In den letzten Jahren boomte das Geschäft mit sogenannten Timesharing Rechten. Tausende Touristen haben Teilzeitnutzungsrechte an Immobilen in verschiedenen Urlaubsorten erworben.
Mit dem Erwerb eines neuen Timesharing Rechtes hat sich für viele Konsumenten der Traum vom eigenen Domizil im Urlaubsort leider nicht wie gewünscht erfüllt. Abgesehen von den Fällen, in denen es sich um glatten Betrug handelte, da es die angebotene Liegenschaft, bzw. die Anlage nie gegeben hat, führen oft hohe und intransparente Betriebskosten sowie das Fehlen einer Ausstiegsmöglichkeit in einer angemessener Zeit zu Frust bei den Inhabern.
Wiederverkauf als Geschäftszweig
Hier kommen sogenannte "Wiederverkaufsagenturen" ins Spiel. Diese Firmen bieten einen - meist sensationell - günstigen Weiterverkauf der erworbenen Timesharing Rechte an: „Ein Interessent aus Asien, Russland oder den USA wäre bereit, einen hohen Betrag für Ihr "altes" Timesharing Recht zu bezahlen. Oft liegt der angebotene Kaufpreis über der seinerzeit bezahlten Summe.
Abwicklung über fiktive Treuhänder
Dem Verkäufer wird häufig vorgeschlagen, dass ein Notar, Rechtsanwalt oder eine staatlich geprüfte Organisation mit klingendem Namen wie etwa "Servicio al Cliente" als Treuhänder fungieren soll. Behauptet wird, dass der Wiederverkauf des Timesharing-Rechtes nur unter Einschaltung eines staatlichen Treuhänders erfolgen darf. Dies soll bei Konsumenten den Eindruck erwecken, besonders geschützt zu sein.
Erhebliche Gebühren und Provisionen
In weiterer Folge wird der Verkäufer aufgefordert, vorab diverse Gebühren und eine Provision für die Verkaufsabwicklung auf das Treuhandkonto zu bezahlen. Nach der Zahlung bricht der Kontakt zu den Firmen ab, der Kaufpreis wird nie an den Konsumenten überwiesen. Die Provision und Gebühren werden nicht rückerstattet. Es stellt sich zudem heraus, dass auch die staatlichen Treuhänder nicht existieren und von den Betrügern lediglich fingiert wurden.
Klagen aussichtslos
Klagen ist aussichtslos, da die Firmen meist fiktive Adressen angeben und in Spanien nicht registriert sind.
Das Europäische Verbraucherzentrum rät daher:
- Seien Sie besonders hellhörig, wenn Ihnen jemand den Weiterverkauf Ihres Teilzeitnutzungsrechtes anbietet!
- Zahlen Sie keinesfalls eine Gebühr für den Verkauf! Es wurden bereits viele Konsumenten auf diese Art ein zweites Mal um ihr Geld gebracht.
- Seriöse Makler verlangen erst dann die Provision, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat.
- Wenn Sie bereits gezahlt und niemals mehr etwas von der Wiederverkaufsfirma gehört haben, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle.
- Melden Sie den Vorfall der Organisation "Mind Timeshare" unter customercare@mindtimeshare.com. "Mind Timeshare" unterhält zudem unter www.mindtimeshare.com eine stets aktualisierte Liste von unseriösen Wiederverkaufsfirmen.
17. Jänner 2013