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Parship Außenwerbeplakat zeigt Frau im Hintergrund und Slogan "Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single."
Parship investiert viel Geld in Werbung und ist die bekannteste Partnervermittlung. Bild: Tobias Arhelger / shutterstock

Probleme mit Parship Abo

Das Geschäftsmodell von Partnervermittlungen, die sich über Onlineabonnements finanzieren, besteht darin möglichst Viele zu werben und bestehendes Klientel möglichst lange in der kostenpflichtigen Mitgliedschaft zu halten. Selbst wer im Idealfall den oder die Partner/in gefunden hat, muss den Dienst bis zum vorausbezahlten Ende weiterbeziehen.

Dies ist den Meisten beim Upgrade vom Gratiszugang zum Premium-Abo bewusst. Wogegen Konsumentenschutzeinrichtungen in Österreich und Deutschland laufend gerichtlich vorgehen, sind aber aggressive und irreführende Geschäftsmethoden der Betreiberfirma. Hier wird Kostenpflicht mit unlauteren Mitteln in die Länge gezogen.

Mann betrachtet Bildschirm mit der Parship Startseite, die eine attraktive Frau anzeigt
Bild: Roman Penderev / shutterstock

PE Digital GmbH mit Sitz in Hamburg betreibt Partnervermittlung über die Webseiten www.parship.at und www.elitepartner.at wirtschaftlich sehr erfolgreich und ist Marktführerin im deutschsprachigen Raum.

Immer wieder wird das EVZ um Hilfe bei der Vertragsanfechtung gebeten, wenn unerwünschte und automatisch erfolgte Verlängerungen von kostenpflichtigen Mitgliedschaften nicht gerechtfertigt ist.

CHECKLISTE - was tun?

Kurzüberblick der häufigen Probleme mit Sprungmarken zu entsprechenden Hintergrundinformation weiter unten im Text.

  • Sie hatten ein Schnupper Abo mit einer Laufzeit von 6 Monaten. Nun hat das Unternehmen die Mitgliedschaft automatisch um weitere 12 Monate verlängert. Sie müssen die gerichtlich als irreführend bewertete Information über Verlängerungen in den AGBs aber nicht akzeptieren und können dies beeinspruchen.
  • Ihr Jahresabo (12 Monate Laufzeit) wurde automatisch verlängert oder Ihrer Vertragskündigung wurde nicht entsprochen. Parship und Elitepartner hielten bislang keine gesetzeskonforme Kundenverständigung über Kündigungsfristen und Rücktrittsrecht ein. Sie können der Verlängerung schriftlich widersprechen.
  • Ihr Abo über zwei Jahre wurde automatisch verlängert. Zusätzlich zu den oberhalb genannten Gründen können Sie die Verlängerung wegen einer zu langen Vertragsbindung anfechten.
  • Sie wollten Ihre Mitgliedschaft nicht verlängern und haben das dem Unternehmen mitgeteilt. Das Datingportal akzeptierte dies aber aus formellen Gründen nicht und schlägt stattdessen eine Preisreduktion vor. Sie können eine solchen Vergleich annehmen, informieren Sie sich zuvor aber über Ihre Optionen.
  • Sie haben Ihr Abonnement rechtzeitig und erfolgreich, allerdings erst nach Ende der alten Vertragsdauer beendet. Dafür hat Ihnen Parship oder Elitepartner hohe Kosten für die Nutzungsdauer nach dem Rücktritt verrechnet.
    • Informieren Sie sich im Absatz "Abzocke bei Wertersatz" wie sie den Großteil des zu viel bezahlten Betrags zurückbekommen.
      ✉️ Musterbrief herunterladen

Bezahlen oder nicht bezahlen?

