Zum Inhalt

Anschlag auf Istanbuler Flughafen

Ihre Rechte bei Gefahr am Urlaubsort

Am Abend des 28. Juni 2016 wurde ein Anschlag auf den Atatürk Flughafen in der türkischen Metropole Istanbul verübt. Nach der momentanen Informationslage wurden 41 Menschen getötet, weitere fast 239 Personen verletzt. Drei Selbstmordattentäter hätten zuerst um sich geschossen und sich dann in die Luft gesprengt. Die Hintergründe sind bisher unklar.

Der Flughafen ist der größte der Türkei und gilt als Drehscheibe für den internationalen Reiseverkehr. Unter den Opfern dürften wohl auch mehrere Ausländer sein, die Nationalitäten sind bisher nicht bekannt. Auf der Website des Flughafens Wien werden aktuelle Informationen zum Flugverkehr von Wien in die Türkei bereitgestellt. Das EVZ rät außerdem, die Reiseinformationen des Außenministeriums (BMEIA) im Detail zu lesen. Diese gelten jeweils spezifisch für die einzelnen Regionen der Türkei.

Urlauber, die in den bevorstehenden Sommerferien eine Türkei-Reise geplant haben, sind durch den jüngsten Anschlag stark verunsichert. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) berät im Auftrag des Sozialministeriums kostenlos zu "Gefahr am Urlaubsort". Alle Informationen zu Ihren Rechten finden Sie in unseren Artikeln (siehe unten). Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch unter 01/588 77 63 oder per Mail (info@europakonsument.at) an uns wenden.

In Bezug auf die Türkei sind folgende Punkte wichtig zu beachten:

Ein kostenloser Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung (ohne Stornogebühr) ist nur im Ausnahmefall möglich.

  • Ort und Zeit: Wesentlich ist, dass die Reise unmittelbar bevorsteht und der Flughafen Istanbul angeflogen werden würde. Konsumenten, die in zwei Monaten nach Antalya oder in einen anderen türkischen Badeort fliegen wollen, können derzeit lediglich auf die Kulanz ihres Reiseveranstalters hoffen.
  • Kosten-Risiko-Rechnung: Niemand kann Sie zwingen, eine Reise anzutreten. Es gibt in jedem Fall die Möglichkeit, gegen Gebühr zu stornieren. Je länger Sie abwarten, wie sich die Lage entwickelt, desto höher wird die Stornogebühr. Passiert aber unmittelbar vor Reiseantritt direkt an Ihrem Urlaubsort ein Anschlag, können Sie gegenüber Ihrem Reiseveranstalter vermutlich einen kostenlosen Rücktritt/Umbuchung argumentieren.

Das EVZ rät:

  • die derzeitige Lage mit dem Reiseveranstalter zu besprechen und zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
  • die aktuelle, seriöse Medienberichterstattung zu verfolgen und relevante Artikel abzuspeichern, um sie gegebenenfalls Ihrem Reiseveranstalter vorlegen zu können.

Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten bei "Gefahr am Urlaubsort" finden Sie in folgenden Artikeln:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Reiserücktritt wegen Gefahr in Israel

Reiserücktritt wegen Gefahr in Israel

In Israel ist nach dem massiven Terrorangriff der Hamas am 7.Oktober 2023 das Kriegsrecht ausgerufen worden. Wir erklären Ihnen die aktuelle Reiserechtslage für Ihren Trip nach Israel.

Weltweite Reisewarnung bis auf 10 Länder

Weltweite Reisewarnung bis auf 10 Länder

Ab heute Mitternacht, also ab dem 19.12.2020 um 00:00 Uhr gilt eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums für praktisch die ganze Welt. 10 Staaten sind davon ausgenommen. Was bedeutet das für eine angedachte Reise zu den Festtagen?

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang