Den Lieblingssänger live erleben, zum Musical nach London oder Hamburg reisen, einmal bei einem Fußballmatch von Messi dabei sein – die Erfüllung solcher Träume ist oft nur einen Mausklick entfernt. Es gibt zahlreiche Ticketshops im Internet, doch wie schützt man sich vor überteuerten Preisen oder gefälschten Eintrittskarten?
Immer wieder wenden sich Konsumenten an das EVZ, um sich über unseriöse Anbieter zu beschweren. Die Bandbreite ist groß – von nicht gelieferten bis hin zu gefälschten Tickets. Mit den folgenden Tipps können Sie vermeiden, ähnlich enttäuscht zu werden.
Handelt es sich tatsächlich um das gewünschte Event?
Gerade bei Theaterstücken, Musicals, Opern etc. kommt es vor, dass mit großen Namen geworben wird. In Wahrheit handelt es sich jedoch nicht um Les Miserables oder das Phantom der Oper, sondern um eine Tourproduktion, die sich nur entfernt an das Original anlehnt. Die Story und die Musik des Stückes sind aber gänzlich anders.
Bevor Sie also Karten kaufen, lesen Sie sich wirklich alles Kleingedruckte durch. Oft wird nur in einem Nebensatz erwähnt, dass es sich um eine Coverband oder Neuinterpretation handelt. Das sagt noch nichts über die Qualität aus, doch man sollte wissen, worauf man sich einlässt und wofür man den mitunter hohen Ticketpreis bezahlt.
Achtung: Konsumenten haben uns auch schon von Fällen berichtet, wo sie andere Tickets bekommen haben als die bestellten. Der Anbieter hätte sich vorbehalten, nur ähnliche, aber seiner Meinung nach gleichwertige, Tickets zu vergeben. Auch hier gilt es, sich vor der Bestellung genau über das Angebot zu informieren und auch das Kleingedruckte zu lesen!
Online bestellen
Meist steht auf der Seite des Veranstalters bzw. Künstlers, wo man Tickets für sein Event erwerben kann. Es ist ratsam, nur bei diesen offiziellen Vorverkaufsstellen zu bestellen. Sollte das Kontingent ausverkauft sein, fragen Sie direkt den Veranstalter, ob bzw. wo es noch weitere Tickets gibt. Heutzutage geht das oft schon ganz unkompliziert über z.B. Facebook.
Je begehrter die Tickets, desto schneller ist ein Event natürlich ausverkauft. Dann beginnt meist der Verkauf über Drittanbieter. Dabei ist Vorsicht geboten, denn der Kauf über einen inoffiziellen Händler bietet einige Risiken.
Achten Sie auf die folgenden Details, bevor Sie online Tickets bestellen:
Sind alle wesentlichen Informationen über den Anbieter vorhanden?
- Impressum mit vollständiger Postanschrift und Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
- AGB mit Stornobedingungen
Welche Zahlungsarten sind möglich?
- Bezahlen Sie nicht im Voraus, sondern erst, wenn Sie die Tickets tatsächlich in der Hand halten und kontrollieren können!
- Sollte das nicht möglich sein, ist die Zahlung per Kreditkarte am sichersten. Bei Betrug können Sie das Kreditkartenunternehmen um eine Rückbuchung des Ticketpreises bitten.
Lesen Sie sich die Stornobedingungen genau durch.
- Das gilt natürlich auch für die offiziellen Verkaufsstellen!
- Unter welchen Umständen können Sie die Tickets zurückgeben?
- Wie hoch sind die Stornokosten bzw. wie viel des Ticketpreises würden Sie zurückbekommen?
- Kümmert sich der Anbieter selbst um diese Rückerstattung oder verweist er auf den Veranstalter? Dann sollten Sie auch die Stornobedingungen auf dessen Website lesen. Es ist fraglich, ob der Veranstalter Tickets rückerstattet, die nicht bei einem offiziellen Verkaufspartner gekauft wurden.
- Was passiert, wenn das Event abgesagt oder verschoben wird?
- Was, wenn wesentliche Bestandteile geändert werden (z.B. andere Künstler auftreten)?
Trotz Ticket kein Einlass?
Wenn die Eintrittskarten beim Einlass nicht akzeptiert werden, könnte es sich um Betrug handeln. In diesem Fall hilft nur noch der Weg zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Haben Sie die gefälschten bzw. ungültigen Tickets per Kreditkarte bezahlt, wenden Sie sich an Ihre Bank oder das Kreditkartenunternehmen und bitten Sie um eine Rückbuchung des Betrages ("Chargeback").
Was alles passieren kann – Beispiele aus dem EVZ
In unserem Beratungsalltag hören wir natürlich von allerhand Szenarien und Problemen, auch beim Ticketkauf. So lernen wir stetig dazu, was es zu beachten gilt.
Beispiel 1:
Eine österreichische Konsumentin wollte über einen Onlineshop zwei Tickets für ein Konzert in London kaufen. Als sie auf den Button „Bezahlen“ klickte, wurde sie auf die Website einer Tochterfirma weitergeleitet. Dann wurde das Konzert verschoben. Der erste Anbieter hätte der Konsumentin in diesem Fall den Ticketpreis rückerstattet. Die Tochterfirma lehnte das jedoch ab. Als sie sich daraufhin bei dem ersten Anbieter beschwerte, gab dieser an, mit der anderen Firma nichts zu tun zu haben. Die Konsumentin musste somit ihre Reise nach London zu hohen Kosten umbuchen, um das Ticket nutzen zu können.
Beispiel 2:
Ein begeisteter Fußballfan wollte unbedingt zu einem Match nach England und kaufte sich über einen britischen Ticketanbieter die Eintrittskarte. Was er nicht wusste: Viele der englischen Fußballvereine behalten sich vor, dass Spiele verschoben werden können. Die Tickets dürfen dadurch aber nicht zurückgegeben werden. Die Ticketanbieter erstatten entweder gar nichts oder maximal die Hälfte des ursprünglichen Ticketpreises zurück.
Beispiel 3:
Vor kurzem wurden in Italien mehrere Ticketshops abgestraft: Die italienische Wettbewerbsbehörde geht davon aus, dass die offizielle Vorverkaufsstelle nicht genug Vorsichtmaßnahmen getroffen habe, um den Handel am Schwarzmarkt zu verhindern. Dadurch wären viele Tickets innerhalb kürzester Zeit bei anderen Onlineshops gelandet, zu massiv überteuerten Preisen. Weiters würden diese Sekundäranbieter wesentliche Informationen vorenthalten und gegen Konsumentenschutzrechte verstoßen (lesen Sie mehr).
Tipps:
- Suchen Sie im Internet nach dem Ticketshop. Berichten andere Konsumenten bereits über schlechte Erfahrungen mit dem Anbieter?
- Achten Sie während des gesamten Bestellvorganges darauf, auf welcher Website Sie sind. Wurden Sie vielleicht weitergeleitet, ohne es zu merken?
- Machen Sie Screenshots – dann können Sie später beweisen, wie die Website zum Kaufzeitpunkt ausgesehen hat und wie die AGB formuliert waren.
- Lesen Sie sich immer aufmerksam die Stornobedingungen der Ticketanbieter bzw. Veranstalter durch!
Was passiert, wenn das Open-Air-Konzert wegen Schlechtwetter abgesagt wird? Oder der Schlagzeuger erkrankt und die Tournee abgebrochen werden muss? Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Ihre Rechte auf Konzerten!