Wenn es gegen Ihren Willen zu einer Verlängerung Ihrer Jahresmitgliedschaft bei Parship oder Elitepartner gekommen ist, dann stehen Sie vor der Frage, ob Sie das zusätzlichen Jahr nun bezahlen sollen. Aufgrund der Vielzahl von betreuten Fällen über Jahre hinweg können wir Ihnen folgende Vorgehensweise zur Auswahl vorschlagen:

Piktogramm zum Thema "Entscheidung treffen"

Entscheidung treffen

  1. Den gesamten geforderten Betrag unter Vorbehalt bezahlen. In dem Fall kann die Zahlung nicht als Anerkenntnis der Vertragsverlängerung gewertet werden. Wenn dann ein Gerichtsurteil zulasten Parships rechtskräftig wird, können Sie den gezahlten Betrag später zurückfordern. Bei dieser Variante vermerken Sie in einem Schreiben an PE Digital GmbH und bei der Überweisung "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung".
  2. Sie bezahlen nicht und richten ein Schreiben an die PE Digital GmbH, falls Sie die Abbuchung verhindern oder rückgängig machen können bzw. ohnehin aktiv überweisen müssten. Setzen Sie folgende Formulierung in dieses Schreiben:
    • „Ich werde diese Forderung nicht begleichen, solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, das Ihre Erinnerungsnachricht eindeutig als ausreichend bestätigt. Weitere Mahnungen durch Sie oder das Inkassobüro dienen daher nicht der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.“
      Sie erhalten bei dieser Variante unserer Erfahrung nach dennoch weitere Mahnschreiben. Dass Parship wider Erwarten eine Klage einreicht, kann von unserer Seite nicht ausgeschlossen werden. Sollten Sie rechtschutzversichert sein, dann stellen Sie hier bitte eine Deckungsanfrage.
  3. Wenn Ihnen von Parship ein Vergleich angeboten wird und Sie diesen annehmen, so können Sie auch bei einem zukünftigen Urteil zulasten Parships Nichts mehr zurückfordern. Der Vorteil in diesem Fall ist, dass Sie nicht den vollen Jahresbeitrag zahlen müssen. Je nachdem ob das aktuelle Urteil des Handelsgerichts rechtskräftig oder von Parship angefochten wird, und die Nächstinstanz das Urteil bestätigt oder nicht,  haben Sie dann durch die Annahme des Vergleichs Geld gespart oder ohne Rechtsgrund verloren.

Unerwünschte Aboverlängerung

Verbraucherschützer*innen kritisieren seit Jahren die Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Art, wie das Unternehmen die Verlängerungen von Mitgliedschaften handhabt. Vor allem ist die Methode irreführend und nicht gesetzeskonform, wie die Betreibergesellschaft Kunden über anstehende Vertragsverlängerungen informiert. Die PE Digital GmbH setzt in den AGBs die Kündigungsfrist 12 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit an. Es gibt Verträge für Premiummitgliedschaften mit 6, 12 oder 24 Monaten Vertragsbindung mit variierenden Monatsraten zwischen etwa 30 und 80 Euro. Hier hängen die Jahreskosten hauptsächlich von der Laufzeit ab, aber auch etwas von persönliche Angaben beim Ausfüllen eines Onlinefragebogens bei der Registrierung zur Premium Mitgliedschaft.

Piktogramm zeigt Geldschein über einer ausgestreckten Hand mit rotierenden Pfeilen

Wiederkehrende Zahlungen

Der Kundenservice versendet 14 Wochen (98 Tage) vor Ende der Laufzeit eine Erinnerungsmail über die anstehende automatische Vertragsverlängerung und so bleiben nur zwei Wochen, um bis spätestens 12 Wochen vor Fristende zu kündigen. Laut Gericht sind diese zwei Wochen Kündigungsfrist zu kurz und entsprechen nicht dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz.

Die Dauer der bevorstehenden automatischen Verlängerung der Mitgliedschaft und die konkrete Kündigungsfrist war bislang nur über die eigene Profilseite nach einem Einloggen ersichtlich. Das erwähnte Erinnerungsmail verweist lediglich mit einem Link dorthin, erwähnt aber nicht konkret, dass eine Verlängerung nun bevorsteht. Ein Email an Kunden mit einem Link zum Login ist kein eindeutiger Warnhinweis über Vertragsverlängerung, wie vom Gesetz eingefordert.

