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Coronavirus verhindert Songcontest

kein Songcontest 2020 in Rotterdam

Der Eurovision Song Contest, der in der niederländischen Stadt Rotterdam stattfinden sollte, wird im Mai 2020 nicht abgehalten, da die Zahl der COVID-19-Fälle in ganz Europa rapide ansteigt. Dies wird von der Organisation der europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (EBU) entschieden. Alle beteiligten Parteien werden weiterhin die Möglichkeit prüfen, den 65. Eurovision Song Contest in Rotterdam später auszurichten.

Was passiert mit meinem bereits bezahlten Ticket?
Die EBU wird prüfen, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen oder die Karten bis zum nächsten Jahr gültig bleiben. Sobald mehr Klarheit herrscht, erhalten Sie eine E-Mail mit den verschiedenen Optionen an die E-Mail-Adresse, von der Sie Ihre Karte aus bestellt und gekauft haben. 

Kann ich eine Rückerstattung erhalten? 
Die EBU prüft derzeit verschiedene Optionen. Sobald sie mehr Informationen zu diesem Thema haben, erhalten Sie eine E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie Ihr Ticket gekauft haben, und dies wird auch auf www.songfestival.nl mitgeteilt. 

Die EBU bittet Sie, in den kommenden Tagen und Wochen weitere Neuigkeiten geduldig abzuwarten. 

Was wird mit meinen Reisevorkehrungen geschehen?
Wenn Sie bereits Reisevorkehrungen für eine Reise nach Rotterdam getroffen haben, müssen Sie sich mit dem Dienstleister (Fluggesellschaft, Hotel usw.) in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob Sie eine Rückerstattung beantragen können. Prüfen Sie auch die allgemeinen Bedingungen, die für Ihre Buchung gelten. Bitte beachten Sie, dass bei der Buchung einer Pauschalreise möglicherweise andere Regeln gelten.


 

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