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Touristen vor der Akropolis in Athen
Touristen vor der Akropolis in Athen Bild: Viacheslav Lopatin/shutterstock

Neue CoV-Regeln bei Griechenlandreisen

Einreisebestimmungen verschärft

Das österreichische Außenministerium hält bei Griechenland die Warnung der Stufe 4 aufrecht. Ein Transfer von und nach Griechenland ist von österreichischer Behördenseite her möglich, von nicht dringenden Reisen wird aber nach wie vor abgeraten.

Ab dem 1. Juli 2020 ist bei der Einreise nach Griechenland am Land-, See- und Luftweg eine Registrierung auf der Homepage  https://travel.gov.gr/ verpflichtend. Den aktuellsten Stand zu griechischen Einreisebestimmungen  (Protocal for Arrivals) entnehmen Interessierte am Besten ebenso von dieser Seite.

Alternativ kann man im Moment noch auch dieses Formular ausgefüllt mitführen. Die Prozedur kann bei der Einreise dann aber entsprechend länger ausfallen. Erfahrungen über den genauen Ablauf (2.Juli 2020) gibt es noch keine. 

Das Eingabeformular (Passenger Locator Form) erfordert von Passagieren unter anderem Angaben in welchem Land und wie lange sie sich dort vor ihrer Einreise nach Griechenland aufgehalten haben und die Adresse der griechischen Unterkunft. Das PLF ist zwingend auszufüllen. Bei der Online Version muss man diese Registrierung mindestens 48-72  Stunden vor der Einreise abschließen, sonst droht eine Strafe von 500€.



Im Zuge dieser Registrierung erhalten Einreisende einen QR Code entweder auf ihr Smartphone oder müssen diesen ausgedruckt mitführen, dieser wird bei Einreise kontrolliert.  Auf Basis der Angaben aus dem PLF, enthalten im mitgeführten QR Code, wird dann an der Einreisestelle (Flughafen, Grenzübergang, Hafen) bei manchen Passagieren mit potentiell höherem Covid-Risiko aufgrund ihrer Angaben über Herkunft ein verpflichtender Corona Test gemacht.

Bitte beachten Sie, dass auch mitreisende Kinder einen solchen QR Code benötigen! Uns wurde berichtet, dass Griechenland Urlaubern der Check-In am Wiener Flughafen verweigert wurde, da deren Kinder keine Registrierung zur Einreise vorweisen konnten.

Die Reisenden müssen sich bis zur Testung und bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne in ihrer geplanten Unterkunft aufhalten. Dort werden Sie dann aufgesucht und müssen den medizinischen Test vornehmen lassen (welcehr binnern 24h erfolgen sollte), die Auswertung im Labor dauert dann bis zu 36 Stunden. Bei einem positiven Covid-19 Testergebnis muss man eine 14-tägige Hausquarantäne antreten. Eine Verletzung der Quarantäne wird mit einer Geldstrafe von 5.000 EUR geahndet.

Der griechische Staat übernimmt eventuelle Kosten für Spitalaufenthalt bei Einweisung wegen Covid-19 oder einer erzwungenen Quarantäne und den somit verlängerten Aufenthalt im Hotel.

Es ist laut griechischer Seite auch möglich Testergebnisse eines Corona-Molekulartests vorzulegen, statt die verbindliche Testung durch griechische Organe bei der Einreise zu machen. Vorbedingung dafür ist allerdings, dass das mitgebrachte Testergebnis nicht älter ist als 72 Stunden (Einreisezeitpunkt).

Weitere Regeln beim Personentransport

Beachten Sie die geltende Flugverbote!

Kein Anflug aus Großbritannien, aus der Türkei, Schweden und allen weiteren Nicht-EU-Ländern (mit Ausnahmen und teilweise gesonderten Einreiseauflagen) bis zum 15.07.2020.

Die Hin- und Rückreise ist am Landweg nach wie vor eingeschränkt. Der Grenzübergang zu Bulgarien über Promachonas ist auch für touristische Reisen offen. Die Einreise über andere Grenzübergänge zu Bulgarien und jene zu Mazedonien, Albanien oder die Türkei (Übergänge Nymfaia, Krystallopigi, Kakavia, Kipi, Evzones) sind nur bei "notwendiger" Einreise möglich und somit für touristische Besuche nicht verfügbar.

Wenn ankommende Personen mehrere Zwischenstopps in Griechenland planen, müssen sie diese angeben und ihr ursprüngliches Reiseziel und ihre Reiseroute für die nächsten 7 Tage mitteilen. Überprüfungseinheiten der EODY Mobile Health Units werden rund um die Uhr an den Landgrenzkontrollstellen im Einsatz sein.

Österreichische Staatsbürger, die auf dem Landweg nach Österreich zurückkehren möchten, müssen sich an die Transitbestimmungen der duchfahrenen Länder halten.

Personenbeschränkungen bei PKWs gelten bis zum 12. Juli 2020. Mit PKWs bis zu 7 Sitzen ist die Beförderung von 3 Passagieren erlaubt, bei 8 oder 9 zugelassenen Sitzplätzen sind es maximal 5 Passagiere. Minderjährige werden dabei nicht mitgezählt und können zusätzlich mitfahren. 

Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Taxis), in Aufzügen und Gesundheitseinrichtungen. Das Tragen von Masken wird in Supermärkten, Friseursalons, und anderen geschlossenen Räumen grundsätzlich empfohlen. Distanzregeln sind weiterhin aufrecht.

Der Fähren - und Schiffsverkehr zu griechischen Inseln läuft unter strengen Auflagen: Fähren dürfen maximal die halbe Maximalkapazität an Passagieren befördern. Bei Passagiere werden Körpertemperaturmessungen durchgeführt. Abgesehen von Familien darf nur 1 Person pro Kabine reisen und an Bord müssen Masken getragen werden. Passagiere haben einen Gesundheitsbogen auszufüllen und Distanzregeln einzuhalten. Bis 15.7. gibt es keine Einreisemöglichkeit mit Fähren aus der Türkei und Albanien. Private Schiffe/ Boote mit weniger als 50 Personen dürfen anlegen, wenn Abstandsregeln an Bord eingehalten wurden, und alle Passagiere der Registrierungspflicht vor Einreise nachgekommen sind.

Der griechische Zivilschutz betreibt folgende Webseite https://eody.gov.gr/en/ mit relevanten Coronainformationen in englischer Sprache und unterhält die nationalen 24-Stunden Hotlines 1135 und 1110. Diese Rufnummern sind nur innerhalb Griechenlands erreichbar.

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