In früheren Gerichtsprozessen gegen Parship wurde zudem vorgebracht, dass nicht einmal das Betreff des Emails auf die Vertragsverlängerung hinweist. Im letzten Prozess des VKI gegen Parship wurde der aktualisierte Betreff in der Erinnerungsmail vom Gericht abermals als irreführend und aggressive Geschäftspraktik im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet. Der Grund dafür ist, dass die Zeile „Informationen zu Ihrem aktuellen Profil: Hinweis auf Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung Ihrer Mitgliedschaft“ auf mobilen Endgeräten von Kunden wegen seiner Länge mit drei Punkten gekürzt wird und die wichtigsten Worte am Schluss nicht mehr sichtbar sind.

Rücktrittsrecht bei Verlängerung

Laut österreichischem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (§11) besteht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag auch bei Vertragsverlängerungen. Da bei Parship und Elitepartner die digitalen Leistungen kontinuierlich erbracht werden und der Vertrag im Internet abgeschlossen worden ist, schreibt das Gesetz nicht nur bei Neuabschluss eines Vertrages, sondern auch bei einer Verlängerung um ein Jahr, die Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen vor. Dass Kunden und Kundinnen darüber gar nicht informiert wurden, ist gesetzeswidrig.

Piktogramm zum Thema "Rücktrittsrecht bei Verlängerung"

Rücktrittsrecht bei Verlängerung

Achtung: Bei Wunsch nach Rücktritt das Wort „Kündigung“ nicht verwenden!
Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen Verbraucher*innen innerhalb der Widerrufsfrist an Parship geschrieben haben und dabei das Wort „Kündigung“ verwendet haben. In diesen Fällen ist Parship nicht bereit, diese vor Ablauf der gesamten Vertragsdauer aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen. Wenn Ihnen das beim Beeinspruchen der automatischen Verlängerung passiert ist, so weisen Sie bitte auf das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH 12.01.2017, Az. I ZR 198/15) hin. Laut Gerichtsurteil genügt es, wenn Sie deutlich gemacht haben, dass Sie die Verlängerung von Anfang an nicht gelten lassen wollten, egal ob Sie dabei das Wort "Kündigung", "Widerruf" oder "Rücktritt" verwendet hatten.

Unzulässige Vertragsbindung

Parship verlängert Abos immer um 12 Monate, schreibt aber abhängig vom jeweiligen Produkt in Vertragsergänzungen zu den AGBs, dass sich die Mitgliedschaft "jeweils um die Vertragslaufzeit verlängert". Wenn Kunden nun ein sechsmonatiges Abo gekauft hatten, konnten sie aufgrund der Formulierung annehmen, dass um 6 und nicht um 12 Monate verlängert wurde. Das Gericht beurteilte es als irreführend und als intransparent, dass ein Widerspruch zwischen AGB und produktbezogenen Vertragsergänzungen besteht.

Piktogramm zum Thema "Hohe Folgekosten"

Hohe Folgekosten

Weiters beanstandet und vom Gericht als unangemessen verurteilt wurde die zu lange Vertragsbindung von 24 Monaten. Bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen muss laut österreichischem Konsumentenschutzgesetz die Möglichkeit zur Kündigung zum Ablauf des ersten Jahres bestehen. §15  des Konsumentenschutzgesetzes besagt, dass Verträge, die auf eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen wurden, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten vor Ablauf des ersten Jahres gekündigt werden können. Sie können einen Vertrag der über ein Jahr geht also bis 10 Monate vor Beendigung der Vertragsdauer kündigen und müssen dann nicht noch ein weiteres Jahr zahlen. Weiter sieht das Gesetz  vor, dass nach Ablauf des ersten Jahres immer halbjährlich gekündigt werden kann.

Abzocke bei Wertersatz

Wenn jemand innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht, so darf die Anbieterfirma des digitalen Dienstes für  die genutzten Tage einen sogenannten Wertersatz verlangen. In vielen Parship Fällen behielt die Betreibergesellschaft PE Digital GmbH einen Großteil des von Kunden vorausbezahlten Mitgliedsbetrages ein, was viel mehr ist, als der erlaubte Wertersatz.

