Selbst beim Verkauf von originalen, also nicht gefälschten, Markenprodukten ist Vorsicht geboten!
Bietet man Waren, die man nicht mehr benötigt, z.B. auf Internetplattformen zum Verkauf an, ist Vorsicht geboten. Der Umstand, dass der Weiterverkauf von gefälschten Markenwaren verboten ist, ist vielen Konsumenten mittlerweile bekannt. Allerdings muss man auch Acht geben, wenn man Waren zum Verkauf anbietet, von denen man mit Sicherheit weiß, dass es sich um ein original Markenprodukt handelt.
Originalware
Hat man original Markenware nicht in einem Geschäft in der EU/dem EWR gekauft, sondern etwa in den USA oder Asien, so darf man die Ware ohne Einwilligung des Herstellers nicht an Kunden in der EU/dem EWR anbieten, da die Urheberrechte in der EU/dem EWR dann noch nicht erschöpft sind!
Gestaltung des Verkaufsanbots
Wer seine Waren im Internet zum Kauf anbietet oder versteigert, versieht sein Angebot in aller Regel mit einer aussagekräftigen Beschreibung und Produktfotos. Dabei auf Bilder und Texte, die im Internet (oft kostenlos und ohne eine Anmeldung) verfügbar sind, zurückzugreifen, ist verlockend.
Diese "Werke" sind jedoch ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Ohne die Zustimmung des Fotografen bzw. des Verfassers der Produktbeschreibung (sofern diese über eine bloße Aufzählung der technischen Produktmerkmale hinausgeht), dürfen Sie Fotos und Texte daher nicht verwenden! Findet man auf der Website keine Nutzungsbedingungen oder Lizenzbestimmungen, so kontaktieren Sie den Urheber direkt (Kontaktdaten finden sich im Impressum).
Angabe der Quelle hilft nicht
Die Nutzung eines Bildes oder Textes von einer anderen Website wird nicht dadurch legal, dass man eine Quellenangabe anführt, z.B. "© Name, Webadresse". Damit verschafft man sich nicht das Recht, die fremden Inhalte zu nutzen.
3. April 2011