Der nächste Eurovision Song Contest wird von 19. – 23. Mai 2015 in der Wiener Stadthalle stattfinden. Diese Details sind klar. Unklar ist weiterhin, wann der Vorverkauf für Karten starten wird und wie viel diese kosten werden. Angebote von Tickets, die jetzt schon im Internet auftauchen, sind daher höchstwahrscheinlich nicht vertrauenswürdig.
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) hat in der Vergangenheit bei ähnlichen Großveranstaltungen wie dem Song Contest Beschwerden bezüglich gefälschten oder nicht gelieferten Tickets bzw. unseriösen Anbietern erhalten. Einen früheren Artikel dazu finden Sie hier.
Diverse Medien haben bereits über fragwürdige Ticketangebote für den Song Contest 2015 im Internet berichtet. So warnt etwa die Watchlist Internet: „Tickets für den Eurovision Song Contest Wien 2015 – Vorsicht vor unseriösen Anbietern“.
Um Konsumenten vor etwaigen Schäden zu bewahren, hat das EVZ hier die wichtigsten Tipps für einen sicheren Online-Kartenkauf zusammengefasst.
Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums
- Offizielle Verkaufsstellen: Bestellen Sie Tickets nur bei den offiziellen Vorverkaufsstellen bzw. bei bekannten Ticketwebseiten im Internet. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Eurovision Song Contest 2015.
- Unterlagen ausdrucken und aufheben: Drucken Sie alle Angaben rund um den Bestellvorgang aus und heben Sie diese gut auf. Sie können später als Belege dienen. Es ist auch ratsam, Screenshots von plötzlich aufscheinenden Popups zu machen, da sich diese oft nicht ausdrucken lassen. Im Streitfall haben Sie damit die besseren Karten.
- Zu schön, um wahr zu sein: Bei außergewöhnlichen oder exklusiven Angeboten von Eintrittskarten im Internet oder wenn der Song Contest bereits ausverkauft ist, ist Misstrauen angesagt. Karten dieser Art können gefälscht, über dubiose Kanäle in den Verkauf gelangt sein oder gar nicht existieren.
- Ersatzangebote - ja/nein: Es kommt auch vor, dass sich Kartenbüros mit der Größe der Kontingente verschätzt haben und nicht alle Bestellungen vertragsgemäß abwickeln können. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, unzumutbare Ersatzangebote (etwa Tickets in der günstigsten Kategorie mit Sichteinschränkung anstelle von Karten der besten Kategorie vor der Bühne oder gar eine andere Veranstaltung) anzunehmen, sondern können den Kaufpreis zurückfordern.
- Kreditkartenzahlung: Haben Sie die Karten per Kreditkarte bezahlt und wurden diese nicht geliefert, dann setzen Sie sich mit Ihrem Kreditkartenunternehmen in Verbindung und ersuchen Sie - nach dem Veranstaltungsdatum - schriftlich eine Rückbuchung der Ticketkosten aufgrund der Nichterbringung der vereinbarten Leistung zu erwirken. Viele Zahlungsinstitute zeigen sich in diesen Fällen kulant.
- Anzeige bei Polizei: Sollten Sie keine Tickets erhalten haben und ist eine Rückforderung des Kaufpreises nicht gelungen, dann bleibt nur eine Anzeige bei der Polizei.