Wucher mit Büchern
Faksimile, also Nachbildungen, von antiken Prachtbänden, Bibeln oder Lexika werden bei Haustürgeschäften um tausende Euro verkauft. Vorwiegend ältere oder greise Menschen sind unter den Opfern. Ihnen wurde eine sichere Wertanlage versprochen. Später stellt sich heraus, dass ihnen relativ wertlose Bücher angedreht wurden.
Ablauf der Verkaufsmasche
Viele dieser unseriösen Klinkenputzer:innen sind schon seit Jahren unterwegs und gut geschult im Überreden. Sie suchen nach einer leichtgläubigen Zielgruppe und kontaktieren vor allem ältere Jahrgänge. Aber auch Berufstätige fallen auf den Nepp mit überteuerten Büchern herein, wenn sie an die angeblichen Wertzuwächse glauben.
Oft ist der erste Schritt beim Anbahnen eines solchen Haustürgeschäftes ein
Sondierungsanruf. Interesse wird zum Beispiel durch die Aussauge geweckt, dass die Bertelsmann oder Brockhaus Lexika nun Weltkulturerbe der UNESCO seien, und dass Sammlerkreise bereit wären, viel Geld dafür auszugeben. Manche willigen dann ein, wenn sich die Anrufer:innen selbst in die Wohnung der Opfer einladen. Andere kommen direkt zur Haustür. Sie haben Zugriff auf von einem renommierten Verlagshaus entwendete alte Kundendaten. Sie wissen somit, dass die Zielperson schon lange eine Lexikonsammlung zu Hause hat. Diverse Firmen mit Zugang zu diesen Daten scheinen verflochten, die Polizei ermittelt wegen gewerbsmäßigem Betrug und anderen Strafbeständen.
Egal ob Lexikonreihe, Prachtband einer Encyklopädie, oder Nachbildungen (sogenannte Faksimile) zum Beispiel von antiken Schriftrollen, Partituren berühmter Musikstücke, großformatigen Atlanten oder geschmückten Bibeln aus dem Mittelalter; versprochen wird immer ein sicherer Wertzuwachs vor einem angeblich leichten Weiterverkauf in der Zukunft. Deshalb sagen viele auch nicht zu aus Liebhaberei zu alten Büchern zu. Sie verlockt einfach die Profiterwartung. Wie per Zufall haben die Verkäufer:innen das in der Sammlung fehlende Buch im Angebot, und überreden die Opfer zu weiteren Ankäufen. Damit würde die Sammlung angeblich komplett und massiv aufgewertet.
⚠️ Das häufigste Problem bei solchen Vertragsabschlüssen ist der gezahlte Fantasiepreis, der bei einem versuchten Weiterverkauf nicht mehr erreicht wird.
Fallbeispiel
Sachwucher bei Faksimiles
Vom Kauf von Faksimiles an sich ist nicht pauschal abzuraten. Das sind Nachbildungen historischer Druckwerke, zum Beispiel von prächtigen antiken Bibeln, Atlanten, Musikpartituren etc. Das gilt natürlich nur, wenn Preis und Qualität angemessen sind. Denn unseriöse Verlage verkaufen Faksimiles weit über dem tatsächlichen Wert. Zum Verlustgeschäft wird es schnell dann, wenn Laien als Unikat beworbene Massenprodukte untergejubelt werden. Ihr Wert hält einer unabhängigen Prüfung nicht stand. Es empfiehlt sich bei gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ein Gutachten einzuholen, welches auch bei einem Prozess hält, bevor es zur Unterschrift kommt.
Wieviel sind Teilfaksimile wert?
- Auflage: Es gibt einfach zu viele davon, die Auflage ist zu groß. Zum Beispiel wurden die Bibeln des Coron Verlages schon in der Erstauflage aus den 90er Jahren zu Tausenden gedruckt und immer wieder nachproduziert. Die beiden Bücher wurden früher um die 2500 EUR vertrieben. Expert:innen sehen deren Wert derzeit bei etwa 300 EUR.
