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Reiserücktritt wegen Gefahr in Israel

In Israel eskalierte die Situation mit dem massiven Terrorangriff der Hamas seit dem 7. Oktober 2023. Viele Reisende möchten seitdem von ihren Urlaubsplänen in Israel Abstand nehmen. Wir erklären in diesem Beitrag worauf sie rechtlich achten müssen, wenn Sie von Flug- oder Unterkunftsbuchungen kostenfrei zurücktreten möchten und unter welchen Umstände dies nicht möglich ist.

Nachthimmel über einer Stadt, erhellt von den leuchtenden Rauchfahnen von Raketenabwehrfeuer
Bild: Anas-Mohammed / Shutterstock

Reisewarnung und Kriegszustand

Israel hat offiziell den Kriegszustand ausgerufen. Momentan gilt die partielle Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums (Sicherheitsstufe 5) sowohl für den südlichen Großraum um den Gazastreifen als auch für die nördlichen Grenzgebiete zu Syrien und dem Libanon.

Oranges Straßenschild weißt auf englisch und hebräisch den Weg zum nächsten Schutzraum
Bild: Kai-Pilger / Shutterstock

Wenn Sie vor Ort sind, beachten Sie die Anweisungen der israelischen Behörden und halten Sie sich über Nachrichten am Laufenden. Ebenso sollten Sie dringend eine Reiseregistrierung auf der Seite des österreichischen Außenministeriums machen, um leichter Hilfe durch die österreichische Botschaft vor Ort erhalten zu können. Touristen sollten sich im Hotel und in Erreichbarkeit von Schutzräumen für den Alarmfall aufhalten.

Vom Reisen im Land selbst und nach Israel wird abgeraten. Der Flughafen Ben Gurion ist zwar weiterhin in Betrieb, jedoch haben fast alle Fluglinien ihre regulären Flugverbindungen stark reduziert oder temporär ausgesetzt. Derzeit bereitet Israel eine Bodenoffensive gegen die Hamas im Gazastreifen vor. Zudem werden laufend Zwischenfälle im Norden und eine weitere Eskalation in der Region befürchtet.

Flug stornieren

Ein Flugzeug der israelischen Fluggesellschaft EL Al vor dem Terminal des Flughafens El Gurion in Tel Aviv.
Bild: ChameleonsEye / Shutterstock

Wer nach Israel fliegt, kommt in der Regel über den Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv ins Land und verlässt es meist auch wieder über diesen. Nun wird gemeldet, dass in den letzten Tagen rund 42 % aller Flüge abgesagt wurden. So hat zum Beispiel die Star Alliance, die Gruppe aus Lufthansa, Austrian Airlines, Swiss und 23 weiteren Fluglinien bis Ende Oktober alle Flüge nach Israel gecancelt. Flugabsagen seitens der durchführenden Fluglinien berechtigen ganz klar zu einer Rückzahlung des Gesamtpreises.

Einige andere Airlines wie z.B. Wizz Air oder Ryanair (Stand 23.10.2023) bieten trotz Sicherheitsrisiken weiterhin Flüge nach Israel an. Allerdings sagen diese Lowcoster ihre Flüge aber auch immer wieder kurzfristig ab. Dabei berufen sie sich berechtigterweise auf Umstände außerhalb ihrer Kontrolle. Dies entbindet die Fluglinie rechtlich vor eventuellen Kompensationszahlungen an Fluggäste wegen "höherer Gewalt". So geschehen bei Ryanair in den letzten sieben Tagen (16. bis 23. Oktober) und auch bei WizzAir kommt das Support Center aufgrund der vielen Anrufe aufgrund von Flugstreichungen kaum den Anfragen hinterher. Wenn die Fluglinie wie hier beschreiben kurzfristig absagt, kontaktiert sie die Passagiere und bietet Umbuchung oder die volle Rückzahlung an.

El Al , Israels größte Airline hingegen hat in den letzten zwei Wochen nur einen kleinen Prozentsatz (rund 3%) ihrer Linienflüge gestrichen, behält sich aber alle Optionen auf kurzfristige Absagen offen. El Al versucht hauptsächlich inländische Passagiere nach Hause nach Israel zu bringen, deren Flüge bei anderen Fluglinien abgesagt wurden und abreisewillige Touristen außer Landes zu bringen. Dafür wurde kurzfristig ein eigenes Tarifmodell bis zum 28. Oktober 2023 eingeführt. 

Wenn der von Ihnen gebuchte Flug stattfindet, und Sie möchten ihrerseits davon zurücktreten, dann hat die Fluglinie den Vertrag erfüllt und wird kein kostenfreies Storno akzeptieren.

