Ihre Rechte bei Gewährleistung und Garantie in der EU
Gewährleistung und Garantie werden gerne verwechselt. Dennoch gibt es gewichtige Unterschiede. Wir erklären die Fristen und auch, wann es für Verbraucher:innen besser ist, das eine oder das andere in Anspruch zu nehmen.
Ihre Gewährleistungsansprüche müssen Sie an das Verkaufsunternehmen richten. Normalerweise ist das nicht die Herstellerfirma.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung sollten Sie drei Fristen beachten:
- Gewährleistungsfrist:
Sie haben zwei Jahre Zeit ab Erhalt der Ware oder Leistung, jene Mängel, die von Anfang an bestanden hatten, zu erkennen. Diese können Sie dann beim Verkäufer reklamieren. - Beweislastumkehr:
Bei Waren: Wenn der Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate auftritt, dann muss der Händler beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs ohne Mangel war. Nach diesem einen Jahr geht diese Beweislast auf Sie als Konsument:in über. Zur Veranschaulichung Beispiele: Wenn der Mangel z.B. im dritten Monat ab Erhalt der Ware ersichtlich wurde, dann muss der Händler beweisen, dass die Ware bis zur Lieferung einwandfrei war. Zeigt sich der Mangel im dreizehnten Monat ab Erhalt, dann müssen Sie beweisen, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war und nicht durch Ihren unsachgemäßen Gebrauch entstand. In der Praxis ist es empfehlenswert den Mangel sofort nach dem Feststellen zu reklamieren, diesen auch durch Fotos oder Videos mit Datum zu dokumentieren. Denn der Beweis davon, ob ein Mangel schon vor Übergabe vorhanden war oder nicht, ist sehr oft strittig.
Bei Dienstleistungen: Beweislast geht schon nach 6 Monate auf Sie über - Verjährungsfrist:
Ihre Gewährleistungsansprüche können Sie noch drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend machen.
Der Mangel kann durch ein unabhängiges Gutachtachten überprüft werden, etwa von einer Reparaturwerkstatt. Das Verkaufsunternehmen muss dies aber nicht anerkennen. Wenn Sie vor Gericht klagen, wird im Prozess entschieden, ob dieses Gutachten ausreicht oder ein neues erforderlich ist.
Sie können vom Verkaufsunternehmen die kostenlose Reparatur oder einen Ersatz der Ware innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Verkäufer den Kaufpreis rückerstatten oder unter gewissen Umständen reduzieren, z.B. wenn Sie die defekte Ware behalten möchten.
Wenn Sie einen Ersatz durch ein völlig neues Produkt erhalten haben, beginnt eine neue Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu laufen. Wenn hingegen durch eine Reparatur nachgebessert wurde, so betrifft die neu beginnende Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nur den ausgebesserten Teil; z.B. beim Handy die reparierte Kamera oder das reparierte Display.
Die Garantieerklärung muss Folgendes klar aufschlüsseln:
- Gegenstand der Garantie - was deckt die Garantie genau ab?
- wichtige Einschränkungen wie z.B. zu Laufzeit oder geographischer Gültigkeit
- Informationen zum Anbieter (Kontaktdaten, Anschrift, Firmenwortlaut, auf welche Weise die Garantie in Anspruch genommen werden soll, etc.)
- eine Erinnerung an die gesetzliche Gewährleistung
Die Ausgestaltung der Garantie, also wie lange diese gilt, z.B. welche Mängel oder Schäden abgedeckt sind, anfallende Kosten, ein eventueller Selbstbehalt usw. können die Anbieter selbst frei bestimmen. In Europa wird Garantie meist für ein bis fünf Jahre geboten. In den häufigsten Fällen zwei Jahre, und somit ebenso lang wie die gesetzliche Gewährleistung.