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Was wir benötigen, um Ihnen zu helfen zu können

Täglich erreichen uns viele Anfragen und Hilfeansuchen. Wir tun unser Bestes, um diese geordnet nach Einlagen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Sie können die Bearbeitung Ihres Falles beschleunigen, indem Sie uns Ihre notwendigen Unterlagen gut aufbereitet zukommen lassen!

Voraussetzungen

Wir arbeiten kostenfrei und können Sie bei Ihrem Konsumentenproblem mit einem Unternehmen unterstützen. Allerdings gelten satzungsgemäß folgende Voraussetzungen:

1. Sie sind Verbraucherin oder Verbraucher

Wir sind nicht zuständig, wenn:

  • der Fall ein Problem zwischen zwei Unternehmen betrifft. (Beispiel: Sie sind Unternehmer*in und die Rechnung wurde auf Ihre Firma ausgestellt. Bitte wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer.)
  • der Fall ein Problem zwischen zwei Privatpersonen betrifft. (Beispiel: Sie haben etwas von einer Privatperson erstanden, die den Verkauf nicht gewerbsmäßig betreibt. Bitte wenden Sie sich an die kostenfreie Anwaltliche Erstauskunft.)

2. Der Fall ist grenzüberschreitend und betrifft eine EU Firma

  • Sie haben einen Wohnsitz in Österreich und das Unternehmen hat seinen Hauptsitz im EU Ausland, in Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich.
  • Sie wohnen im EU Ausland, in Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich und die Firma hat ihren Hauptsitz in Österreich.
  • Bitte beachten - maßgeblich ist der Hauptsitz des Unternehmens, nicht seine Niederlassungen oder der Sitz eines Inkassobüros, das im Namen des Unternehmens an Sie Geldforderungen schickt.

Wir sind nicht zuständig, wenn:

  • Sie in Österreich wohnen und die Firma ebenfalls in Österreich ihren Hauptsitz hat. Wenden Sie sich hierbei an die VKI Beratung.)
  • die Firma nicht in der EU, in Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich niedergelassen ist (zB China, USA, Schweiz, Türkei, Serbien, Russland,... Wenden Sie sich bitte an die VKI Beratung.)

3. Sie haben eine Einigung mit der Firma versucht

Wir können für Sie nur dann tätig werden, wenn Sie selbst bereits nachweislich eine schriftliche Aufforderung an das betreffende Unternehmen gesendet haben, das Problem zu lösen.

4. Sie werden in Ihrem Fall noch nicht vertreten

Das EVZ kann Sie nur unterstützen, wenn es zum Fall noch keinen Gerichtsprozess gibt und Sie nicht juristisch vertreten werden. Wenn Sie einen Anwalt/Anwältin,  eine Rechtschutzversicherung, eine Schlichtungsstelle oder ein kommerzielles Rechteportal mit dem Fall betraut haben, können wir Sie nicht mehr vertreten.

Sachverhalt

Umreißen Sie knapp und chronologisch wie es zum Problem mit dem Unternehmen gekommen ist und welche Schritte Sie oder das betreffende Unternehmen unternommen (bzw. unterlassen) haben.

Beispiel:

  1. Ich habe am ________ (Datum) die Ware /Leistung ________ (was Sie bestellt haben) des Unternehmens ________ (Name der Firma) auf der Webseite ________  (Internetadresse) oder am Ort des Vertragsabschlusses ________ (Adresse des Geschäftes) bestellt / gekauft / gebucht.
  2. Ich hätte am ________ (Datum) die Ware erhalten sollen / die Erbringung der Leistung in Anspruch nehmen wollen.
  3. Die Ware / Leistung wies folgenden Mangel auf: ________ .
  4. Diesen Mangel habe ich dem Unternehmen am ________  (Datum) mittels ________  Email / Brief mitgeteilt und habe eine Lösung des Problems eingefordert.
  5. Das Unternehmen hat auf meine Beschwerde nicht reagiert / folgendermaßen reagiert: ________ 
  6. Der aktuelle Stand im Problem ist folgender: ________  (z.B. defekte Ware ist bei mir zu Hause / in Reparatur / wurde abgeholt / ich warte auf ausständige Leistung /  mir wurde eine nicht zufriedenstellende Alternative / Abschlagszahlung / Gutschein /etc. angeboten, ...)

Anlagen

Je nach Art des Falles benötigen wir normalerweise Folgendes:

  • Vertrag
  • Buchungs- oder Bestellbestätigung
  • Rechnung
  • chronologischer Schriftverkehr mit dem betreffenden Unternehmen / Vertragspartner:
    • Ihre schriftliche Beschwerde(n)
    • die Antwort(en) der Firma. (Ihr Ansuchen wurde abgelehnt / Firma hat Versprechung / Angebot gemacht, etc.)
  • falls vorhanden Beweisfotos der defekten Ware / des mangelhaften Service / der unsachgemäß verrichteten Arbeit etc.
  • falls vorhanden Screenshots (z.B. vom irreführenden Angebot, vom Bestellprozess, vom Chat mit dem Verkäufer,...)

Sollten Sie zu den einzelnen Punkten keine Dokumente haben, beschreiben Sie bitte in der Sachverhaltsdarstellung (siehe oben) entsprechend. Sollten Sie uns Ihre Unterlagen per Post schicken (EVZ Mariahilferstraße 81, 1060 Wien) , so schicken Sie uns bitte nur Kopien von Dokumenten und niemals Originale.

✉️ Erteilen Sie uns den Auftrag per Email an info@europakonsument.at, wenn Sie in Tirol zuhause sind, können Sie gerne auch die Geschäftsstelle unter beratung.tirol@vki.at kontaktieren. Bitte darauf achten, dass alle erforderlichen Anlagen möglichst in einer einzigen PDF Datei gesammelt sind.

  • Wenn sie die einzelnen Dokumente zusammenstellen, bitte auf eine geordnete Reihenfolge nach Datum achten.
  • Wenn Sie Ihre Dokumente und Fotos einscannen, setzen Sie den Scanvorgang mit fortlaufenden Seiten so lange fort, bis alle Dokumente in einer PDF Datei gespeichert sind. (Wenn das Scan Programm fragt, ob Sie eine weitere Seite scannen möchten, bestätigen Sie mit "Ja" bis zur letzten Seite.)
  • Sollten Sie mehrere Einzeldateien haben, können Sie das folgende einfach zu bedienende Gratisprogramm im Internet nutzen, um eine einzige PDF Datei aus mehreren PDF und Bilddateien zusammenzufügen: https://pdfjoiner.com/de/

Wenn Sie uns kontaktieren, benötigen wir:

  • Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer für Rückfragen, Wohnadresse für Zuteilung von Sachbearbeiter*innen)
  • eventuell Ihre Bankdaten (falls Sie vom Händler eine Zahlung fordern)
  • Betrifft Ihr Fall ein Unternehmen in Deutschland, dann laden Sie bitte die folgende Vollmacht des EVZ Deutschland herunter. Diese anschließend unterschrieben mit ihren Unterlagen senden.

Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung ausschließlich zur Fallbearbeitung genutzt und streng vertraulich behandelt.

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