Reisebuchungen per Internet sind praktisch, aber nicht ohne Tücken. Ein einziger Mausklick verwandelt ein virtuelles Angebot in einen real wirksamen Vertrag.
Die klassische Pauschalreise in Form eines fertig geschnürten Komplettpaketes ist nicht die einzige Urlaubsform, die im Internet angeboten wird. Unterkünfte aller Art, Mietwägen, Flug-, Bahn- und Fährtickets sind einzeln oder als individuell zusammengestelltes Arrangement buchbar.
Pauschal- und Individualreisende
Solange während der Reise alles glattgeht, werden Sie keinen Unterschied zwischen Pauschal- und Individualreise bemerken. Sollte sich der Traumurlaub jedoch zum Albtraum entwickeln, werden Sie feststellen, dass Pauschalreisende gegenüber Individualreisenden aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie rechtlich bessergestellt sind – unter anderem dann, wenn es um die verpflichtende Insolvenzabsicherung oder um die Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung gegenüber einem ausländischen Unternehmen von Österreich aus geht.
Verschiedene Vertragspartner
Das soll Sie nicht von Ihren Urlaubsplänen abbringen. Sie sollten aber wissen, dass die Wahrscheinlichkeit ungleich größer ist, dass bei einer individuellen Buchung ausländisches Recht und ein ausländischer Gerichtsstand zur Anwendung kommen.
Hinzu kommt, dass Sie bei einem Pauschalpaket lediglich mit einem einzelnen Vertragspartner (als Anbieter des Gesamtpaketes) konfrontiert sind. Haben Sie die verschiedenen Leistungen (also etwa Flug und Hotel) einzeln gebucht, sind es meist mehrere.
Wer ist verantwortlich?
Bringen Sie vor der Buchung in Erfahrung, wer als Vertragspartner auftritt, weil dieser im Reklamationsfall Ihr Ansprechpartner ist. Auch wenn eine Mietwagenkette eine Österreich-Niederlassung hat, kann Ihr Vertrag bei Direktbuchung mit einem griechischen Franchise-Nehmer und nach dortigem Recht zustande kommen.
Der erste Anschein kann trügen
So wie das Reisebüro "ums Eck", sind viele Onlinereisebüros oder -reiseportale lediglich Vermittler und nicht Veranstalter oder Leistungserbringer. Ein Vermittler ist für die sorgfältige Auswahl seiner Partner und die korrekte Gestaltung seiner Homepage verantwortlich, haftet aber nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung.
Vertragspartner ist diesbezüglich der Reiseveranstalter bzw. der Leistungserbringer (z.B. das Hotel). Selbst jene Reisebüros, die bisher auf Pauschalreisen spezialisiert waren, bedienen dem Trend folgend inzwischen auch Individualtouristen. Dort kommt die Pauschalreiserichtlinie nicht zur Anwendung.
Glücksspiel Restplätze
Restplatzbörsen unterscheiden sich in rechtlicher Hinsicht übrigens nicht von den übrigen Anbietern. Nur die Buchung selbst ist oft ein Glücksspiel. Mitunter erfahren Sie nicht einmal, in welchem Hotel Sie untergebracht werden. Auf jeden Fall wäre es falsch anzunehmen, dass ein Last-Minute-Angebot unbedingt günstiger ist, als eine rechtzeitige Buchung, wo Sie zum Teil von einem Frühbucherbonus profitieren.
Versteckspiele unerwünscht
Seriöse Onlineanbieter haben jedenfalls nichts zu verbergen, deshalb stellen sie leicht auffindbar auf der Startseite oder am Beginn ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre (vermittelnde) Rolle klar bzw. gibt der Veranstalter oder Leistungserbringer von sich aus seinen vollständigen Namen, seine Adresse (nicht nur ein Postfach!) und die Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) bekannt.
Zeit lassen
Nehmen Sie sich Zeit, alle Texte auf der Anbieterhomepage durchzulesen, bevor Sie eine Frage mit "Ja" oder "Nein" beantworten, ein Kästchen per Mausklick aktivieren oder deaktivieren oder auf "Weiter" klicken. Dies betrifft auch die AGB, deren Kenntnisnahme und Akzeptanz Sie ja bestätigen müssen. Darin sollten nicht zuletzt wichtige Informationen bezüglich der Stornobedingungen enthalten sein, die von jedem Anbieter anders gestaltet werden können, und die mit Ihrer Zustimmung Bestandteil des Vertrags werden.
