neuanschaffungswertes zurück. Auch das Versprechen des Anbieters beim Weiterverkauf zu helfen, wird nicht gehalten. Der Händler ist nach Vertragsabschluss meist nicht mehr erreichbar. Im EVZ liegen Fälle vor, wo Geschädigte um die 10.000 Euro für Faksimile ausgaben, die laut Expertengutachten maximal wenige hundert Euro wert sind. Es sind Fälle aus deutschen Printmedien bekannt, wo Kunden sogar zigtausende bis hin über hunderttausend Euro bei längeren Vertragszeiträumen ausgaben.
Es empfiehlt sich hier einen sachverständigen Antiquar oder ein Versteigerungshaus zu beauftragen und dort ein Gutachten einzuholen. Oft werden Käufer nicht gesetzeskonform über Ihre Widerrufsrechte aufgeklärt; mit unserer Hilfe versuchen Sie den Kaufvertrag zuerst außergerichtlich rückabzuwickeln. Wenn das nicht hilft, ist eine Klage überlegenswert.
- Finanzierung
Bei den hohen Summen sind oft Teilzahlungspläne Teil des Vertrages. Vertreter vermitteln auch Darlehensverträge mit einer Bank, oftmals wenn Kunden im hohen Alter zur Anschaffung überredet wurden und sich den Aufwand spontan nicht leisten können. Im schlimmsten Fall können diese Kredite für Bezieher*innen einer Mindestpension existenzbedrohend sein.
Hoher Schaden und Scham
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es sich bei diesen Diensten um Schwindel mit vorgetäuschten Werten handelt. Egal ob bei Nachbildung antiker Exemplare, der Ergänzung fehlender Lexika oder der Verwaltung der eigenen Buchsammlung, die versprochenen Wertzuwächse sind irreführend. Sobald das Geschäft abgeschlossen ist, bleiben die Vertreter die in Aussicht gestellte Unterstützung schuldig. Wer auf diese Weise über den Tisch gezogen wurde und mehrere Tausend Euro verloren hat, fühlt sich oft beschämt über die eigene Leichtgläubigkeit oder die Gier hiermit schnelles Geld gemacht haben zu wollen. So beobachten wir öfter, dass sich nur Vertreter oder Verwandte der Geschädigten an unsere Beratungsstelle wenden. Es ist aber wichtig schnell zu handeln, denn Haustürgeschäfte lassen sich nur dann relativ leicht rückgängig machen, so lange noch nicht zu viel Zeit vergangen ist!