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Aussschnitte von EU Reisepass, Gesichtsmaske und Smartphone mit Grünem Pass (EUDCC)
Bild: Michele Ursi / Shutterstock

Beteiligung Österreichs am Grünen Pass der EU verzögert sich etwas

Der "Grüne Pass" und seine EU-weite Einführung verzögert sich um wenige Wochen und wird erst im Laufe des Juli hierzulande für EU Reisen und für Geimpfte freigeschalten. Hier unser Update zu den Bestimmungen und Formalitäten und einige Warnungen zu Betrugsversuchen.

Vorteile des Grünen Passes

Der Grüne Pass ersetzt nicht die anderen bestehenden und weiter gültigen Gesundheitsnachweise. Die bestehenden Nachweise umfassen etwa alle behördlich anerkannten Impfpässe (z.B. den gelben Impfpass oder Impfkarte mancher Bundesländer), einen Absonderungsbescheid, der nicht älter als 180 Tage ist, oder einen geläufigen Testnachweis. Der Grüne Pass ist eine technische Ergänzung und soll das Prozedere der Überprüfung erleichtern. Man kann ebenso auch ohne Grünen Pass reisen oder im Inland Dienstleistungen konsumieren, die die 3-G (geimpft, getestet, genesen) Nachweise erfordern. Wenn man etwa entsprechend der Einreiseverordnungen des betreffenden Landes mit einem schriftlichen Beleg, entweder in der jeweiligen Landessprache oder auf Englisch den eigenen Corona Gesundheitsstatuts nachweisen kann, reicht dies ebenso aus. Allerdings wird im Ausland mit dem Grünen Pass die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und der Besuch von Restaurants oder Sehenswürdigkeiten usw. ungemein einfacher, vor allem wenn man mit dem Digitalen COVID Zertifikat der EU ganz standardisiert eine Immunität oder einen Test, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt, belegen kann.

    Namensgebung geklärt - Rest bleibt wie gehabt

    Wie heißt der Grüne Pass nun offiziell in der EU? In unserem letzten Artikel zum Thema war noch unklar, ob sich das EU Parlament oder die EU Kommission bei der Namensgebung durchsetzen, da das EU Parlament beim ursprünglichen Green Digital Certificate weitere Forderungen erfüllt haben wollte und mit der Namensänderung so auf Nachbesserungen hinweisen wollte. Von EU Seite ist nun offiziell die Rede vom "EU Digital COVID Certificate" (EUDCC). Nichts geändert hat sich an den Grundeigenschaften:

    Das EUDCC können in der EU wohnhafte Personen erhalten, die 

    • gegen COVID-19 geimpft wurden
    • ein negatives Testergebnis erhalten haben oder 
    • sich von COVID-19 erholt haben

    Das EUDCC

    • liegt digital und/oder im Papierformat mit einheitlichem Aussehen vor
    • ist mit einem QR Code gegen Betrugsversuche ausgestattet
    • ist kostenfrei
    • ist in Nationalsprache und Englisch vorhanden
    • fälschungssicher und datengeschützt
    • gültig in der ganzen EU

    Warum nicht schon im Juni?

    Ursprünglich wude im April angekündigt die Einführung EU-weit gegen Anfang / Mitte Juni anzustreben. Die Verzögerung bei der Einführung mit Anfang Juli geht aber nicht auf die EU zurück, der Gateway - also die serverseitige grenzüberschreitende Infrastruktur - war rechtzeitig ab dem 1.Juni verfügbar. Die Mitgliedsländer arbeiten an der Verknüpfung der nationalen Datensysteme mit der technische EU Serverinfrastruktur und viele waren nicht in der Lage den ursprünglichen ambitionierteren Zeitplan mit Starttag 4.Juni einzuhalten. In Österreich bewirkte innenpolitischer Widerstand vor allem aufgrund des zentralen Speicherns privater Daten in staatlichen Datenbanken eine weitere Verzögerung. Regierungsvertreter peilten in politischen Ankündigungen an, bei den Early Adopters dabei zu sein. Dieser Zeitplan wurde aber nicht eingehalten. Das Vorweisen des Smartphones mit dem QR Codes des österreichischen Grünen Passes für einen Besuch von Gastronomie- oder Kultureinrichtungen funktioniert seit gestern (10.Juni), doch Geimpften wird dies erst ab 1.Juli möglich gemacht, bislang geht das nur für genesene oder getestete Personen. Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Kroatien und Polen haben bereits seit Anfang Juni die technische Anknüpfung an den EU Gateway geschafft und diese sieben EU Länder stellen bereits erste EU-Zertifikate aus.