- Nachfrage: Langfristig ist zu beobachten, dass der Markt schrumpft, die Anzahl der Sammler:innen verringert sich. Die veraltete Käuferschicht stirbt weg, Neue kommen kaum hinzu.
- Handwerkliche Qualität: Bei der Ausführung der problematischen Stücke als Teilfaksimile handelt es sich nicht um die exakte Nachbildung eines antiken Originals. Die feilgebotenen Ausgaben sehen zwar auf den ersten Blick prächtig aus, das Aussehen soll vor allem Laien beeindrucken. Sie sind aber weit weniger wertvoll, als wissenschaftlich korrekt hergestellte Faksimile. Ein seriöser Verlag kann beim Verkauf ein Gutachten eines oder einer zertifizierten Sachverständigen vorlegen. Diese prüfen Kostenaufwände und Methodik der Hersteller der Bücher unabhängig vom Verlag. Unseriöse Verlage hingegen täuschen mit selbstgemachten Zertifikaten den Anschein von Wertigkeit nur vor.
Laut zertifizierten Expert:innen sind Teilfaksimiles kaum verkäuflich. Egal was beim Haustürgeschäft versprochen wurde, ein Verkauf bringt nur einen Bruchteil des Neuanschaffungswertes. Auch die beim Verkaufsgespräch zugesagte Hilfe beim späteren Weiterverkauf bleibt aus, das Personal ist nach Vertragsabschluss nicht mehr erreichbar.
Dem EVZ liegen Fälle vor, wo Geschädigte viele Tausend Euro für Faksimiles ausgaben. Im neutralen Gutachten wurden diese dann maximal mit wenigen hundert Euro bewertet. Medien berichten immer wieder von Fällen mit zigtausenden bis zu über hunderttausend Euro Schaden, wenn Opfer über längere Zeiträumen wiederholt zugekauft hatten. Falls beim Verkaufsabschluss Widerrufsbelehrungen übergeben wurden, sind diese aber oft mangelhaft.
Es gibt unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Anfechtung solcher Verträge. Wenn Sie Opfer eines Faksimile Betrugs geworden sind, bestehen abgesehen vom 14-tägigen pauschalen Recht auf Rücktritt vom Vertrag bei Haustürgeschäften oft auch andere juristische Handhabe. Nehmen Sie daher rasch Rechtsberatung bei einer Verbraucherschutzeinrichtung oder einer Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch. Die Verträge sind häufig ungültig bzw. anfechtbar.
Unseriöse Verkaufsmethoden
Angeeignetes Renommée
Die Leute, die in die Wohnung kommen, behaupten manchmal von einem renommierten Verlag zu kommen, zum Beispiel von Bertelsmann oder Brockhaus. Das ist schlichtweg eine Lüge, um einen Fuß in Ihre Türe zu bekommen. Die Buchklubs dieser Verlage (Lexikothek) hatten in den 80er und 90er Jahren mehrere Millionen Mitglieder. Nur es gibt sie seit 2014 nicht mehr und die alten Kundendatenbanken gerieten scheinbar in falsche Hände.
Lexikonsammlung vervollständigen
Am Telefon wird potentiellen Kund:innen angeboten, die eigene Sammlung für einen lukrativen Weiterverkauf begutachten zu kommen. Beim Termin vor Ort wird dann zum Erwerb fehlender Exemplare geraten, zum Beispiel bei einer Lexikonreihe. Das Hinzufügen würde die Sammlung wesentlich wertvoller machen, heißt es. Nach dem Zukauf wird allerdings nicht wie erhofft weiterverkauft, und die Kunden bleiben auf ihren Ausgaben - alt wie neu - sitzen und werden hingehalten.
Die Bücher sehen auf den ersten Blick ansprechend aus, mit Ledereinbänden und optischen Verzierungen. Der eingesetzte Halbedelstein stellt sich als farbiges Glas heraus, ornamentale Metalleinfassungen sind nicht aus Edelmetall, sondern gefärbt und aufgeklebt, die Bindung und Verschlüsse sind minderwertig, der Einband bloßes Kunstleder. Mehrere tausend Euro sind die Bücher garantiert nicht wert.