Fazit Flugstorno

Wer stornieren möchte, kann entweder spekulieren, dass der Flug kurzfristig abgesagt wird, wenn die Lage vor Ort weiter eskaliert und so keine Kosten entstehen, oder sich aktiv um eine Umbuchung auf einen anderen, hoffentlich sichereren Zeitpunkt oder ein Storno mit Kosten bemühen. Behalten Sie zu diesem Zweck auch unbedingt die Anweisungen der israelischen Behörden zum Flugverkehr im Auge. Wer aus Israel heraus muss, sollte es am ehesten bei El Al versuchen.

Pauschalreise oder Kreuzfahrt stornieren

Das Pauschalreisegesetz schützt Reisende umfassender als selbst gemachte Einzelbuchungen. Eine Pauschalreise beinhaltete mehrere Reiseleistungen wie zum Beispiel An/Abreise und Unterkunft aus der Hand von einem:r Reiseveranstalter:in. Wer eine Pauschalreise oder Kreuzfahrt nach Israel gebucht hat, hat im Bedarfsfall von Reiseveranstalterseite Unterstützung zu bekommen. Diese Beistandspflicht umfasst unter anderem die Organisierung eines alternativen Abtransports im Notfall oder eine Unterkunft, wenn es zu einer unfreiwilligen Verlängerung des Aufenthalts kommt. Konkret für die aktuelle Lage in Israel bedeutet es, dass sich Betroffene an den Reiseveanstalter wenden müssen, bei dem Sie gebucht hatten. Dort sollte man Hilfe bei der Lösung aufgetretener Probleme fordern; wenn z.B. eine vorzeitige Abreise nötig wird, bezahlte Ausflüge oder andere Leistungen wegen der Lage vor Ort nicht mehr möglich sind oder ein alternativer Rückflug bei einer anderen noch aktiven Airline gefunden werden muss. Die Reiseveanstalter haben vor Ort meist eigenes Personal, welches mit der staatlichen Auslandsvertretung zusammenarbeitet. Wenn diese Hilfe nicht gewährt werden kann, kann rückwirkend eine finanzielle Entschädigung gefordert werden. 

Die zu Beginn erwähnte Reisewarnung der momentanen Stufe 5 des Außenministeriums ist ein schlagendes Argument dafür, kostenlos von einer Reise zurücktreten zu dürfen, die in einigen Tagen stattfinden soll. Sie können dafür unseren Musterbrief an den Reiseveranstalter schicken. Wenn die Reise hingegen erst in ferner Zukunft stattfinden soll, wird es schwieriger kostenfrei aus dem Vertrag zu kommen.

Zwei Kreuzfahrtschiffe von hinten fotografiert, an einer Betonmole liegend
Bild: Hornet Pictures / Pixabay

Kreuzfahrt mit Israel Bezug

Das zuvor erwähnte Pauschalreisegesetz schließt Kreuzfahrten mit ein. Hier kommt es darauf an, ob die gebuchte Kreuzfahrt in Israel startet. Wenn ja, und wenn sie zudem auch zeitnah - sprich in etwa einer Woche starten soll - und die Reisewarnung weiterhin aufrecht ist, dann ist ein kostenfreies Storno wie oben möglich.

Wenn die Kreuzfahrt Stopps in Israel, zum Beispiel in Tel Aviv, Haifa, oder Ashdod beinhaltet hätte und wegen der Kriegsgefahr nun umgeleitet wird, und diese Landgänge ausfallen, so stehen Betroffenen Preisminderungen zu. Wenn statt Tel Aviv nun z.B. das türkische Izmir als Alternative angelaufen wird, wird eine außergerichtliche Entschädigung nicht durchsetzbar sein. Ein Gericht müsste dann entscheiden, ob die alternative Ersatzleistung ausreichend war.

Fazit Pauschalreise

  • Bei baldigen Pauschalreisen und vorhandenen offiziellen Reisewarnungen steht ein kostenfreier Reiserücktritt zu.
  • Wenn Sie sicherheitshalber von der Pauschalreise zurücktreten möchten, und es besteht keine Reisewarnung mehr, fallen die Stornokosten umso niedriger aus, je früher sie stornieren.
  • Ihre eventuell vorhandene Stornoversicherung nutzen! Prüfen Sie, ob z.B. Ihre Kreditkarte oder Ihre Automobilclubmitgliedschaft einen Reisestornoschutz beinhaltet.
  • Mit Hinsicht auf eine weiter in der Zukunft liegende Reise kommt es bei einem Rechtsstreit mit Reiseveranstaltern darauf an, ob eine Reisewarnung vorlag. Für das Gerichtsurteil hat diese aber keine rechtlich bindende Wirkung. Wie so oft kommt es stark auf den genauen Sachverhalt im Einzelfall an. Umgekehrt kann ein Gericht aber auch außergewöhnliche Umstände zugunsten der geschädigten Reisenden anerkennen, wo keine Reisewarnung vorlag, etwa wenn seriöse Medienberichte die Gefahr oder Unmöglichkeit der Reise deutlich darstellen.
  • Es ist jedenfalls sinnvoll noch vor oder während der Reise mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufzunehmen und sich um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen.

