Kann ich online Geschenkgutscheine in einem anderen EU-Land kaufen?
Ja. Seit Ende des ungerechtfertigten Geoblockings können Sie Waren und Dienstleistungen bei Händlern kaufen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben. Das gilt auch für Gutscheine. Bedenken Sie jedoch, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, nach Österreich zu liefern. Außer er liefert sowieso hierher. Das Lieferproblem stellt sich insbesondere bei Gutscheinkarten, aber nicht bei elektronischen Gutscheinen (lesen Sie mehr zum Thema Geoblocking).
Wie lange sind Gutscheine gültig?
In Österreich gilt: Wurde der Gutschein ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt, ist der Gutschein 30 Jahre gültig. Allerdings sind kürzere Fristen möglich, solange sie gerechtfertigt sind und der Konsument dabei nicht benachteiligt wird (z.B. indem der Zeitraum so kurz ist, dass es für den Konsumenten sehr schwer wird, den Gutschein tatsächlich einzulösen).
In Deutschland sind Gutscheine normalerweise drei Jahre gültig, gerechnet ab Ende des Ausstellungsjahrs. Wurde der Gutschein am 1.12.2019 gekauft, kann dieser bis 31.12.2022 eingelöst werden. Allerdings ist auch eine kürzere Laufzeit möglich. Zum Beispiel dann, wenn der Händler fürs kommende Jahr mit hohen Lohnsteigerungen rechnen muss oder die Veranstaltung nur an einem bestimmten Tag stattfindet.
Während es in Bulgarien kein Verfallsdatum für Gutscheine gibt, wird in Frankreich, Estland, Finnland, Ungarn, Island, Italien und Lettland das Ablaufdatum vom Händler festgelegt. Bei Italien ist zudem beim Fehlen eines angeführten Verfalldatums eine maximale Gültigkeitsdauer von 10 Jahren gesetzlich geregelt.
Was passiert, wenn der Gutschein abgelaufen ist?
Dann besteht in den meisten EU-Ländern, auch in Österreich und Deutschland, kein Anspruch darauf, den Gutschein verlängert oder das Geld ausgezahlt zu bekommen. Die Ausnahme ist Dänemark: Hier können elektronische Gutscheine noch im ersten Jahr nach deren Ablauf erstattet werden. Manche Unternehmen verlängern die Laufzeit aber auf Kulanz, wenn man nachfragt.
Dürfen Gutscheine, die auf einen Namen ausgestellt sind, von anderen Personen eingelöst werden?
In Österreich dürfen personalisierte Gutscheine nur von demjenigen eingelöst werden, dessen Name vermerkt ist. In Frankreich können solche Gutscheine nur dann von Dritten eingelöst werden, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen das ausdrücklich vorsehen. Und in Deutschland? Wurden Gutscheine auf einen Namen ausgestellt, dürfen ihn auch andere Personen nutzen. Allerdings mit Einschränkungen: Ist der Gutschein an bestimmte Voraussetzungen gebunden, z. B. gesundheitliche Anforderungen für einen Fallschirmsprung, ist das Einverständnis des Ausstellers erforderlich, wenn der Gutschein übertragen werden soll.
Übrigens: In Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta und den Niederlanden muss der Name nicht auf dem Gutschein aufgeführt sein.
Kann ein in einem anderen EU-Land gekaufter Geschenkgutschein in einem österreichischen Geschäft derselben Kette einlöst werden?
Das ist vom Unternehmen abhängig. Schauen Sie in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder fragen Sie direkt im Geschäft.
An wen kann ich mich wenden, wenn bei meinem Gutschein etwas schief gelaufen ist?
Wenn Sie Streit mit einem Händler aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben, dann hilft Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Österreich weiter.