In Folge wird nach dem Verhökern eines Nachdrucks des fehlenden Exemplars der Lexikonsammlung ein Buch zur Bestellung vorgeschlagen, welches rein gar nichts mit der Reihe zu tun hat. Es soll die Sammlung angeblich abschließen und sehr aufwerten. Sicherheitshalber wird dessen Titel nicht ordentlich erwähnt, sodass kein Verdacht wegen Zusammenhanglosigkeit aufkommt.
Digitales Buchregister
Die Opfer weden zur einer "Zertifizierung" ihrer bereits vorhandenen Büchersammlung überredet. Hier unterzeichnen sie einen Vertrag, der Zutritt zur Wohnung für eine Bestandsaufnahme in eine online Datenbank zusagt. Die Versprechung ist, dass die eigene Buchsammlung für potentielle Käufer:innen so viel einfacher einsehbar wird und das den Wert erheblich steigern würde.
Anschließend wird ein dubioses Echtheitszertifikat ausgestellt, und eine repräsentative Plakette in einer Schatulle zugeschickt. Kund:innen werden weitere Ankäufe aus dem Sortiment und ein Teilzahlungsplan angeboten. Erfassung der eigenen Bücher und "Zertifikat" kosten zwischen 1500 und 3000 Euro. Achten Sie darauf, ob Ihnen ein Widerrufsformular ausgehändigt wurde. Bei Haustürgeschäften, die Sie bereuen, haben Sie zwei Wochen Zeit, vom Kauf zurückzutreten. Oft informiert das Verkaufspersonal die Kund:innen nicht gesetzeskonform über deren Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht.
Bei einer solchen Sachlage verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate. Gegebenenfalls ist es also möglich, dass Sie auch noch Monate später vom Vertrag zurücktreten können. Auf jeden Fall sollten Betroffene sich von einer Konsumentenschutzeinrichtung wie dem Verein für Konsumenteninformation / dem Europäischen Verbraucherzentrum oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt rechtlich beraten zu lassen. Wenn sie vom Vertrag zurücktreten, muss Ihnen das Unternehmen jegliche geleistete Zahlung rückerstatten. Dabei sind eventuell zugekaufte Bücher und eine erhaltene Plakette zurücksenden.
Nachlassverwaltung
Vor allem greise Menschen werden überredet, die eigene Bibliothek durch die Firmenvertreter:innen erfassen zu lassen. Beim Ableben soll auf diese Weise alles leichter und gesammelt den Erb:innen zukommen. Hier setzen die Werber:innen auf die emotionale Bindung zur liebgewonnen Buchsammlung und auf den Wunsch zum Erhalt ihrer Gesamtheit. Das Unternehmen lässt sich die Aufnahme in eine eigene Verkaufsplattform und eine spätere Verkaufsabwicklung für die Erb:innen teuer bezahlen. Ein höherer als der reale Verkaufswert wird in Aussicht gestellt, damit diese teure aber recht sinnlose Dienstleistung interessanter erscheint. Die übertrieben dargestellten Sachwerte können Laien nicht nachprüfen. Auch die Listung in der Verkaufsplattform steigert den Wert nicht, welcher Erb:innen angeblich zu Gute kommen soll. Im Normalfall war der im Verkaufsgespräch bewusst zu hoch geschätzte Wert schon von Beginn an nicht vorhanden.
Finanzierung
Bei den hohen Kosten sind oft Teilzahlungspläne Teil der Abzocke. Wenn im hohen Alter zur Anschaffung überredet wurde und die übervorteilten Kund:innen sich die Anschaffung spontan nicht leisten können, wird ein Kreditantrag für eine bestimmte Bank in Deutschland mitunterschrieben. Im schlimmsten Fall können diese Darlehen wie z.B. in einem unserer Fälle mit einer Bezieherin der Mindestpension existenzbedrohend sein. Uns ist bekannt, dass die assoziierte deutsche Bank die Kredite scheinbar ohne gesetzlich vorgeschriebene Bonitätsprüfung vergeben hat. Wir raten zur rechtlichen Prüfung der Kreditverträge. In der Regel besteht ein Widerrufsrecht gemäß § 13 Verbraucherkreditgesetz, zudem haben die Verkaufsagent:innen meist keine Gewerbeberechtigung zur Vermittlung von Kreditverträgen.
Weiterverkauf
Fachleute wissen, Bücher können nur dann eine gute Wertanlage sein, wenn man sich in der Materie gut orientiert. Zwar erreichen gefragte und echte Buchraritäten Wertzuwachsraten im stabilen zweistelligen Bereich. Allerdings gilt es auch da aufzupassen! Faksimile von Druckantiquitäten haben überhaupt nur dann Aussicht auf Wiederverkauf, wenn sie entsprechend hergestellt wurden. Dass dies zutrifft, sollten Sie dem Verkaufspersonal, das mit fragwürdigen Selbstzertifizierungen des Verkaufsverlages schnell zur Hand ist, nicht einfach glauben. Stattdessen unabhängig überprüfen lassen. Die verlagseigenen digitalen Plattformen, wo die eigene Sammlung gelistet werden kann, erhöhten in der Regel ebenfalls nicht die reale Aussicht auf einen Verkauf, wie im es Werbegespräch irreführend beworben wurde.
Für die Versteigerung wertvoller Druckwerke können deftige Gebühren anfallen. Ausgaben sind etwa Katalogs- /Abbildungsgebühren, eine Versicherung (etwa 2% des Schätzpreises), Abgeltung des sogenannten Folgerechtes (etwa 4%) , wenn das Urheberrecht des Kunstwerkes beim Verkauf abgegolten werden muss, Transportkosten, Gutachtenkosten, eine Zurückziehungsgebühr, wenn man es sich anders überlegt und der größte Anteil ist die Erfolgsprovision. Dieses sogenannte "Abgeld" wird fällig, wenn der Versteigerungshammer zuschlägt. Das Abgeld liegt bei cirka 25% des Verkaufserlöses. Bei Spezialartikeln mit kleinem Interessentenkreis wie etwa Buchantiquitäten kann dies auch mehr sein. In Summe können bis zu 60% vom Endpreis fällig werden.
Hoher Schaden und große Scham
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es sich bei diesen Diensten um Schwindel mit vorgetäuschten Werten handelt. Egal ob bei Nachbildung antiker Exemplare, der Ergänzung fehlender Lexika oder der Verwaltung der eigenen Buchsammlung, die versprochenen Wertzuwächse sind irreführend. Sobald das Geschäft abgeschlossen ist, bleibt jegliche beim Ankauf in Aussicht gestellte Unterstützung für einen Weiterverkauf aus. Wer auf diese Weise über den Tisch gezogen wurde, und mehrere Tausend Euro verloren hat, fühlt sich oft sehr beschämt über die eigene Leichtgläubigkeit. Wir sehen immer wieder, dass sich nur Vertreter:innen oder Verwandte der Geschädigten an unsere Beratungsstelle wenden.
Bücherbetrug in den Medien
Die Abzocke läuft in Deutschland schon über 15 Jahre und war wiederholt Thema in deutschen Rundfunksendungen (WDR, Sat1, ZDF, BR). Unseriöse Ableger und heimische Partnerfirmen sind vermehrt auch in Österreich, der Schweiz und Belgien aktiv. 2023 berichtete "Der Spiegel" wiederholt über den Betrug mit Büchern, die beiden Videos öffnen die Spiegel TV Beiträge auf YouTube.
Auf der Liste der Rechtsanwaltskanzlei SDK aus Bielefeld steht eine Vielzahl involvierter Firmen. Diese im Video auftretende spezialisierte Kanzlei vertritt rund 2500 Übervorteilte vor deutschen Gerichten und streitet um eine Schadenssumme in Millionenhöhe.
