Zum Inhalt

Europäischer Berufsausweis

Neues Verfahren erleichtert Mobilität

In der EU ist alles in Bewegung – Waren, Dienstleistungen, Menschen. Gleichzeitig geht auch der Trend in der Arbeitswelt in Richtung Mobilität. Viele suchen nicht nur innerhalb ihrer Landesgrenzen nach beruflichen Herausforderungen, sondern wollen auch im Ausland Erfahrungen sammeln.

Für manche Berufsgruppen ist das seit 18.01.2016 einfacher. Der "Europäische Berufsausweis" (EBA) ebnet den Weg ins Ausland. Es handelt es nicht um einen tatsächlichen Ausweis, sondern um ein neues elektronisches Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Zurzeit ist es für folgende Personen möglich, dieses System zu nutzen:

  • Krankenpfleger für allgemeine Pflege
  • Apotheker
  • Physiotherapeuten
  • Bergführer
  • Immobilienmakler

Laut einer Aussendung der EU-Kommission wird es den EBA in Zukunft vielleicht auch für weitere Berufsgruppen geben.

Online-Plattform

Den EBA kann man für einen gewissen Zeitraum ("vorübergehende Mobilität") oder langfristig ("Niederlassung") beantragen. Je nach Kombination von Herkunfts- und Zielland können dafür Gebühren anfallen. Einen Schnell-Check dazu sowie alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf dieser Website.

Der Antrag wird komplett elektronisch abgewickelt und kann in jeder EU-Sprache eingebracht werden. Sämtliche Schritte können online nachverfolgt werden. Wurden alle Unterlagen einmal hochgeladen, werden sie im System gespeichert und müssen bei einem neuen Antrag nicht erneut eingegeben werden. Am Ende des Verfahrens kann man sich dann ein Zertifikat im PDF-Format ausstellen lassen.

Viele Funktionen

Die Plattform dient nicht nur zur Zertifizierung, sondern auch als sicheres Kommunikationstool der Behörden untereinander sowie mit den Antragstellern. Gleichzeitig wurde auch ein Warnsystem entwickelt. Dieses warnt vor Personen aus Gesundheitsberufen, denen in einem Mitgliedsstaat die Arbeitserlaubnis entzogen worden ist oder die gefälschte Dokumente vorgelegt haben.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang