Zum Inhalt
Ditty_about_summer_424114555.jpg
Bild: Ditty_about_summer_424114555.jpg

Roaming ab 2017

Neues Konzept der EU-Kommission

Update: Der Vorschlag wurde vorerst zurückgezogen. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker reagierte damit auf die anhaltende Kritik an dem Entwurf und versprach eine Überarbeitung. An dem Zeitplan würde dies nichts ändern, Roaminggebühren soll es ab Juni 2017 nicht mehr geben (weitere Informationen hier).

Ab Juni 2017 gibt es in der EU keine Gebühren für Roaming mehr. Jetzt wurde ein Entwurf vorgestellt, wie dies im Detail funktionieren soll. Die "Fair Use"-Regelungen sollen vor allem dazu dienen, Missbrauch vorzubeugen, so das Argument der EU-Kommission.

Zeitlimit

Insgesamt 90 Tage im Jahr soll man im Ausland zu demselben Tarif wie in der Heimat telefonieren und surfen können. Aber: Maximal 30 Tage am Stück. Nach dieser Frist muss man sich entweder wieder im heimatlichen Netz einloggen oder man zahlt Roaminggebühren. Laut Vorschlag der Kommission sollen die Kosten dann 4 Cent pro Minute, 1 Cent pro SMS, 0,85 Cent pro MB Datenvolumen betragen. Es steht den Mobilfunkanbietern jedoch frei, kein oder ein größeres zeitliches Limit zu setzen.

Damit soll der Bedarf von nahezu allen regelmäßig Reisenden abgedeckt sein, lautet die Begründung im Entwurf. Längere Aufenthalte in einem anderen Mitgliedsstaat würden darauf hindeuten, dass sich der Lebensmittelpunkt verschoben hätte, also man z.B. den Wohnort dauerhaft gewechselt hat.

Für eine solche Situation gilt die Verordnung zur Abschaffung der Roaminggebühren nicht. Auch soll diese nicht dazu führen, dass sich Konsumenten den billigsten verfügbaren Tarif, der in der EU angeboten wird, heraussuchen und damit weit unter dem üblichen Tarif in ihrem Heimatland telefonieren würden.

Ausnahme

In dem Vorschlag wird auch darauf Rücksicht genommen, dass manche Personen in einer Grenzregion leben oder arbeiten und dadurch häufig zwischen zwei Mitgliedsstaaten pendeln. Die Regelung sieht vor, dass Tage, an denen man sich sowohl in das Heimatnetz, als auch in ein fremdes Netz einwählt, nicht zu den 30 bzw. 90 Tagen gezählt werden.

Für Reisende würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass der Tag der Abreise und Heimkehr, also jeweils der Tag, an dem man eine Grenze übertritt, ebenfalls nicht gezählt werden.

Vertrag

Die "Fair Use"-Regeln sollen in den jeweiligen Verträgen der Anbieter festgehalten und den Konsumenten vor Abschluss vorgelegt werden.

Der Anbieter des Mobilfunktarifs darf die Qualität seiner Services nicht verschlechtern, wenn sich ein Kunde im Ausland aufhält. Es muss dem Konsumenten möglich sein, im Rahmen seines Vertrages, auf dieselbe Weise zu telefonieren, SMS zu verschicken und das Internet zu nutzen, als wäre er in seinem Heimatland. Gleichzeitig muss der Anbieter natürlich keine Services bereitstellen, die der Kunde daheim nicht hat, also z.B. kostenlos mehr Datenvolumen als zuhause.

Bei so genannten Prepaid-Verträgen, bei denen im Voraus für die Services des Mobilfunkanbieters gezahlt wird, gibt es in dem Entwurf eine gesonderte Regelung. Hier darf der Anbieter verlangen, dass der Kunde eine bestimmte Menge an Services zunächst in der Heimat bzw. in dem Land, wo der Anbieter ansässig ist, nutzt. Erst dann fallen auch im Ausland keine Roaminggebühren an. Damit soll, so die Erklärung im Entwurf, verhindert werden, dass Prepaid-Verträge unter der Hand weiterverkauft werden.

Vorschlag

Bei den vorgestellten Regelungen handelt es sich um einen Entwurf der EU-Kommission. Ob dieser so angenommen und in geltendes Recht umgesetzt wird, ist noch unklar.

Seit der Veröffentlichung des Vorschlags wird bereits einige Kritik geübt. Dieser würde z.b. Erasmus-Studenten, die für ein Semester in einen anderen Mitgliedsstaat ziehen, außer Acht lassen. Der Entwurf würde eher die Industrie schützen als die Konsumenten, meint etwa der europäische Verbraucherverband BEUC (siehe hierzu: Kurier-Artikel).

Das EVZ Österreich wird Sie über die aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Bußgeldforderung aus Italien

Bußgeldforderung aus Italien

Viele Autourlauber bekommen nach der Rückkehr aus Italien einen Strafzettel per Post. Wir geben einige Ratschläge wie man damit umgehen soll, und wann es Sinn macht Einspruch zu erheben.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang