Zum Inhalt

Verbot für aggressive Werbung

Einigung mit Maturareisenveranstaltern

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die beiden großen Anbieter von Maturareisen - DocLX und SplashLine - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geklagt, die Bewerbung von Maturareisen durch besondere Hervorstellung des "rund um die Uhr" zur Verfügung stehenden "Markenalkohols" zu unterlassen.

Werbung mit Alkohol an Schulen erlaubt?

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) darf an Schulen, mit Zustimmung der Direktion, grundsätzlich auch für schulfremde Zwecke geworben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass derartige Werbemaßnahmen die Schulen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht behindern.

Gemäß § 9 Abs. 1 Schulordnung ist den Schülerinnen und Schülern im Unterricht sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen der Genuss alkoholischer Getränke verboten.

Zusammenfassend ergibt sich daraus ein zwingendes Werbeverbot für jede Art von Alkoholika innerhalb von Schulen. Das Verbot beschränkt sich nicht bloß auf das direkte Bewerben alkoholischer Produkte. Es erfasst auch Waren und Dienstleistungen, die, und sei es auch nur unterschwellig, in Verbindung mit Werbeauftritten alkoholische Getränke in Wort, Bild oder Schrift propagieren.

Einigung mit DocLX - "Aus" für aggressive Alkoholwerbung

Am 12.1.2012 hat sich der VKI mit DocLX im Rahmen der ersten gerichtlichen Verhandlung darauf einigen können, dass der Reiseveranstalter DocLX agressive Werbung für harte Alkoholika bei der Bewerbung von Maturareisen gegenüber Jugendlichen künftig unterlassen wird.

Einigung auch mit SplashLine - Ende für Alko-Werbung

Am 22.2.2012 hat sich der VKI auch mit dem zweiten großen Anbieter von Maturareisen, SplashLine, im Rahmen der ersten gerichtlichen Verhandlung darauf einigen können, dass Werbung mit "rund um die Uhr" zur Verfügung stehenden "Markenalkohols" künftig unterlassen wird.

Die Werbung für die Maturareisen 2013 - diese beginnt im Herbst 2012 - sollte daher ohne die Betonung des hemmungslosen Alkoholgenusses auskommen.


 
©  konsumentenfragen.at (BMASK), www.verbraucherrecht.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

FAQ Thomas Cook

FAQ Thomas Cook

Zum Thomas Cook Konzern gehören verschiedene Unternehmen in verschiedenen Ländern. Nicht alle davon sind insolvent. Wir beantworten die häufigsten Fragen zur aktuellen Situation.

Mängel im Urlaubshotel

Mängel im Urlaubshotel

Das Hotelzimmer ist verschmutzt oder nicht verfügbar, statt "feinem Sandstrand" findet man eine Felsenbucht vor und anstelle der ersehnten Ruhe wird man von nervendem Baulärm gequält. Gerade in der Hauptreisezeit häufen sich bei uns die Beschwerden von Urlaubern, deren Aufenthalt nicht ganz so verlaufen ist, wie erwartet. Doch was kann man bei Problemen im Urlaub tun? Wir geben Auskunft, welche Möglichkeiten Konsumenten zur Verfügung stehen.

FAQ Pauschalreise

FAQ Pauschalreise

Auf 16 häufig gestellte Fragen geben wir einen kurzen Überblick über Ihre Rechte auf Pauschalreisen. Dieser Schutz basiert auf dem österreichischen Pauschalreisegesetz (PRG). Wir verweisen in diesen FAQs bei Bedarf auf detailliertere Artikel, um möglichst kurze Antworten bereitzustellen.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang