Auf Identität des Verkäufers achten!
Achten Sie bei Privatkäufen im Internet auf die Identität des Verkäufers! Lückenhafte Angaben, überraschende Zusatzkosten oder eingeschränkte Zahlungs- und Lieferoptionen lassen auf ein unseriöses Angebot schließen.
Auf einer österreichischen Internetseite für Kleinanzeigen entdeckte Herr S. ein Inserat mit Katzenbabys. Eines davon wollte er haben und antwortete auf das Angebot.
Gleich am nächsten Tag erhielt er von Frau "Mariana Jones" aus London eine Antwortmail: Herr S. solle seine Daten übermitteln, außerdem koste die Zulieferung des Tierbabys von England nach Österreich 98 Euro. Der Transfer, so hieß es in der E-Mail, solle über eine Tiertransport Agentur abgewickelt werden. Als sich daraufhin eine Transportfirma mit Sitz in Kamerun meldete, zahlte Herr S. die Rechnung guten Glaubens ein.
Zusätzliche Kosten entstehen
Kurze Zeit später meldete sich die Agentur erneut und forderte weitere 320 Euro, da es angeblich Probleme am Flughafen gab und dieser Betrag als Haftung für eine Versicherung ausgelegt werden müsste. Bei Zustellung des Tieres sollte das Geld zurückerstattet werden. Da Herrn S. nun Zweifel an dem Geschäft kamen, versuchte er an mehr Informationen zu kommen. Als Beleg erhielt er ein offensichtlich gefälschtes Flugticket.
Gerichtsverfahren wird angedroht
Als Herr S. die Agentur auf die vermeintliche Fälschung hinwies, drohte ihm diese mit einer Anklage bei Gericht, wenn er nicht zahle. Nach erneutem Insistieren und der Behauptung es wurde ein Anwalt eingeschaltet, sandte die Agentur eine Kopie des Passes des Geschäftsführers als Zeichen des Vertrauens zu. Auf die Zahlung wurde weiterhin bestanden. Als sich die Verkäuferin "Mariana Jones" bereit erklärte 100 Euro von der ursprünglichen Forderung zu übernehmen, zahlte Herr S. nach erneutem Druck der Agentur schließlich die restlichen 220 Euro ein.
Am Tag der zugesicherten Lieferung trat wieder ein Problem auf. Laut Agentur befinde sich das Tier am Flughafen in Paris. Hiefür würden nochmals 55 Euro für Futterkosten benötigt. Diesmal wurde Herr S. von der Agentur und der vermeintlichen Verkäuferin mit dem Argument, es gehe um die Gesundheit der Katze, zur Zahlung gedrängt. Als "Mariana Jones" auch hier zusicherte, einen Teil der Kosten zu übernehmen, zahlte Herr S. einen Restbetrag von 20 Euro an die Agentur. Daraufhin erhielt er eine telefonische Bestätigung für den Flugtransfer nach Wien.
Kontakt abgebrochen
Kurz nach der telefonischen Bestätigung bekam Herr S. abermals eine E-Mail von der Agentur aus Kamerun. In dieser hieß es, dass die Verkäuferin "Mariana Jones" noch eine Zahlung zu leisten habe und das Tier deshalb nicht überstellt werden könne. Danach war von der Agentur nichts mehr zu hören. "Mariana Jones" schrieb lediglich, dass ihre Freundin im Krankenhaus sei. So waren Herrn S. 338 Euro ohne erkennbare Gegenleistung herausgelockt worden.
Alarmzeichen erkennen
Wir raten, sich vor einem Kauf im Internet genau über den Verkäufer zu informieren. Alarmzeichen sind zum Beispiel, wenn es keine Homepage gibt oder diese nur lückenhafte Angaben beinhaltet (keine Postadresse, lediglich eine Handy-Nummer).
Auch wenn der Verkäufer sich weigert, per Nachnahme zu liefern oder nicht duldet, dass der Käufer das Tier oder die Ware selbst abholt, sollte man vom Kauf Abstand nehmen. Keinesfalls sollte man Zahlungen im Voraus leisten. Bei Zahlung mit Kreditkarte kann man die Rückbuchung verlangen, falls man Opfer eines Betruges geworden ist.