Der dritte Videobeitrag von SpiegelTV beleuchtet die Hintermänner im unehrwürdigen Abzockegeschäft. Wenn Betroffene höheren finanziellen Schaden erlitten haben, sollten Sie Anzeige bei der Polizei machen und z.B. SDK oder andere Rechtsvertretungen kontaktieren. Der außergerichtliche Weg ist bei gewerbsmäßigem Betrug nicht mehr sinnvoll.
Fazit
Bedenken, Sie dass die vom Werbepersonal als Faksimile bezeichneten und um tausende Euro angebotenen Druckwerke, in der Produktion in z.B. Fernost meist nur ein paar Euro kosten. Es handelt sich also um Wucherangebote!
Wir gehen in den Faksimile Fällen von einem systematischen und gewerbsmäßigen Betrug, der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Sachwucher aus. Aus diesem Grund ist es ratsam, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei Vorliegen einer Rechtschutzversicherung sollten Betroffene diese kontaktieren und die Strafanzeige direkt von einem Rechtsanwalt einbringen lassen.
- Daher raten wir, sich auf keine Treffen einzulassen und ungebetene Werber:innen wegzuschicken!
- Unterschreiben Sie an der Haustür oder bei Ihnen zu Hause niemals Verträge!
- Wenn Sie bereits Faksimile zu überhöhten Preisen erworben haben, zeigen Sie den Vorfall bei der Polizei an und nehmen Sie ein Rechtsberatung in Anspruch!
- Versuchen Sie über Ihre Bank, bereits erfolgte Zahlungen rückbuchen zu lassen!
Links
Rechtsanwaltskanzlei Schneider, Droll & Kollegen ist spezialisiert auf Anfechtung von Faksimile Verträgen
http://sdk-bielefeld.de/pages/de/aktuell-faksimile.php
Krone Artikel zum Thema überteuerte Faksimile
https://www.krone.at/2655379?fbclid=IwAR3GJrKw_biDEJLZQyflmQ1j16sUSgLM9YeLV0szPzamSVJKs08FYjk_CYs
Artikel der VBZ Niedersachsen zu Abzocke mit überteuerten Büchern
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/ueberteuerte-buecher-als-wertanlage-knapp-10…
Beitrag des Bayrischen Rundfunks
https://1.brf.be/ratgeber/1084181/
Mimikama warnt vor Betrug mit Lexikonsammlungen
https://www.mimikama.at/betrug-bei-lexikonsammlungen/
VZBV warnt vor alte Bücher Abzocke
https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/achtung-rentner-werden-mit-teuren-buechern-abgezockt
Beitrag der Fachzeitschrift Buchreport zum Thema
https://www.buchreport.de/news/wertlose-wertanlage/
Beitrag zum Faksimile Nepp in "Der Spiegel"
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/abzocke-frueherer-bertelsmann-kunden-oma-das-ist-nichts-wert-a-bd57eec2-13…
Pressemeldung der Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern
https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/pressemeldungen/vertraege-reklamation/neue-betrugsmasche-mit-lexika-und-buchsamml…
Eine seriöse österreichische Expertenwebseite - mit Schätzungsservice für antike Bibeln
https://www.bibeldrucke.at/
Aktenzeichen XY... Vorsicht, Betrug! - ZDFmediathek ab ca. Minute 29
https://www.zdf.de/gesellschaft/aktenzeichen-xy-ungeloest/aktenzeichen-xy-vorsicht-betrug-vom-31-mai-2023-100.html
Skrupellos! Kriminelle Maschen: Gefahr an der Haustür - ZDFmediathek ab ca. Minute 29
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/skrupellos-kriminelle-maschen-gefahr-an-der-haustuer-100.html
Liste der gerichtlich zertifizierten Sachverständigen (Antiquitäten als Suchwort eingeben)
https://suche.gerichts-sv.at/Default.aspx