Unterkunft stornieren

Zweistöckiges israelisches Hotel an einer belebten Straße
Bild: Bakusova / Shutterstock

Hotel

Hotelbuchungen unterliegen dem Landesrecht am Standort Israel. Bei noch nicht gemachten Buchungen nach Israel weisen z.B. die weltgrößten Buchungsplattform momentan darauf hin, die eigenen Regierungsanweisungen - sprich Reisewarnungen - zu beachten. Damit weisen Sie indirekt auf die Eigenverantwortung der Buchenden hin. Es ist auch als Hinweis darauf zu verstehen, dass trotz Reiswarnungen grundsätzlich keine kostenfreien Stornos  gewährt werden:

  • Booking: "Bitte lesen Sie jegliche von Ihrer Regierung bereitgestellten Reiseratgeber, um eine fundierte Entscheidung über Ihren Aufenthalt in diesem Gebiet zu treffen, das als konfliktbehaftet betrachtet werden kann."
  • Expedia: "Das Auswärtige Amt veröffentlicht Reisehinweise und -warnungen für Länder, in denen ein Risiko für Gesundheit und Sicherheit von Reisenden besteht. Wenn Sie eine Reise planen, empfehlen wir Ihnen, alle relevanten Websites von Behörden zu konsultieren, bevor Sie Ihre Reise buchen."

Wenn Sie also ein Hotel in Israel separat (also nicht in einem Reisepaket inbegriffen) gebucht hatten, und nun die Reise absagen möchten, so prüfen Sie im ersten Schritt die Stornobedingungen. Befinden Sie sich nicht ohnehin noch in der kostenfreien Frist? Oft sind Hotels auf diesen Plattformen bis zu fünf Tage vor Ankunft gratis stornierbar. Wenn nicht, so fragen Sie beim Hotel, ob es Ihnen mit einer Umbuchung auf später oder einem Wertgutschein als Kulanz entgegenkommen kann. Anspruch darauf haben Sie aber keinen. 

Junge Frau am Strand hält Smartphone mit Airbnb Logo am Bildschirm in den Händen
Bild: Diego Thomazini / Shutterstock

AirBnb

Die Destination Israel wird auf AirBnB gern gebucht, hier gelten unterschiedliche Stornobedingungen. Abhängig von den Stornoregeln der Gastgeber laufen entsprechende Fristen. AirBnb kategorisiert hier in vier Gruppen nach "Strenge". Zu welchen Konditionen man gebucht hat, lässt sich im Portal unter "meine Reisen" einsehen. Prüfen Sie zuerst, ob Sie nicht ohnehin gratis aus dem Buchungsvertrag herauskommen:

  • Flexibel: 24 Stunden vor dem Einchecken, danach 1. Nacht bezahlen
  • Moderat: 5 Tage vor dem Einchecken gratis, danach 1. Nacht und 50% der restlichen Übernachtungskosten bezahlen
  • Moderat streng: Kostenlos 30 Tage vorher oder binnen 48 Stunden nach Buchung, sofern noch 14 Tage vor dem Einchecken bleiben. Später 50% der Kosten, sofern Storno mehr als 1 Woche vor Einchecken erfolgt. Bei Storno weniger als 7 Tage vor dem Einchecken die volle Übernachtungskosten.
  • Streng: Vollständige Rückerstattung binnen 48 Stunden nach Buchung sofern 14 Tage vor Check-in. Bis eine Woche vor Check-in 50 % des Buchungsbetrags. Danach vollen Betrag bezahlen.

Allerdings hat die Plattform in ihren erweiterten AGBs eine Richtlinie zu Gefahr vor Ort, welche auf die aktuelle Situation in Israel genau zutrifft: "Militärische Handlungen und andere Auseinandersetzungen. Kriegshandlungen, Kampfhandlungen, Invasionen, Bürgerkriege, Terrorismus, Explosionen, Bombenanschläge, Rebellionen, Ausschreitungen, Aufstände, Bürgerunruhen und innere Unruhen."

Uns berichteten Betroffene, dass erst das nachdrückliche Bestehen auf diesen Passus in den ausgeschriebenen Bedingungen einen kostenfreien Rücktritt möglich machte. Darauf sollte man nicht bei den Vermieter:innen pochen, sondern gleich direkt bei AirBnB. Achten Sie auch darauf, so eine kostenfreie Stornierung aufgrund "besonderer Umstände" binnen 14 Tagen zu erledigen.

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