Beim Europäischen Verbraucherzentrum und dem ÖAMTC beschweren sich zurzeit viele Konsumenten über aggressive Mahnschreiben des Inkassobüros eCollect. Darin werden oft hohe Beträge gefordert, die auf lange zurückliegende Verkehrsstrafen in Italien zurückgehen.
Diese Vorgehensweise ist nicht gerechtfertigt. Ein Inkassobüro ist zur Eintreibung von öffentlich-rechtlichen Strafen nicht befugt. Die Konsumenten müssten daher zunächst über den Behördenweg eine Strafvorschreibung erhalten. Das sei oft nicht der Fall.
Weiters sind die Strafen oft schon verjährt, da es eine Frist von 360 Tagen ab Feststellung der Übertretung gibt.
Die Mahnschreiben der eCollect sind oft in drohendem Ton verfasst. Laut ÖAMTC würden die Konsumenten dann auch per Telefon und SMS eingeschüchtert, teilweise würden sogar Verwandte angerufen.
Tipps zur Mahnwelle der eCollect
Das Europäische Verbraucherzentrum und der ÖAMTC rät zu folgenden Schritten:
- Wenn Sie einen offiziellen Bescheid über eine berechtigte Strafen erhalten, sollten Sie diese schnellstmöglich bezahlen. Das ist die günstigste Variante.
- Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Sie ein Mahnschreiben vom Inkassobüro bekommen, auch wenn es bedrohlich klingt. Überprüfen Sie in Ruhe, ob die Forderung zu Recht besteht.
- Dokumentieren Sie alle Schreiben, Anrufe und SMS. Lassen Sie gegebenenfalls die Telefonnummer des Anrufers sperren.
Näheres zu den Inkassoschreiben der eCollect finden Sie auch auf der Website des ÖAMTC. Falls Sie ebenfalls von dieser Mahnwelle betroffen und ÖAMTC-Mitglied sind, raten wir, sich von dem Automobilclub juristisch beraten zu lassen.
Weitere Informationen zu Verkehrsstrafen aus Italien finden Sie in unserem Artikel "Fahrverbote in Italien" sowie auf der Website des EVZ Italien (in englischer Sprache).