Seit Februar 2011 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft, durch die der Verbraucherschutz bei Timesharing und Timesharing-ähnlichen Urlaubsprodukten verbessert werden sollte. Wie gut das de facto funktioniert, wird jetzt in einer europaweiten Umfrage erhoben.
Ein Timesharing-Vertrag regelt ein Nutzungsrecht an einer Immobilie über eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Europäische Konsumenten nutzen diese Möglichkeit, um sich ein bestimmtes Domizil in ihrem Lieblings-Urlaubsort für eine oder mehrere Wochen pro Jahr zu sichern.
Ein derartiger Vertrag liegt zum Beispiel vor, wenn der Konsument jedes Jahr während der ersten beiden Juli-Wochen eine bestimmte Ferienwohnung nutzen kann.
Erweiterter Geltungsbereich
Mit der Richtlinie von 2008 wurden nun auch Verträge über so genannte langfristige Urlaubsprodukte in die Regulierung aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von über einem Jahr, bei der der Konsument gegen Entgelt in Bezug auf eine oder mehrere Unterkünfte Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen erhält.
Ein Beispiel hierfür ist eine Ferienclubmitgliedschaft, die dem Verbraucher Preisvorteile oder sonstige Vorteile für die Nutzung clubeigener Ferienanlagen bietet. Häufig werden auch Preisnachlässe für Flüge oder Mietwägen angeboten.
Die neue Richtlinie deckt weiters Produkte ab, die zuvor nicht von der Gesetzgebung erfasst waren. So wurden auch Caravans, Wohnwägen, Kanalboote und Kreuzfahrtschiffe in den Geltungsbereich aufgenommen.
In Österreich wurde die Richtlinie mit dem Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011) umgesetzt.
Verbesserter Konsumentenschutz
Durch die neue Richtlinie sollen Konsumenten auch besser vor unseriösen Angeboten geschützt werden. In der Vergangenheit war es des Öfteren zu Problemen gekommen, unter anderem wenn es darum ging, das erworbene Timesharing-Recht wieder zu verkaufen.
Betrügerische Firmen verlangten immense Provisionen und Gebühren für die Abwicklung von Verkauf oder Tausch der Timesharing-Rechte. Sobald die Konsumenten die Summen überwiesen hatten, brach jeglicher Kontakt ab.
Teilen Sie Ihre Erfahrungen
Um festzustellen, wie effektiv die aktuelle EU Gesetzgebung schützt, sollen Konsumenten europaweit befragt werden. Das Zentrum für Strategie- und Evaluationsstudien ("Centre for Strategy & Evaluation Services", CSES) wurde mit dieser Umfrage beauftragt und hat einen Online-Fragebogen erstellt.
Wenn Sie bereits Erfahrung mit Timesharing gemacht haben, ob positiv oder negativ, können Sie mit der Teilnahme einen Beitrag zur Evaluierung und Verbesserung des Konsumentenschutzes in diesem Bereich leisten.
Hier kommen Sie direkt zur Umfrage: Fragebogen zu Timesharing
Das vollständige österreichische Teilzeitnutzungsgesetz finden Sie hier: Teilzeitnutzungsgesetz 2011