Endlich Urlaub! Entspannt die Strandpromenade entlang spazieren, Seele baumeln lassen und die schönen Seiten des Lebens genießen. Genau in diesem Moment spricht Sie jemand an und unterbreitet Ihnen ein Angebot.
Demnach könnten Sie sich gleich jetzt Ihr nächstes Urlaubsglück sichern, in einer wunderschönen, modernen Hotelanlage auf Gran Canaria, Spanien. Sogar weltberühmte Persönlichkeiten wie die Klitschko-Brüder und der ehemalige US-Vizepräsident Al Gore hätten dort schon ihren Urlaub verbracht!
Beschwerden beim EVZ
Von einer solchen Situation berichtete uns ein Konsument. Er und seine Frau machten im Jänner 2017 Urlaub auf Gran Canaria. Bei einem Spaziergang wurden sie von Mitarbeitern der Anfi Vacation Clubs S.L. (Anfi Dreams) angesprochen.
Bei Getränken wurde dem Paar erzählt, sie hätten die Möglichkeit, in einem exklusiven Hotel Urlaub zu machen. Ihnen wurde eine "Vereinbarung zur Unterkunftsreservierung" in einer der Anfi Anlagen vorgelegt. Das Angebot umfasste zwei Termine mit jeweils einer Woche in einem Appartement für bis zu sechs Personen in einer Anfi Anlage (Anfi Tauro).
Die Nutzung dieses Appartements müsste laut Vereinbarung innerhalb eines Jahres erfolgen und der Preis beträgt insgesamt 3959 Euro. Die Konsumenten unterzeichneten die Vereinbarung und mussten sofort 1200 Euro mit Kreditkarte bezahlen.
Enthalten war lediglich das Appartement, also die Übernachtung ohne weitere Leistungen. Vor Ort würden zahlreiche Zusatzkosten auf die Konsumenten zukommen, jeder Besuch am Strand kostet extra, genauso die Sonnenliegen, Flüge, Essen, Getränke… Nüchtern betrachtet erscheint das Angebot daher übertrieben teuer.
Die Mitarbeiter von Anfi erklärten den Konsumenten, dass sie nach ihrem ersten Aufenthalt in eine "Stufe 2" aufsteigen würden, was ihnen Luxusreisen zu Vorteilspreisen ermöglichen würde. In einem weiteren Fall erhielten die Konsumenten mit Abschluss dieser Vereinbarung einen Gutschein für einen kostenlosen Urlaub, der jedoch in Folge nicht einlösbar war. Es ist davon auszugehen, dass Anfi die ersten Aufenthalte in ihren Anlagen dazu nützen möchte, Timeshare-Produkte zu bewerben und vor Ort Verträge abzuschließen.
Das EVZ sieht diese Verträge insofern problematisch, als Konsumenten auf der Straße angesprochen und ihnen tolle Vorteile und Exklusivität versprochen werden. In Wahrheit handelt es sich jedoch um ein vergleichsweise teures Angebot. Es ist davon auszugehen, dass der Aufenthalt in den Anfi-Anlagen mit weiteren Werbeveranstaltungen verbunden ist, bei denen die Konsumenten zu langfristigen (Timesharing-)Produkten überredet werden sollen. Auch ist es sehr schwer, von einem einmal geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Das EVZ rät:
- Lassen Sie sich nicht zu einem Vertrag überreden.
- Unterschreiben Sie nichts vorschnell vor Ort.
- Prüfen Sie die Informationen und Vertragsbedingungen genau und überlegen Sie, ob das angebotene Produkt wirklich Ihren Erwartungen entspricht.
- Sollten Sie ein Problem mit einem Timesharing-Vertrag haben, können Sie sich gerne an uns wenden (Kontakt).
Allgemeine Tipps zu Timesharing und ähnlichen Urlaubsverträgen:
- Halten Sie sich von Infoveranstaltungen fern. Meist ist es schwierig, sich den aggressiven Verkaufspraktiken zu entziehen, die dort oft angewandt werden.
- Rechnen Sie in Ruhe nach, ob der Preis tatsächlich vorteilhaft ist. Kalkulieren Sie Flug, Transfer sowie die Verpflegung vor Ort mit ein.
- Schalten Sie die Polizei ein, wenn Sie während oder nach den Vertragsverhandlungen in irgendeiner Form bedrängt, unter Druck gesetzt oder mit Anrufen belästigt werden.
- Bedenken Sie, dass viele Verträge "begrenzte Verfügbarkeiten" beinhalten, obwohl Ihnen etwas anderes erzählt wurde. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass Sie das gebuchte Appartement zur gewünschten Zeit nicht nutzen können.
- Unterschreiben Sie nichts. Ist erst der Vertrag unterschrieben, wird es schwer, diesen wieder aufzulösen. Dadurch, dass die Laufzeit meist unter einem Jahr liegt, wird der Schutz der Europäischen Timesharing-Richtlinie ausgehebelt.
- Leisten Sie keine Anzahlung. Nicht per Kreditkarte, nicht per Bankomatkarte und vor allem nicht bar. Insbesondere bei Barzahlung ist es schwierig, das Geld zurück zu erhalten.
- Überlegen Sie gut, ob Sie sich langfristig an einen Ferienort und eine Anlage binden möchten. Was passiert, wenn Sie zum geplanten Zeitpunkt keinen Urlaub bekommen, krank werden oder doch woanders hinreisen möchten? Je nach Vertrag sind dann eventuell all Ihre bisherigen Zahlungen verloren.
(Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit den Kollegen des EVZ Deutschland)