
ETA: Elektronische Einreisebewilligung nach Großbritannien
Seit dem Brexit nimmt das Vereinigte Königreich nicht mehr am freien Waren- und Personenverkehr der EU teil. 2022 beschloss das britische Parlament den Nationality and Borders Act. Teil dieses Gesetzespakets ist, die stufenweise Einführung einer elektronischen Reiseregistrierung für Großbritannien. Gegen Ende 2023 trat sie zunächst für Katar, dann in 2024 für weitere Länder aus dem Nahen Osten, und ab dem 8. Jänner 2025 für weitere ca. 50 Staaten in Kraft. Ab April 2025 wird der britische ETA dann für alle anderen in Kraft treten. Dies gilt also ab dem 2.4.2025 auch für Reisende aus EU Ländern.

Das Ausfüllen der Electronic Travel Authorisation (ETA) dauert in der Regel nicht mehr als 10 Minuten. Findet das System keine nachteiligen Informationen über die Antragsteller:innen, wird die Reisegenehmigung automatisch erteilt.
Andernfalls wird der Antrag an Beamt:innen aus Fleisch und Blut weitergeleitet, die über die Erteilung der Genehmigung entscheiden. Dann sollte das System innerhalb von drei Arbeitstagen über die Entscheidung informieren. Auch hier gilt wie immer: Beantragen Sie die ETA nur über die offizielle App oder Webseite und vermeiden Sie so Vermittlergebühren!
Der Besitz einer bewilligten ETA ist jedoch keine Garantie für einen Durchlass bei der Einreise in das Vereinigte Königreich. Wer allerdings versucht ohne ETA einzureisen, dem wird die Einreise höchstwahrscheinlich verweigert, sofern keine Ausnahmeregelung greift - siehe unsere Übersicht unten. In der Regel prüfen schon die Beförderungsunternehmen (z.B. die Fluglinien) vorher, ob die Reisenden ein genehmigtes ETA haben. Ansonsten können die Unternehmen von britischen Behörden zu Strafzahlungen gezwungen werden. Deshalb können Reisende vermutlich ohne erfolgreich bewilligtem ETA gar nicht boarden. Zur Belehrung über die Notwendigkeit des ETA stellen sich hier natürlich Haftungsfragen. Etwa, wenn vom Reiseanbieter über die Notwendigkeit einer elektronischen Einreisebewilligungen nicht aufgeklärt wurde und den Reisenden deshalb bei Nichteinlass Rückreisekosten oder andere finanzielle Schäden entstehen. Darauf gehen wir in diesem Artikel gesondert ein.
ETA bei Transitflügen?
Auch bei Transitflügen über UK kann eine ETA nötig sein! Die Notwendigkeit dafür hängt davon ab, ob nach Ihrer Zwischenlandung und vor dem Anschlussflug eine erneute Grenzkontrolle stattfindet oder nicht. Zum Beispiel dann, wenn Sie zwischen den Flügen viel Zeit haben und den Flughafen verlassen möchten oder wenn Sie die Flüge separat voneinander gebucht hatten und zu einem anderen Abflugterminal müssen. Aber auch bei regulären Gabelflügen (z.B. Wien - London - New York) können Grenzkontrollen oder erneute Security Checks sein. Daher sollten Sie bei Zwischenlandungen auf UK Airports schon vorher wissen, ob es sich um einen sogenannten “airside transit” handelt - wo keine Grenzkontrolle stattfindet. In diesem Fall ist kein ETA für Großbritannien notwendig. Ob Ihr Flug mit Zwischenlandung in UK also ein ”airside transit” ist oder nicht, sollten Sie dringend vor der Reise von Ihrer Fluglinie in Erfahrung bringen!
