Zum Inhalt

GMX, 1&1 Mail&Media GmbH

Gesetzwidrige Vertragsverlängerungen sind zu unterlassen

GMX wurde mit zwei Verbandsklagen auf die Unterlassung von 29 gesetzwidrigen Klauseln sowie auf Unterlassung gesetzwidriger Praktiken geklagt.

Zwei Verbandsklagen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – den Inhaber der GMX-Internetplattform (1&1 Mail & Media GmbH) vor dem Handelsgericht Wien geklagt.

Dabei hat sich die Firma in zwei Unterlassungsvergleichen verpflichtet Klauseln und Praktiken nicht mehr zu verwenden.

Es häuften sich die Beschwerden von GMX-Kunden bei den Verbraucherschützern, dass man sich durch GMX in "kostenpflichtige Abofallen" gelockt sah und befristete Verträge stillschweigend verlängert werden sollten. So wurden vielen Free-Mail Usern Gratis- und Schnupper-Abos für eine erweiterte Nutzung des Internetportals ("ProMail" und "TopMail") angeboten. Nach drei Monaten bekamen sie unerwartet Rechnungen zugesendet. Die "Schnupper-Abos" hatten sich durch Stillschweigen der Verbraucher zu kostenpflichtigen Abos umgewandelt.

Gesetzwidrige Praktiken

Dieser Vertragsabschluss via Erklärungsfiktion, wobei das Nichtkündigen des Schnupper-Abos als Vertragserklärung gewertet wurde, war nur im Kleingedruckten dargestellt und widersprach überdies dem Konsumentenschutzgesetz.

Eine Erklärungsfiktion ist demnach nur gültig, wenn sich der Unternehmer auch verpflichtet den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Frist auf sein Kündigungsrecht gesondert hinzuweisen und dies auch tatsächlich tut. Das war bei GMX bislang nicht so.

Insgesamt waren 29 Klauseln und eine Reihe von konkreten Verhalten inkriminiert worden – zu allen Punkten gibt es die Verpflichtung zur Unterlassung.

Für betroffene Konsumenten bedeuten diese Vergleiche, dass solcherart durch Verschweigung angeblich zustandegekommene Verträge unwirksam sind und man nicht zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet ist.

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Bestellbetrug - was tun?

Bestellbetrug - was tun?

Wenn plötzlich unbestellte Waren oder Rechnungen für nie bestellte Produkte eintreffen, könnte es Bestellbetrug sein. Der Stress nimmt dann mit Inkasso- oder Anwaltsschreiben weiter zu. Hier unsere Verhaltenstipps für verschiedene Situationen.

Onlinebetrug beim Gebrauchtwagenkauf

Onlinebetrug beim Gebrauchtwagenkauf

Manche bestellen Gebrauchtwägen aus dem Ausland, ohne das Auto je gesehen zu haben. Dabei ist das Risiko besonders hoch auf unseriöse Inserate zu stoßen.

Tickets für die EURO 2020

Tickets für die EURO 2020

Die UEFA EURO 2020 findet von 12. Juni bis 12. Juli 2020 statt. Zum 60. Jubiläum wird die Fußball-Europameisterschaft nicht in nur einem Land ausgetragen, sondern in 12 europäischen Städten. Von 4. bis 18.12. können Fans Tickets beantragen.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang