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Erdbeben in Nepal

Nach Naturkatastrophe: Land im Ausnahmezustand

Nach dem schweren Erdbeben am letzten Samstag, den 25. April 2015 befindet sich Nepal weiterhin im Ausnahmezustand. Die Zahl der Todesopfer lässt sich nicht genau feststellen. Ministerpräsident Sushil Koirala hat in einer Schätzung gegenüber Medien von 10.000 Menschen gesprochen. Viele Nepalesen sind obdachlos und auf die Unterstützung durch Hilfsorganisationen angewiesen. Manche Regionen im Norden des Landes sind für Rettungs- und Hilfskräfte nur sehr schwer erreichbar.

Durch das Erdbeben der Stärke 7.9 (manche Medien berichten auch von 7.8) am vergangenen Samstag, sowie mehrere Nachbeben, wurde die Infrastruktur Nepals massiv beschädigt. Straßen sind blockiert, das ohnehin nicht flächendeckende Telefonnetz ist teilweise unterbrochen bzw. überlastet, auch die Versorgung mit Strom, Wasser und Lebensmitteln ist betroffen.

Das österreichische Außenministerium rät von Reisen ab, die nicht unbedingt notwendig sind. Der internationale Flughafen der Hauptstadt Kathmandu ist nur teilweise geöffnet.

Personen, die in Kürze eine Reise nach Nepal planen, wird geraten, sich bei dem jeweiligen Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft zu erkundigen, ob die Reise bzw. der Flug wie geplant stattfinden wird. Sollten Sie eine Reise nicht antreten wollen, können Sie dies ebenfalls mit Ihrem Vertragspartner für die Reise (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft) abklären.

Außerdem ist es wichtig, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen und sich über die Situation in Nepal auf dem Laufenden zu halten. Sowohl bei Medienberichten, als auch den Reiseinformationen des Außenministeriums, ist es dabei ratsam, nicht nur die generelle Situation zu betrachten, sondern auf spezifische Informationen zu Ihrem konkreten Urlaubsziel (Ort, Region) zu achten. In der Argumentation gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft kann es von Vorteil sein, diese Medienberichte und Reiseinformationen abzuspeichern, um sie später vorweisen zu können.

Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich bietet - in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium - kostenlose rechtliche Beratung zu "Gefahr am Urlaubsort" an. Unsere Hotline lautet 01/ 588 77 63 und ist Montag bis Freitag, 9-15 Uhr erreichbar. Nähere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie in diesem Artikel: Rücktritt wegen Gefahr am Urlaubsort

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