Bei Visum kein ETA nötig - aber Share Code ausdrucken
Wenn Sie ein Visum, eine Aufenthaltsbewilligung oder einen Aufenthaltstitel nach dem Brexit haben (einen sogenannten „Settled Status“ oder „Pre-Settled-Status“), müssen Sie kein ETA beantragen! Dennoch lassen sich Komplikationen an der Grenze vermeiden; Sie sollten vor der Reise prüfen, ob die Fluglinie, Fähr- oder Bahngesellschaft das bei Ihrer Reise verwendete Identitätsdokument mit dem digitalen „immigration status“ verknüpft hat. Dies überprüfen Sie auf diesem Behördenportal und drucken zur Sicherheit Ihren „share code“ als Nachweis für Kontrollen aus.
Die ETA für das Vereinigte Königreich...
- ... ist ab dem 2. April 2025 für alle ausländischen Staatsbürger verpflichtend (Ausnahmen siehe unten).
- ... lässt sich für bestimmte Staatsangehörige, darunter jene aus Österreich oder Deutschland, bereits ab dem 5.März 2025 erledigen. Siehe Liste der Länder, die eine ETA bereits beantragen können.
- ... ist optimiert für die APP auf Apple und Android Smartphones. Sobald die ETA über diese Apps beantragt wurde, wird die Einreiseerlaubnis schneller erteilt.
- ... lässt sich ausschließlich online beantragen. Es gibt keine Papierversion. Wer die App nicht nutzt, kann das Onine Formular auf der Seite des britischen Home Office ausfüllen.
- ... ist altersunabhängig, gilt also auch für mitreisende Kleinkinder.
- ... benötigt ab dem Alter von neun Jahren während der Eingaben das Hochalden eines qualitativen Fotos. Alternativ kann beim Ausfüllen ein Gesichtsscan gemacht werden.
- ... lässt sich von anderen Personen als den Reisenden beantragen.
- ... kostet 10 £ (britische Pfund) was etwa 12 € entspricht. Dies ist mittels Kreditkarte, Debitkarte, Apple Pay oder Google Pay zu bezahlen. Medienberichten zufolge sollen die Kosten in den kommenden Monaten auf etwa 19€ steigen.
- ... gilt für 2 Jahre und ermöglicht währenddessen mehrmaliges Einreisen.
- ... gilt Aufenthalte, die nicht längert als 6 Monate dauern dürfen. Dabei darf der Reisezweck nur Tourismus, der Besuch von Familie und Freunden, Geschäftsreisen oder Kurzzeitstudium sein. Ansonsten muss ein Visum beantragt werden.
- ... gilt nur für einen nicht abgelaufenen Reisepass. Dessen Gültigkeit darf zudem während des Aufenthalts nicht ablaufen. Achtung: Ein Personalausweis reicht im Normalfall als Reisedokument nicht aus - es sei denn Sie haben den “Settled” oder “Pre-Settled” Status.
- ... ist mit der bei der Antragstellung angegebene Reisepassnummer digital verknüpft. Daher brauchen Sie bei einem neuem Pass auch ein neues ETA!
Kein ETA nötig, wenn Sie...
- ... bereits ein Visum haben.
- ... eine Studien-, Wohn- oder Arbeitserlaubnis haben.
- ... einen irischen Reisepass und Wohnsitz haben, von der Visumspflicht ausgenommen sind und von Irland oder den Kanalinseln aus nach UK einreisen.
ETA unmöglich, wenn Sie...
- ... offene Schulden bei der Krankenkasse NHS (National Health Service) oder nicht bezahlte Kosten bei einem britischen Gericht haben.
- ... Falschangaben gemacht haben.
- ... gegen britische Immigrationsbestimmungen verstoßen haben. z.B. wenn Sie zuvor länger im Land geblieben waren, als Ihr damaliges Visum erlaubt hätte.
- .. in UK oder seinen außerterritorialen Gebieten zu einer Haftstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt worden waren und das Urteil nicht länger als ein Jahr zurückliegt
Sofern einer der Ablehnungsgründe vorliegt, können Reisewillige stattdessen ein Visum für das Vereinigte Königreich beantragen.
Links
Infoseite zu UK Reisen des österreichischen Außenministeriums
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/vereinigtes-koenigreich
Regierungsseite des britischen Home Office mit Infos zur ETA
https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta