Tipps zum Einbringen von Fällen im EVZ
Täglich erreichen uns viele Anfragen und Hilfeansuchen. Wir tun unser Bestes, um diese geordnet nach Einlagen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können Ihren Fall beschleunigen, wenn Sie uns die notwendigen Unterlagen gut vorbereitet schicken. Wir fassen hier zusammen, was wir benötigen, um für Sie aktiv werden zu können, und welche anderen Stellen es gibt, wenn wir nicht zuständig sind.
Voraussetzungen: Sind wir zuständig?
Wir arbeiten kostenfrei und können Sie bei Ihrem Konsumentenproblem mit einem Unternehmen unterstützen. Allerdings gelten satzungsgemäß folgende Voraussetzungen:
1. Sie sind ein:e Verbraucher:in
✔️ Wir sind zuständig, wenn Sie Hilfe als Privatperson gegen ein Unternehmen brauchen.
🚫 Wir sind nicht zuständig, wenn...
- ... der Fall ein Problem zwischen zwei Firmen betrifft. Zum Beispiel sind Sie Unternehmer*in und die Rechnung wurde auf Ihre Firma ausgestellt.
👉 Bitte wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer. - ... der Fall ein Problem zwischen zwei Privatpersonen betrifft. Zum Beispiel haben Sie etwas von einer Privatperson auf einer Verkaufsplattform wie Ebay oder Willhaben erstanden, und die andere Person betreibt den Verkauf nicht gewerbsmäßig.
👉 Bitte wenden Sie sich an die kostenfreie Anwaltliche Erstauskunft.
2. Der Fall ist grenzüberschreitend und betrifft eine EU Firma
✔️ Wir sind zuständig, wenn...
- ... Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben und das problematische Unternehmen seinen Hauptsitz im EU Ausland, in Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich hat.
- Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist der Hauptsitz des Unternehmens, nicht seine Niederlassungen oder der Sitz eines Inkassobüros, welches im Namen des Unternehmens an Sie Geldforderungen schickt.
🚫 Wir sind nicht zuständig, wenn:
- ... Sie in Österreich wohnen und das Unternehmen ebenfalls in Österreich seinen Hauptsitz hat.
👉 Wenden Sie sich hierbei an die nationale Beratung des VKI. - ... Sie im EU Ausland, in Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich wohnen (EWR) und das Unternehmen seinen Firmensitz in Österreich hat.
👉 In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das EVZ in Ihrem eigenen Land. - ... Sie außerhalb des EWR in einem sogenannten "Drittland" wohnen.
👉 Wenden Sie sich bitte an eine Konsumentenschutzeinrichtung in Ihrem Land. - ... Sie in Österreich wohnen, aber das Unternehmen nicht in der EU, in Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich niedergelassen ist sondern z.B. in China, USA, Schweiz, Türkei, Serbien, Russland, usw.
👉 Wenden Sie sich bitte ebenfalls an ICPEN, die internationale Dachorganisation der Konsumetenschutzeinrichtungen.
3. Sie haben eine Einigung mit der Firma versucht
✔️ Wir sind zuständig, wenn Sie selbst bereits nachweislich eine schriftliche Aufforderung an das betreffende Unternehmen gesendet haben, das Problem zu lösen.
🚫 Wir sind nicht zuständig, wenn Sie das Unternehmen noch nicht schriftlich kontaktiert haben. Versuchen Sie das bitte als Nächstes!
👉 Wir empfehlen einen unserer frei verfügbaren Musterbriefe auszufüllen und dem Unternehmen zu senden. Sollten Sie damit keinen Erfolg haben, wenden Sie sich danach gerne an uns.
4. Sie werden in Ihrem Fall noch nicht vertreten
✔️ Das EVZ kann Sie nur unterstützen, wenn es zum Fall noch keinen Gerichtsprozess gibt und Sie noch nicht juristisch vertreten werden.
🚫 Wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin, eine Rechtschutzversicherung, eine Schlichtungsstelle oder ein kommerzielles Rechteportal mit dem Fall betraut haben, können wir Sie nicht gleichzeitig vertreten.
Weitere Konsumentenschutzeinrichtungen in Österreich
Sie können Ihre Anfrage bzw. Beschwerde auch an eine der folgenden Verbraucherschutzstellen richten:
- Fälle zu Fluggastrechten und Österreichbezug: APF (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte)
- Für Fälle mit Internetbezug (online abgeschlossene Verträge) ist die Internet Ombudsstelle zuständig
- Arbeiterkammermitglieder können sich an die Arbeiterkammer wenden
- Bei Unternehmen mit Niederlassung in Österreich hilft die Verbraucherschlichtungsstelle
Sachverhalt zusammenfassen
Wenn Sie in unserer Eingabemaske eine Beschwerde eingeben, werden Sie beim Ausfüllen im 4. Schritt aufgefordert das Problem kurz zu beschreiben. Wie es zum Problem mit dem Unternehmen gekommen ist. Was wir für Sie erreichen sollen, und welche Schritte Sie oder das betreffende Unternehmen unternommen (bzw. unterlassen) haben.
Beispiel zum Ausfüllen des oberen Eingabefeldes: "Beschreiben Sie Ihre Beschwerde"
- Ich habe am ________ (Datum) die Ware /Leistung ________ (was Sie bestellt haben) des Unternehmens ________ (Name der Firma) auf der Webseite ________ (Internetadresse) oder am Ort des Vertragsabschlusses ________ (Adresse des Geschäftes) bestellt / gekauft / gebucht.
- Ich hätte am ________ (Datum) die Ware erhalten sollen / die Erbringung der Leistung in Anspruch nehmen wollen.
- Die Ware / Leistung wies folgenden Mangel auf: ________ .
- Der aktuelle Stand im Problem ist folgender: ________ (z.B. defekte Ware ist bei mir zu Hause / in Reparatur / wurde abgeholt / ich warte auf ausständige Leistung /...)
Beispiel zum Ausfüllen des mittleren Eingabefeldes: "Was ist das Ziel Ihrer Beschwerde?"
- Ich möchte, dass das EVZ Folgendes für mich erreicht: ________
Beispiele: Dass mein Geld zurückgezahlt wird / dass die Ware geliefert wird / dass die Ware umgetauscht wird / dass das EVZ eine Warnung vor dem Unternehmen publiziert / dass ein Gutschein ausgestellt wird / dass die Leistung ermäßigt erbracht wird / dass eine Entschädigung gezahlt wird / ich möchte beraten werden, ob eine Klage vor Gericht sinnvoll ist / ...
Beispiel zum Ausfüllen des unteren Eingabefeldes: "Welche Schritte haben Sie bereits unternommen?"
- Den Mangel habe ich dem Unternehmen am ________ (Datum) mittels ________ Email / Brief mitgeteilt und so eine Lösung des Problems eingefordert.
- Das Unternehmen hat auf meine Beschwerde nicht reagiert / folgendermaßen reagiert: ________
- Falls zutreffend: Mir wurde vom Unternehmen ________ eine nicht zufriedenstellende Alternative / Abschlagszahlung / Gutschein /etc. angeboten. Damit bin ich nicht einverstanden. Das habe ich dem Unternehmen _________ mitgeteilt / nicht mitgeteilt.
Unterlagen: Welche brauchen wir?
In der Eingabemaske werden Sie in Schritt 6 gebeten, Ihren Fallunterlagen hochzuladen. Legen Sie sich Folgendes am Besten schon bereit, bevor Sie unsere Beschwerdeformular starten:
- Vertrag
- Bestellbestätigung
- Rechnung
- Beweisfoto falls vorhanden von der defekten Ware / des mangelhaften Service / der unsachgemäß verrichteten Arbeit...
- Screenshot falls vorhanden z.B. vom irreführenden Angebot / vom mangelhaften Bestellprozess / vom Chat mit dem Verkäufer..
📷 Sollten Sie Unterlagen nur in ausgedruckter Form haben, so scannen oder fotografieren Sie diese Unterlagen. Achten Sie bitte darauf, dass das Ergebnis gut LESERLICH ist.
✍️ Sollten Sie gewisse Unterlagen gar nicht haben, beschreiben Sie bitte stattdessen im Sachverhalt entsprechend. (Siehe im Absatz weiter oben - Schritt 5 in der Eingabemaske.)
Ihr Schriftverkehr mit der problematischen Firma
In der Eingabemaske werden Sie bei der Eingabe einer Beschwerde in Schritt 6 gebeten, Ihren Schriftverkehr mit dem Unternehmen hochzuladen. Bitte fassen Sie Ihre Beschwerde an das Unternehmen, dessen Antwort und was danach zwischen Ihnen beiden geschrieben wurde in möglichst einer einzigen Datei zusammen:
- Im Schreibprogramm zusammenfassen: Bitte die einzelnen Nachrichten (z.B. aus dem Emailverkehr) zeitlich gereiht möglichst in dieselbe Datei kopieren. Wenn das Schreibprogramm es kann, das Dokument abschließend als PDF exportieren.
- Zusammen einscannen: Wenn Sie gedruckte Dokumente und Fotos haben, diese zeitlich ordnen und in einem einzigen Scanvorgang mit fortlaufenden Seiten so lange fortsetzen, bis alle Dokumente in einer PDF Datei gespeichert sind. (Wenn das Scan Programm fragt, ob Sie eine weitere Seite scannen möchten, bestätigen Sie mit "Ja" bis zur letzten Seite.)
- Dateien zusammenfügen: Sollten Sie mehrere einzelne Dateien haben, können Sie das folgende einfache Gratisprogramm im Internet nutzen, um eine einzige PDF Datei aus mehreren PDF und Bilddateien zusammenzufügen: https://pdfjoiner.com/de/
Welche Vollmacht ist die richtige?
In der Eingabemaske werden Sie, wenn Sie eine Beschwerde einreichen, in Schritt 6 aufgefordert eine Vollmacht hochzuladen. Je nachdem in welchem Land die Firma ansässig ist, oder um welche Firma es sich handelt, benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen, um für Sie aktiv werden zu können. Bitte laden Sie die Vollmacht herunter und unterschreiben diese digital oder ausgedruckt dann per Hand. Sie können die unterschriebene Vollmacht einscannen oder abfotografieren oder mit digitaler Unterschrift abspeichern. Das Dokument muss gut lesbar sein! Anschließend laden Sie die Vollmacht in Schritt 6 der Eingabemaske hoch.
Tipp: Momentan akzeptiert unsere Beschwerdemaske im Vollmacht Feld nur PDF oder DOC Dateien, keine Fotos (Bilddateien). Wenn sie die Vollmacht unterschrieben und abfotografiert haben, können Sie entweder
- in Ihrer Fotogalerie-App auf dem Handy die Option "sharen" nutzen, dann "drucken" des Bildes auswählen und dort wiederum das ausgewählte Foto "als PDF speichern". Diese als PDF gespeicherte Datei dann in die Beschwerdemaske hochladen
oder
- das Foto in ein neues Word Dokument kopieren, und dieses dann in die Beschwerdemaske hochladen.
Für folgende Fälle brauchen wir die entsprechende Vollmacht:
Problem beim Unternehmen in Deutschland
Problem mit Klarna
Problem mit Paypal oder Amazon
Abschließend die Eingabemaske starten. Füllen Sie die notwendigen Eingabefelder aus. Sie fügen Ihre digitalisierten Fallunterlagen bei Fragen in Schritt 4 und bei Beschwerden in Schritt 6 in das Formular ein.