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Getrennte Beförderungsverträge

Ein wenig bekanntes Problem bei Reisebuchungen

Viele Konsumenten buchen ihre Flüge über einen Vermittler, also z.B. ein Online-Reisebüro. Ein Problem, das dabei auftreten kann und oft schwer zu erkennen ist, sind getrennte Beförderungsverträge. Im Falle einer Annullierung oder Verspätung kann das zu massiven Schwierigkeiten führen.

Was sind getrennte Beförderungsverträge?

Stellen Sie sich vor, Sie wollen von Wien nach New York fliegen. Da es keine Direktverbindung gibt, müssen Sie in Frankfurt umsteigen. Das bedeutet, es gibt zwei Flugstrecken: Wien – Frankfurt und Frankfurt – New York City.

Nun gibt es zwei Varianten: Entweder gelten beide Flüge als EIN Beförderungsvertrag oder als ZWEI getrennte Beförderungsverträge. Dabei ist es unerheblich, ob die Flüge von derselben Airline oder unterschiedlichen Airlines ausgeführt werden.

Ein paar Beispiele:

  • Sie fliegen beide Teilstrecken mit Austrian Airlines.
  • Die erste Teilstrecke Wien – Frankfurt fliegen Sie mit Austrian Airlines, die zweite Teilstrecke Frankfurt – NYC mit Lufthansa. Diese Airlines gehören zu demselben Unternehmen.
  • Die erste Teilstrecke fliegen Sie mit Brussels Airlines, die zweite mit Air Canada. Beide gehören dem Verbund Star Alliance an.
  • Die Teilstrecken werden von zwei Airlines durchgeführt, die nichts miteinander zu tun haben. Sie sind keine Geschäftspartner, gehören nicht zu demselben Unternehmen und sind keine Mitglieder desselben Verbunds.

Bei jeder dieser Varianten kann es sein, dass es sich um getrennte Beförderungsverträge handelt!

Was ist das Problem bei getrennten Beförderungsverträgen?

Eigentlich könnte es Ihnen als Passagier doch egal sein, wer das Flugzeug fliegt? Solange Sie pünktlich und ohne Zwischenfälle an Ihrem Zielort ankommen, stimmt das. Aber sobald irgendein Problem auftritt, könnte es mühsam werden.

Getrennte Beförderungsverträge bedeuten, dass jeder dieser Vertragspartner (=Airline) nur für seine Teilstrecke verantwortlich ist. Sobald er Sie zu Ihrem Zielort befördert hat, ist seine Schuldigkeit getan.

Was passiert aber, wenn der erste Flug Verspätung hat und Sie den zweiten Flug dadurch verpassen? Oder einer der beiden Flüge annulliert wird und Sie daher irgendwo "stranden"?

Dann haben Sie kein Recht auf kostenlose Weiterbeförderung. In der Wahrnehmung der zweiten Airline sind Sie nämlich einfach nicht erschienen, um Ihren Flug anzutreten. Die zweite Airline weiß vermutlich nicht einmal, dass Sie eine Umstiegverbindung haben. Es könnte ja auch sein, dass Sie überhaupt nur die Strecke Frankfurt – New York gebucht haben. Dasselbe gilt, wenn Hin- und Rückflug getrennte Beförderungsverträge sind. Was machen Sie mit einem Rückflug von einer griechischen Insel nach Österreich, wenn Sie gar nicht rechtzeitig auf die Insel kommen?

Außerdem können Sie in diesem Fall nur von jener Airline eine Ausgleichszahlung und Rückerstattung des Ticketpreises verlangen, bei der es zu der Verspätung, Annullierung oder Überbuchung gekommen ist. Die andere Airline hat schließlich rechtlich gesehen nichts falsch gemacht. Von ihr können Sie nur die Rückerstattung der nicht-angefallenen Kosten verlangen (z.B. gewisse Taxen und Gebühren). Diese machen aber meist nur einen sehr geringen Teil des Ticketpreises aus.

Woran erkenne ich, ob es getrennte Beförderungsverträge sind?

Jeder Beförderungsvertrag hat eine individuelle und einzigartige Buchungsnummer. Diese wird auch PNR Code genannt. Diese ist im Normalfall sechs-stellig und besteht aus Großbuchstaben und/oder Zahlen (z.B. PTS35Y oder RTBUHX).

Wenn auf den Buchungsunterlagen, die Sie vom Reisebüro oder Vermittler erhalten, mehrere dieser Buchungsnummern bzw. PNR Codes stehen, haben Sie demnach auch mehrere Beförderungsverträge abgeschlossen.

Achtung: Die Vermittler haben auch eigene Buchungsnummern bzw. Buchungsreferenzen, die ebenfalls in den Unterlagen angeführt werden! Achten Sie daher genau darauf, welche der Codes sich auf die Flüge beziehen!

Tipp: Der PNR-Code für den Flug ist jener, mit dem Sie online bei der Airline einchecken können.

Zwei Beispiele (die letzten beiden Stellen wurden jeweils aus Datenschutzgründen geschwärzt):

  1. Beim Onlineportal KIWI sieht das z.B. so aus:
  2. Bei Elumbus sind die Bezeichnungen und das Layout anders, das Prinzip ist aber das gleiche:

Bei der Feststellung, ob es sich um getrennte Beförderungsverträge handelt, geht es immer nur um die Codes, die sich direkt auf die Flüge beziehen. Gibt es für alle Flüge nur einen Code, gibt es auch nur einen Beförderungsvertrag. Bei zwei oder mehr Codes, sind es getrennte.

Tipps vom EVZ

Wir raten generell dazu, Flüge möglichst direkt bei der Airline zu buchen und auf Vermittler wie Online-Reisebüros zu verzichten. So kann es auch nicht zu getrennten Beförderungsverträgen kommen.

Falls Sie doch über einen Vermittler buchen wollen, achten Sie unbedingt auf die Buchungscodes. Fragen Sie im Zweifel bei dem Reisebüro nach, ob es sich um einen oder mehrere Beförderungsverträge handelt, bevor Sie die Buchung abschließen.

In unserem "Kleinen Begriffslexikon für Reisebuchungen" gehen wir genauer darauf ein, was z.B. ein Vermittler oder ein Vertragspartner ist und welche Pflichten diese jeweils haben. Mehr über Ihre Rechte als Flugpassagier erfahren Sie in dem Artikel "Probleme auf Flugreisen".

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