Falls Sie Sonderwünsche haben oder Zusatzvereinbarungen treffen möchten, dann merken Sie diese bei der Buchung deutlich an, damit sie in die Buchungsbestätigung Eingang finden. Andernfalls müssen Sie eine schriftliche Zusage einfordern. Verlassen Sie sich nicht auf den unverbindlichen Vermerk "Kundenwunsch".
Button-Pflicht
Vorsicht: Damit die Buchung zustande kommt, reicht letztendlich ein einziger Mausklick. Seit 13.6.2014 gilt auch in Österreich die Button-Pflicht. Diese kommt für viele, aber nicht für alle im Internet abgeschlossenen Verträge zu Anwendung. Damit eine Online-Buchung wirksam ist, muss klar und deutlich beim letzten Buchungsschritt auf wesentliche Aspekte des Vertrages, wie etwa die Kostenpflicht hingewiesen werden.
Das Drücken auf "OK" oder "Weiter" würde demnach nicht ausreichen, rechtlich verbindlich wäre etwa "kostenpflichtig bestellen" oder "zahlungspflichtig buchen".
Tipp: Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen, das sich nicht an die Buttonpflicht hält? Nutzen Sie unseren kostenlosen Musterbrief!
Korrekte Angaben
Zeit lassen sollten Sie sich ebenso bei der Eingabe und Kontrolle Ihrer persönlichen Daten. Ein Irrtum bei Ihrer Adresse und per Post zugesandte Unterlagen landen im Nirgendwo. Gleiches gilt für Ihre E-Mail-Adresse. Ebensowenig sollten Sie sich bei der Eingabe der Passagierdaten irren. Wo ist der Vorname, wo der Familienname einzutragen? Geht es gerade um den Namen des Reisenden oder den des Kreditkarteninhabers (das muss ja nicht dieselbe Person sein)?
Gerade bei Flugtickets sind nachträgliche Umbuchungen – sofern überhaupt möglich – sehr kostspielig.
Keine Rücktrittsmöglichkeit
Für alle Arten von online Reisebuchungen gilt Ein gesetzlich verankertes, kostenloses Rücktrittsrecht gibt es bei diesen Verträgen nicht! Auch nicht ganz kurz nach der Buchung.
Räumt Ihnen ein Unternehmer die Möglichkeit zur Stornierung ein, so ist diese in der Regel kostspielig.
Umso wichtiger ist es, schon vor und während der Buchung mit Überlegung vorzugehen. Die Eingabe von Kreditkartendaten ist übrigens keine Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vertrages, weil der Vertragspartner Ihnen genauso gut eine Rechnung mit Zahlschein zusenden kann.
Schriftliche Dokumentation
Drucken Sie während des Buchungsvorganges nicht nur die vollständigen Kontaktdaten des Anbieters sowie dessen AGB aus, sondern dokumentieren Sie auch jeden Ihrer einzelnen Buchungsschritte, indem Sie die jeweils aufgerufene Seite abspeichern oder ausdrucken. Dies ist zwar mühsam, aber erstens können Sie nur so bei Bedarf den Buchungsvorgang rekonstruieren und zweitens kann sich der Inhalt von Internetseiten innerhalb weniger Stunden ändern, sodass Sie ohne schriftliche Unterlagen nachträglich nichts mehr beweisen können.
Screenshots anfertigen
Manche Internetseiten lassen sich gar nicht oder nicht in allen Bestandteilen ausdrucken. Hier hilft entweder die Option "Druckvorschau" im Menü des Browsers oder das Anfertigen eines Screenshots. Je nach Tastaturbeschriftung verwenden Sie dazu die Taste "Print Screen"/"Seite abfotografieren (S-Abf)" beim PC bzw. die Tastenkombination "Apfel+Shift+3" beim Mac. Beim PC müssen Sie den Screenshot dann noch mittels Tastenkombination "Strg+V" in ein "Word"-Dokument bzw. in das Fenster eines Bildbearbeitungsprogramms kopieren.
Technische Tücken
Spamfilter, die unerwünschte Werbemails abfangen, sortieren mitunter irrtümlich wichtige Post aus, wie etwa Buchungsbestätigungen von bis dahin ja unbekannten Absendern. Stellen Sie den von Ihrem Provider bzw. Ihrem E-Mailprogramm verwendeten Spamfilter so ein, dass er potenzielle Spam-Mails nicht automatisch löscht, sondern im Spam-Ordner belässt und kontrollieren Sie dessen Inhalt regelmäßig.
Oder stufen Sie die betreffende Adresse in den Optionen des Spamfilters als zulässig ein. Achten Sie auch darauf, dass Ihr E-Mailpostfach nicht überfüllt ist, denn sonst können Sie keine weiteren Nachrichten empfangen. Im Übrigen sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre E-Mails auch abzufragen, um keine Informationen zu verpassen.
Schriftliche Bestätigung
Sicher sein, dass die Buchung auch tatsächlich beim Vertragspartner ankam, können Sie erst, wenn Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung erhalten haben. Bei Flug-, Bahn- und Fährtickets müssen Sie per Mail ("E-Ticket") oder per Post ein Ticket mit einer Codenummer zugeschickt bekommen.
Buchungsanfrage/Buchung
Wenn Sie eine Pauschalreise oder auch nur ein Flugticket über ein Reisebüro buchen, stellen Sie zunächst eine Buchungsanfrage, d.h. Sie sagen, was Sie gerne hätten. Die erste Bestätigung, die Sie vom Online-Reisebüro erhalten sollten, ist daher die Bestätigung der Buchungsanfrage. Das bedeutet nur, dass Ihr Wunsch beim Vermittler eingelangt ist und dieser beim Reiseveranstalter versuchen wir diesen so zu buchen.
Ist das Angebot z.B. zu diesem Preis nicht mehr verfügbar, so wird man Ihnen das mitteilen. Sie können dann entscheiden, ob Sie zu anderen Konditionen buchen wollen oder nicht.
Tatsächlich gebucht ist die Reise erst dann, wenn nicht nur Ihre Anfrage, sondern die Buchung selbst bestätigt wurde! Geschieht dies nicht, fragen Sie unbedingt beim Online-Reisebüro nach, warum Sie noch keine Buchungsbestätigung erhielten.
Unverbindlich anfragen
Möchten Sie nicht gleich buchen, sondern unverbindlich die Verfügbarkeit eines Angebotes erfragen oder vorab Details und mögliche Sonderwünsche abklären, dann tun Sie dies jedenfalls unter Umgehung des Onlinebuchungsformulars. Schicken Sie ein herkömmliches E-Mail oder Fax und schreiben Sie klar hinein, dass dies nur eine unverbindliche Informationsanfrage ist und kein Buchungswunsch.
Daraus, wie prompt, wie detailliert und wie höflich ein Anbieter antwortet, lassen sich ebenfalls gewisse Rückschlüsse auf dessen Seriosität und dessen Kundenservice im Reklamationsfall ziehen.
Versicherungsschutz abklären
Zur Kostenfalle werden können standardmäßig mitangebotene Reiseversicherungspakete. Informieren Sie sich über den Umfang und die Kosten des angebotenen Versicherungsschutzes und überprüfen Sie, was davon eventuell ohnehin bereits durch den Schutzbrief einer Autofahrerorganisation, die Kreditkartenzusatzleistungen und andere Versicherungen, wie z.B. die private Krankenversicherung, gedeckt ist.
Sicher bezahlen
Die Kreditkarte ist vor allem bei Geschäften mit ausländischen Unternehmen das gängigste Zahlungsmittel, mit manchen Ländern funktioniert auch der Bankeinzug. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie vor Eingabe Ihrer Daten kontrollieren, ob der Anbieter eine gesicherte Verbindung verwendet.
Die äußeren Anzeichen einer Verschlüsselung sind das Kürzel "https://" statt "http://" in der Adresszeile des Internetbrowsers sowie am Ende der Adresszeile und/oder am rechten unteren Bildrand ein Vorhängeschloss-Symbol (mit geschlossenem Bügel). Klicken Sie auf dieses Symbol. In dem sich öffnenden Fenster überprüfen Sie dann, ob das Sicherheitszertifikat noch gültig ist und ob die angegebene Internetadresse mit jener übereinstimmt, die in der Adresszeile des Browsers aufscheint.
Zuletzt aktualisiert am 11.09.2017