Piktogramm zum Thema  "Falsche Verrechnung"

Falsche Verrechnung

Dies hatte eine große Zahl von Gerichtsklagen in Deutschland zu Folge. Auch die Klage der Arbeiterkammer in Österreich war bis hin zum Obersten Gerichtshof erfolgreich und diese unrechtmäßig hohen Abbuchungen, die fallweise mehrere hundert Euro ausmachten, lassen sich daher leicht anfechten. Der korrekt berechnete Wertersatz wird tageweise aus dem 365tel des Jahresbeitrages mal der genutzten Tage bestimmt. Weitere Details zum Wertersatz bei Parship finden Sie in diesem Artikel. Wenn Sie vom Vertrag zurückgetreten sind und Ihnen ein zu hoher Wertersatz in Rechnung gestellt wurde, so verwenden Sie folgenden Musterbrief:

Klagsmarathon

Verbraucherschützer*innen liegen mit Parship seit Jahren regelmäßig im Rechtsstreit. Der VKI bringt im Auftrag des Sozialministeriums wiederholt und erfolgreich Klagen ein, um rechtswidrige Geschäftspraktiken und AGB Klauseln anzufechten. Die folgende Aufstellung soll verdeutlichen, dass die Betreibergesellschaft trotz mehrmaliger Gerichtsentscheide weiterhin gesetzliche Anforderungen nicht einhielt und Methoden nicht ausreichend korrigiert hat. Eine Einschätzung über die Seriosität des Unternehmens kann man sich daraus selbst ableiten.

  • 22.07.20214 LG Hamburg 406 HKO 66/14 Erste Klage der Verbraucherzentrale Hamburg wegen Wertersatz
  • 16.11.2016 HG Wien, 43 Cg 32/16b VKI klagt Parship beim Handelsgericht wegen unzureichender Kundeninformation über Aboverlängerung
  • 12.01.2017 BGH, I ZR 198/15 Deutscher Bundesgerichtshof bestätigt vorangehende Urteile (LG Darmstadt, OLG Frankfurt) über nicht zwingende Formulierung "Widerruf" bei Kundenschriftstücken, um Rücktritt bei Parship zu erklären.
  • 25.02.2017, OLG Wien 129 R 3/17k Oberlandesgericht bestätigt das Urteil über unzulängliche Aufklärung aus VKI Klage von 2016
  • 13.8.2017 Verbandsklage der AK gegen ParshipElitepartner und eDarling wegen geschäftswidrigen Modi beim Vertragsrücktritt, der unzureichenden Verfügbarkeit eines Widerrufsformulars und vor allem der Berechnung des Wertersatzes.
  • 24.08.2017, OGH Az. 4 Ob 80/17v Ablehnung des Revisionsantrags von Parship gegen das OLG Urteil 2017 durch den Obersten Gerichtshof
  • 23.10.2018 OGH 4 Ob 179/18d Oberster Gerichtshof bestätigte ebenso das Urteil der AK Klage zum überhöhten Wertersatz
  • Liste von über 30 Privatklägerurteilen beim Amtsgericht Hamburg zwischen 2015 und 2020 bezüglich Wertersatz
  • 06.05.2020 BGH, Az. III ZR 169/20 Deutscher Bundesgerichtshofs bestätigt Urteil nach Revision durch Parship gegen Entscheid des Oberlandesgericht (OLG) Köln zum zurückzuerstattendem Wertersatz
  • 8.10.2020 EUGH C‑641/19  Europäischer Gerichtshof bestätigt die Anfrage des Amtsgerichts Hamburg zum zeitanteiligen Wertersatz
  • 29.1.2021 Musterfeststellungsklage gegen Parship durch den Vzbv (Bundesverband deutscher Verbraucherzentralen) am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg - Private Nutzer von Parship konnten sich der Klage anschließen, die Auswertung läuft
  • 09.03.2022, HG Wien GZ 57 Cg 32/19k Erneute Klage des VKI gegen Parship wegen unzulässigen AGB Klauseln, Verstoß gegen Rücktrittsrecht und bereits zuvor beklagtem wettbewerbswidrigen Verhalten (noch nicht rechtskräftig)
  • 23.9.2022 Urteil OLG Wien 33 R 52/22t Automatische Vertragsverlängerung bei Parship und Elitepartner unzulässig (am 20.10.2022 noch nicht rechtskräftig)
  • 23.5.2024 Urteil OGH 4 Ob 196/23m 2 Geschäftspraktiken und 8 Klauseln in Parship / Elitepartner Abovertägen unzulässig

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