    In Österreich wird an der Einführung des Grünen Passes in drei Phasen gearbeitet:

    • Phase 1 lief seit dem 19. Mai 2021 – Bestehende Nachweise im Rahmen der Öffnungsschritte (Ausdruck in Papierform, Impfausweis)
    • Phase 2 im Laufe des Juni 2021 – Umsetzung des Digitalen Grünen Passes in Österreich vorerst "ohne Geimpfte"
    • Phase 3 ab Anfang Juli 2021 – Der Grüne Pass (EUDCC) wird komplett EU konform und ist technisch an den EU Gateway angebunden

    Bis Monatsende des Juni läuft die "Aufwärmphase" ähnlich für die meisten EU Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass Länder die Rechtsgrundlage gelegt haben und bereits nationale Stellen aus dem Gesundheitssektor deklariert sind, die solche Zertifikate ausstellen dürfen. Für Mitte Juni wird eine Neubegutachtung der Reisesituation in der EU und eine Empfehlung der EU Kommission erwartet. Ab ersten Juli bis 12. August werden jene Mitgliedstaaten, die am EUDCC vorerst nicht aktiv teilnehmen konnten inkludiert. Sie haben 6 Wochen Zeit sich im Rahmen der EU Verordnung (in Kraft ab dem 1.7.2021) mit anderen Formaten eines eigenen Gesundheitsnachweises am EUDCC anzuschließen. 

    Landkarte mit dem Grünen Zertifikat
    Hatten am 10. Juni noch kein Zertifikat im Gateway der EU eingespielt: Belgien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden. Die Schengenländer Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen steigen ins Programm verspätet ein. Großbritannien entwickelt sein eigenes Zertifikat und hat noch kein diesbez. Abkommen mit der EU. Bild: Infografik der EU Kommission (Stand 10.6.2021)

    Einreise nach Österreich

    Mit dem Grünen Pass (EUDCC) sind die 3-G Anforderungen auch bei der Einreise nach Österreich verbürgt und die Überprüfung des QR Codes (egal ob digital auf dem Smartphone oder ausgedruckt) wird durch die Exekutive z.B am Flughafen vereinfacht. An dieser Stelle möchten wir noch einmal hervorheben, dass der Grüne Pass  keine zwingende Voraussetzung für das Reisen in der EU ist! 

    Die klassischen Einreisebestimmungen nach Österreich gemäß der 3-G Regel und abhängig aus welchem Land mit welcher Risikostufe man einreist ändern sich durch die Einführung des Grünen Passes nicht. Die allgemein gültigen Einreisebestimmungen werden auf vielen Webseiten wie etwa der WKO oder ÖAMTC gut zusammengefasst. Wir empfehlen neben der detaillierten FAQ Seite des Sozialministeriums, besonders für jene, die Besucher aus dem Ausland erwarten, die gut übersichtliche Infoseite der Österreichwerbung in deutscher oder englischer Sprache (Stand 10.Juni 2021!). Seit dem 10. Juni entfällt die 72 Stunden Registrierungspflicht vor der Einreise nach Österreich (das so genannte „Pre-Travel-Clearance“) vor der Ankunft aus sicheren Ländern, für die auch bei 3-G Nachweis die Quarantänepflicht entfällt. Folgende Länder listet das Gesetz als Länder der Anlage A mit geringem Infektionsrisiko: 
    Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan.
    Da sich diese Liste aber ändern kann und das Gesetz mit 30.6.2021 ausläuft, sollten Reisende unbedingt den aktuellen Stand noch auf der Regierungsseite des Außenministeriums überprüfen, damit man bei der Rückkehr nach Österreich nicht in unerwartete Quarantäne muss!

