Falle Probe-Abo
Die Konsument:innen schildern uns, dass sie sich eigentlich nur für eine kostenlose Probephase auf C-Date angemeldet oder ein einmonatiges Testabo zu einem geringen Preis abgeschlossen hätten. Nach Ablauf dieser Phase verlängerte sich der Vertrag dann automatisch in ein langfristiges Abo, ohne dass sie darüber vorab informiert wurden. Je nach Zahlungsart bekamen die Verbraucher:innen Rechnungen oder es wurde ein entsprechender Betrag von ihrem Bankkonto, ihrer Kreditkarte oder ihrem PayPal-Konto abgebucht.
Die Neukund:innen kündigen daraufhin den Vertrag. In manchen Fällen bucht die Interdate S.A. aber einfach weiterhin ab oder beauftragt das Inkassobüro Jedermann Inkasso, das dann Mahnungen an die Konsumenten schickt.
Bei Abschluss des Probe-Abos wurde nicht klar darüber aufgeklärt, dass sich dieses automatisch verlängern und was das kosten würde. Direkt vor der Vertragsverlängerung haben die Verbraucher:innen dann auch keine zeitgerechte, gesonderte Verständigung bekommen, die zur Kündigung auffordert, wenn man keine Verlängerung will. Damit wird gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, die diese klaren Informationspflichten des Unternehmers festlegen. Dies gilt auch bei kurzen Testmitgliedschaften, wie bereits 2017 in einem Urteil gegen die Ideo Labs GmbH, ebenfalls ein Betreiber von Online-Datingportalen, festgestellt wurde (lesen Sie dazu mehr auf der Website der VKI-Rechtsabteilung).
Tipps des EVZ zu c-date.at
Angesichts der Vielzahl an Beschwerden raten wir davon ab, sich bei der Plattform c-date.at anzumelden.
Sollten Sie doch das Testabo in Anspruch nehmen wollen oder sich vor kurzem angemeldet haben, empfehlen wir:
- sofort schriftlich (!) die Kündigung mit Ablauf der Testphase zu erklären
- oder, sollten Sie eine langfristige Mitgliedschaft erwägen, schriftlich nachzufragen, ob und zu welchen spezifischen Konditionen es eine Vertragsverlängerung geben wird.
Kündigung
Die Kündigung sollte jedenfalls schriftlich erfolgen und ein Beleg aufgehoben werden:
- E-Mail mit Lesebestätigung: Wenn Sie per E-Mail kündigen, fordern Sie eine Eingangsbestätigung an und speichern Sie das Bestätigungsmail der Firma.
- Eingeschriebener Brief: Fertigen Sie eine Kopie des Briefes an und bewahren Sie den Einschreibbeleg der Post gut auf - damit kann auch nachverfolgt und bewiesen werden, dass der Brief bei der Interdate S.A. in Luxemburg angekommen ist.
In vielen Fällen wird die Kündigung nicht akzeptiert oder ignoriert und weiter vom Bank- oder Kreditkartenkonto abgebucht. Daher gilt: Unbedingt Kontoauszüge kontrollieren!
Bei online abgeschlossenen Verträgen haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Allerdings darf ein Unternehmen einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen verlangen. Dieser sollte aber angemessen sein. Am besten rechnen Sie sich aus, wie viel ein einzelner Tag des Services kostet (z.B. monatlicher Mitgliedsbeitrag / 30 Tage) und multiplizieren diesen Betrag mit der Anzahl der Tage, die Sie es genutzt haben bzw. angemeldet waren. Der Wertersatz sollte diese Summe nicht übersteigen.
Geld zurückholen
Wurden weitere Beträge abgebucht, haben Sie je nach Zahlungsart folgende Möglichkeiten:
- Kreditkarte: Schicken Sie den Beleg Ihrer Kündigung an die Kreditkartenfirma und ersuchen Sie um eine Rückbuchung (Chargeback).
- Bankeinzug: Wenn Sie bei der Anmeldung Ihre Bankdaten angegeben haben und das Geld per Bankeinzug abgebucht wurde, kann es die Bank zurückholen. Schicken Sie dazu innerhalb von 8 Wochen den Beleg Ihrer Kündigung an Ihre Bank. Achtung: Bei aktiven Überweisungen kann das Geld nicht mehr zurück geholt werden.
- PayPal: Auch hier müssen Sie den Beleg Ihrer Kündigung vorlegen und eine Rückbuchung verlangen. Zudem sollten weitere Abbuchungen durch die Interdate S.A. blockiert werden.
Mahnungen
Sollten Sie Mahnungen von der Jedermann Inkasso bekommen, schicken Sie dieser ebenfalls den Beleg Ihrer Kündigung und halten Sie fest, dass Sie nicht zahlen werden.
Musterbriefe des EVZ
Sollte Ihre Kündigung nicht akzeptiert werden, können Sie unsere Musterbriefe verwenden, um sich an die Interdate S.A. zu wenden. Sollte die Firma weiter mahnen, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir für Sie intervenieren: Beschwerde einbringen