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Warnung vor Schmuck-Webshops

Angeblich kostenlos

Derzeit melden sich vermehrt Konsumenten mit Beschwerden zu diversen Onlineshops für Schmuck. Diese werben damit, dass der Schmuck kostenlos wäre und man nur "Versand- und Logistikkosten" zahlen müsse.

Folgende Websites wurden uns genannt:

larossiwerk.com
deinschmuckladen.com
lieblings-schmuck.net

Diese sind sich sehr ähnlich. Im Impressum bei "Lieblings-schmuck.com" steht eine Firma aus Deutschland. Bei den beiden anderen sind Unternehmen aus Zypern angegeben, die zwar unterschiedlich heißen, aber dieselbe Adresse haben.

Keine Lieferung oder Billigware

Die Konsumenten schildern uns zwei Szenarien: Manche haben trotz Vorauskasse keine Lieferung erhalten. Andere haben zwar das Paket bekommen, es enthielt aber billigen Schmuck, der nicht den bestellten Produkten entspricht.

Die Watchlist Internet warnt in einem Artikel ebenfalls bereits vor diesen und weiteren Onlineshops für Schmuck.

Wir raten dringend von Bestellungen auf den oben genannten Websites ab!

Keine Lieferung

Sollten Sie bereits bei einem der Webshops bestellt haben, aber keine Lieferung erhalten haben, raten wir zu folgenden Schritten:

  1. Erklären Sie den Rücktritt vom Vertrag und fordern Sie die Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung. Machen Sie das unbedingt schriftlich, z.B. als E-Mail mit Lesebestätigung.
    Sie können dafür auch unseren Musterbrief verwenden.
  2. Falls Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, ersuchen Sie Ihr Kreditkartenunternehmen um eine Rückbuchung ("Chargeback").
  3. Sollte die Firma nicht reagieren bzw. nicht rückerstatten: Gehen Sie zur nächsten Polizeistation und erstatten Sie Strafanzeige.

Ware nicht wie bestellt

Sie haben ein Paket erhalten, aber der Schmuck wirkt billig und entspricht nicht den Fotos oder der Produktbeschreibung auf der Website?

  1. Machen Sie Fotos von der Ware.
  2. Schicken Sie ein Schreiben mit den Fotos an die Firma. Erklären Sie, dass das Produkt nicht entspricht und Sie daher eine Rückerstattung des Preises innerhalb einer gewissen Frist fordern (z.B. 2-3 Wochen).
  3. Sollte sich das Unternehmen in der gesetzten Frist nicht melden und kein Geld refundieren, können Sie sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

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