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Logoschriftzug Trivago über einem Gebäudeeingang
Bild: Tobias Axhegler/shutterstock

Trivago wegen Irreführung verurteilt

Schon im August 2018 haben Verbraucherschützer des ACCC Klage gegen Trivago eingebracht und fordern Bestrafung in Millionenhöhe. Ein Urteil des Federal Court im Sinne der Anklage liegt nun vor, das Verfahren wird demnächst fortgesetzt, um die Höhe einer Strafzahlung zu bestimmen.

Auf Onlinesuche nach australischen Hotelzimmern bekamen Gäste auf der Vergleichsplattform Trivago nicht die günstigsten Hotelzimmer vorgeschlagen. Stattdessen wurden ihnen Suchergebnisse mit den höchsten Gewinnen für die Plattform unterbreitet.

Geworben wurde aber jahrelang mit den „besten Deals“, einerseits 400.000 Mal in australischen Werbespots und auf Webseiten, die zum Buchungsvorgang führen. Dort werden Verbrauchern höhere Preise anderer Plattformen angezeigt und sollen zum schnellen Buchen verleiten.
 

Wie funktioniert Trivago?

Der Metasuchdienst fasst Onlineangebote für Hotelbuchungen von Reiseagenturen, anderen Plattformen, Hotelketten und individuellen Anbietern zusammen und erlebte seinen Aufschwung mit dem Aufkommen mobiler Endgeräte.

Als Startup 2005 in Düsseldorf gegründet, absolvierte Trivago nach rapidem Wachstum den Börsengang an der NASDAQ und wurde mehrheitlich von der Expedia Gruppe gekauft. Das Unternehmen unterhält  55 Ausgaben seiner Plattform und Apps und kann über drei Millionen Hotels in nahezu jedem Land der Welt vermitteln. Der Börsenwert lag 2016 bei etwa dreieinhalb Milliarden US Dollar. Durch massive Werbeinvestitionen gelang es Trivago anderen Konzernen wie Booking.com große Marktanteile abzunehmen.

Haupteinnahmequelle bildet dabei nicht die Kommission für die Vermittlung einer abgeschlossenen Hotelbuchung sondern eine so genannte CPC (cost-per-click) Gebühr. Jedes Mal wenn Interessenten ein Angebot anklicken, kassiert Trivago beim Anbieter des Hotelzimmers.
 

Ein Urteil mit branchenweiten Folgen?

Durchschnittlich zehn Vermittler bieten Trivago ein Hotel zu verschiedenen Konditionen an. Dabei müsste wie beworben unabhängig verglichen und den Verbrauchern das beste Angebot weitergeben werden.

Stattdessen und wie vor Gericht bewiesen, wurde aber nach Einträglichkeit vermittelt. Es wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass es sich de facto um bezahlte Anzeigen handelte. Außerdem, so die Kläger, wären Luxuszimmer mit Standardzimmern verglichen worden, um den Eindruck von Ersparnis vorzutäuschen. Geschädigt wurden somit Gäste als auch Hoteliers.

Trivagos Aktienwert ist in den letzten drei Jahren auf einen Bruchteil gefallen und Firmengründer Schrömgens räumte im November seinen Posten als CEO. In welchem Ausmaß die Klage den Firmenwert gedrückt hat ist schwer festzustellen.

Als Warnung an alle Buchungsplattformen jedenfalls will ACCC Chef Rod Sims das Urteil verstanden wissen. Verbraucherschutzorganisationen wie das EVZ Österreich betrachten Suchalgorithmen mit fragwürdiger Profitmaximierung ebenfalls mit zunehmender Sorge.

Lesen Sie unseren themenverwandten Artikel zu Problemen bei Flugbuchungsplattformen!

Weitere Informationen finden Sie hier:

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