Wenn man sich im Internet kostenpflichtig bei einer Partnervermittlung anmeldet, hat man das Recht, binnen 14 Tagen vom Vertrag wieder zurückzutreten. Vielleicht hat man es sich doch anders überlegt oder das Service ist nicht so wie erwartet.
Zahlreiche Konsumenten in Österreich haben in den letzten Jahren ihr Rücktrittsrecht genutzt, um von Verträgen mit Parship oder Elitepartner zurückzutreten. Dann folgte die böse Überraschung: Für die wenigen Tage, die sie das Datingservice genutzt hatten, sollten sie fast den gesamten Mitgliedsbeitrag zahlen. Dieser Praxis hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt, nach einer Klage der Bundesarbeiterkammer (AK), einen Riegel vorgeschoben.
Streitfrage Wertersatz
Grundsätzlich gilt: Für die Dauer der Nutzung der Dienstleistung bis zum Rücktritt darf der Unternehmer dem Gesetz nach einen angemessenen Wertersatz verlangen (§16(1) FAGG). Sonst hätte man die Partnervermittlung ja einige Tage gratis genutzt.
Wie genau dieser Wertersatz bei Datingplattformen zu berechnen ist, war lange strittig. Die Firma PE Digital GmbH, welche die Websites Parship und Elitepartner betreibt, stellte dabei auf folgende Dinge ab:
- Gleich zu Beginn der Premium-Mitgliedschaft wird ein Persönlichkeitstest und ein Porträt der Partnerpersönlichkeit erstellt. Das sei ein großer Aufwand.
- Je nach gewählter Vertragslaufzeit, wird eine bestimmte Anzahl an Kontakten garantiert. Hat man von sieben garantierten Kontakten bis zum Vertragsrücktritt schon fünf Kontakte mit anderen Partnersuchenden gehabt, so hätte man laut PE Digital den Großteil der vertraglichen Leistung bereits genutzt und würde dafür eben Wertersatz schulden.
Wie rechnete Parship?
Die Formel lautete: Preis für die Premium-Mitgliedschaft dividiert durch die Anzahl der zustande gekommenen Kontakte im Verhältnis zur Zahl der für die gewählte Laufzeit garantierten Kontakte; das Ergebnis dann multipliziert mit 0,75.
Falls bei einer Jahresmitgliedschaft bis zur Rücktrittserklärung bereits alle sieben garantierten Kontakte zustande kamen, wurden für wenige Tage Vertragslaufzeit daher 75% des Gesamtpreises an Wertersatz gefordert.
OGH gibt Verbraucherschützern Recht
Die Bundesarbeiterkammer brachte Klage gegen die PE Digital GmbH ein und hat Recht bekommen.
Gemäß dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 23.10.2018, Aktenzeichen 4 Ob 179/18d, ist in der computergenerierten Erstellung des Porträts der Partnerpersönlichkeit und des Persönlichkeitstest kein übermäßiger Aufwand zu sehen und ein Abstellen auf die Kontaktanzahl ist nicht korrekt. Vielmehr muss der Wertersatz in einer zeitabhängigen Aliquotierung im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtlaufzeit des Partnervermittlungsvertrags berechnet werden.
Kurz gesagt: Es kommt allein darauf an, wie lange man Parship oder Elitepartner genutzt hat. Die Anzahl der dabei zustande gekommenen Kontakte mit Anderen ist irrelevant.
Richtige Berechnung
Hat man zum Beispiel eine Premium-Mitgliedschaft für 12 Monate zum Preis von € 598,80 abgeschlossen, nach fünf Tagen aber wieder den Rücktritt vom Vertrag erklärt, schuldet man also lediglich einen Wertersatz von € 8,20 - und nicht, wie bisher oft gefordert, von mehreren Hundert Euro.
598,80 : 365 = 1,64
1,64 x 5 = 8,20
Rückforderung überhöhter Wertersatz
Haben Sie in der Vergangenheit eine gemäß dem OGH-Urteil zu hohe Wertersatzforderung bezahlt, so können Sie diese nun zurückfordern.
Nutzen Sie dazu folgenden Musterbrief: