Die Online-Partnervermittlungsbörse Parship ist wohl eine der bekanntesten im deutschsprachigen Raum. Umso mehr verwundert es, dass sie sich offensichtlich nicht an österreichisches Recht hält.
Das EVZ erhält jede Woche mehrere Beschwerden von Konsumenten über das Portal. Wütend berichten sie, dass sich ihre Probemonat oder Jahresvertrag automatisch verlängert hätte. Sie hätten keine Information erhalten, dass eine solche Verlängerung bevorstehen würde.
Keine eindeutige Information
Laut österreichischem Recht muss ein Unternehmen seine Kunden vorab gesondert schriftlich darüber aufklären, dass sich ihr Vertrag verlängert, wenn sie nicht binnen einer angemessenen Frist kündigen.
Bei Parship erfolgte diese "Benachrichtigung" per Mail. Allerdings mussten die Konsumenten erst auf einen Link klicken, um dann zur Website zu kommen, wo sie sich in ihr Profil einloggen mussten. Erst dann wurde ihnen die entsprechende Information angezeigt. Weder in der Mail selbst, noch in der Betreffzeile gab es einen Hinweis auf die Vertragsverlängerung. Da stand lediglich: "Nachricht zu Ihrem Profil".
Klage des VKI
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – gegen diese Vorgehensweise Klage eingereicht. Das Handelsgericht Wien hat jetzt die Ansicht des VKI bestätigt. Demnach müsse Parship dafür sorgen, dass die Informationen zur Vertragsverlängerung tatsächlich von seinen Kunden gelesen werden. Dazu braucht es eine aussagekräftige Betreffzeile und eine unmissverständliche Information im Text der E-Mail. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Artikel der VKI-Rechtsabteilung
- Urteil vom Handelsgericht Wien, 43 Cg 32/16b-8
Hilfe des EVZ
Weitere Tipps und Informationen zu Online-Partnerbörsen finden Sie in folgendem Artikel. Sollten Sie individuelle Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das EVZ wenden. Sie erreichen uns über das Online-Beschwerdeformular, per Mail an info@europakonsument.at, sowie telefonisch unter 01/588 77 81 (Mo-Fr, 9-15 Uhr).