    Nicht alle österreichischen Genesungsnachweise gelten im Ausland

    In Österreich können jene, die bereits von einer Covid-19-Infektion genesen sind, dies folgendermaßen nachweisen und es wird im Inland bei den 3-G Regeln akzeptiert. Der Absonderungsbescheid gilt ab der automatischen Ausstellung durch die Gesundheitsbehörden sechs Monate lang. Die Arztbestätigung gilt ebenfalls sechs Monate, wenn die Infektion mit molekularbiologischem Tests (PCR) nachgewiesen wurde. Ein positiver Antikörpertest gilt ab Ausstellung drei Monate und kann erneuert bei einer kostenpflichtigen Nachtestung durch medizinische Labors erneuert werden.
    Hier muss man bei einer Auslandsreise aber aufpassen! Diese drei Möglichkeiten (und ebenfalls der in Österreich behördlich eingemeldete Selbsttest zu Hause) werden für den EUDCC bei Auslandsreisen aber nicht anerkannt.  Für den EU-konformen EUDCC ist ein Genesungszertifikat nötig, welches in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf der Website des österreichischen Gesundheitsportals abrufbar istDiese Zertifikate werden automatisch und elf Tage nach einer Infektion erstellt und gelten sechs Monate lang. Alternativ zum Abruf über eine ELGA Anmeldung mittels Bürgerkarte kann man sich dieses Zertifikat auch von Gemeindeämtern, Bezirksverwaltungsbehörden oder die ELGA-Ombudsstelle kostenlos ausdrucken lassen.

    24/7 Hotline zum Grünen Pass des Österreichischen Gesundheitsministeriums: 0800 555 621

    Fälschung im Umlauf

    Kriminelle haben eine Fake App erschaffen, die österreichische Nutzer im Glauben lässt den digitalen Grünen Pass installiert zu haben. Abgesehen von der Gefahr entwendeter Daten ist das besonders pikante an der  "Corona Green Pass Austria" App, dass man sich bei Vorweisen des dortigen QR Codes selbst mit dem Delikt "Urkundenfälschung" strafbar machen kann. Zum Beispiel, wenn man sich damit Zutritt zu einer Leistung, die an eine 3-G Vorgabe geknüpft ist Zugang verschafft, wie etwa beim Besuch von Gastronomie- oder Freizeiteinrichtungen. Abgesehen von der möglichen Strafverfolgung verstößt man damit gegen die COVID-19-Öffnungsverordnung und das kann mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 500 Euro geahndet werden. Mehr Details dazu bekommen sie auf den Warnseite des Sozialministeriums und auch auf der detaillierteren Artikelseite der Watchlist Internet. Vor allem Dienstleister sollten sich den Artikel der Watchlist Internet genauer ansehen, da dem QR Code die Fälschung auf den ersten Blick nicht anzusehen ist.

    Vorsicht vor unseriösen Einreiseformularseiten

    Für einige Länder gibt es zudem gefälschte Webseiten, die so tun als würden sie Teil der nationalen Einreiseverordnung mit digitaler Registrierungspflicht sein, so wie sie  etwa für Österreich bis zum 10.Juni in Kraft war. Oder sie versprechen die bequemere Abwicklung der Einreiseformalitäten für die NutzerInnen, ohne dass man nachvollziehen kann, ob diese Leistung überhaupt erbracht wird. Auch hier sei auf die Warnungen der Watchlist Internet vor deutschen und kroatischen kostenpflichtigen Anbieterseiten verwiesen. Beim Anbieter für Deutschland ist nicht überprüfbar ob die Dienstleistung - also die Weitergabe der Daten an die Behörden überhaupt regelentsprechend erfolgt ist. Im Fall von Kroatien ist die Bezahlung sogar sinnlos, da die staatliche Seite dieses Service kostenlos und vor allem freiwillig zum Zweck der schnelleren Bearbeitung an der Grenze bei der Einreise anbietet und nicht wie die inoffizielle Seite es suggeriert, eine Grundvoraussetzung zur Einreise darstellt.

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