Auf der indonesischen Insel Bali droht ein massiver Vulkanausbruch. Seit Tagen werden vorbereitende Maßnahmen getroffen. So wurde eine Sperrzone von zwölf Kilometern rund um den Vulkan errichtet. Nach neuesten Informationen der zuständigen Behörden wurden bereits 120.000 Bewohner der Region evakuiert. Ob und wann der Ausbruch tatsächlich stattfinden soll, ist unsicher.
Was bedeutet das für Touristen?
Laut diversen Medienberichten besteht keine unmittelbare Gefahr für Urlauber. Die beliebten Ziele auf der Insel, Kuta und Seminyak, seien in ausreichender Entfernung zu dem Vulkan.
Gleichzeitig wird allerdings darauf hingewiesen, dass es bei einem Ausbruch zu Einschränkungen des Flugverkehrs kommen kann. Das österreichische Außenministerium (BMEIA) rät Touristen, die bereits vor Ort sind, sich auf diesen Fall vorzubereiten. Man solle sich auf einen längeren Aufenthalt einstellen und z.B. notwendige Medikamente und Bargeld in ausreichender Menge besorgen. Wir empfehlen außerdem die Reiseregistrierung des BMEIA, damit die österreichischen Behörden über Ihren Standort informiert sind.
Genauer Ferienort wichtig
Sie sollen in sehr naher Zukunft nach Bali reisen? Ausschlaggebend ist immer der genaue Zielort. Falls Sie etwa eine Rundreise gebucht haben, die an den Fuß des Vulkans führen soll, ist das natürlich eine völlig andere Situation, als wenn Sie an einen 50 km entfernten Strand reisen.
Setzen Sie sich jedenfalls mit Ihrem Vertragspartner in Verbindung. Bei einer Pauschalreise ist das der Reiseveranstalter, bei einer Individualreise die Fluggesellschaft sowie das Hotel vor Ort.
Derzeit finden Flüge nach Bali weiterhin statt. Die örtlichen Behörden planen im Ernstfall, Flüge zu anderen Flughäfen umzuleiten. Da noch unklar ist, ob bzw. wann der Vulkan ausbricht, ist die Lage schwer einzuschätzen. Daher ist fraglich, ob Sie von Ihrer geplanten Reise kostenlos zurücktreten oder diese umbuchen können. Bei reinen Flugbuchungen stehen Ihre Chancen, solange die Flüge planmäßig stattfinden, vermutlich eher gering. Ein Reiseveranstalter kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er Ihnen eine Alternative anbietet (z.B. eine Änderung der Reiseroute, eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin, etc.).
Natürlich kann sich die Lage jederzeit ändern. Es ist daher wichtig, dass Sie die aktuelle Lage genau verfolgen. Speichern Sie seriöse Medienberichte ab, die Ihnen in der Argumentation gegenüber Ihrem Vertragspartner helfen können.
Detaillierte Informationen zu Ihren Rechten bei "Gefahr am Urlaubsort" finden Sie in diesem Artikel.