Zum Inhalt

Urteil gegen Parship

Automatische Vertragsverlängerung

Die Online-Partnervermittlungsbörse Parship ist wohl eine der bekanntesten im deutschsprachigen Raum. Umso mehr verwundert es, dass sie sich offensichtlich nicht an österreichisches Recht hält.

Das EVZ erhält jede Woche mehrere Beschwerden von Konsumenten über das Portal. Wütend berichten sie, dass sich ihre Probemonat oder Jahresvertrag automatisch verlängert hätte. Sie hätten keine Information erhalten, dass eine solche Verlängerung bevorstehen würde.

Keine eindeutige Information

Laut österreichischem Recht muss ein Unternehmen seine Kunden vorab gesondert schriftlich darüber aufklären, dass sich ihr Vertrag verlängert, wenn sie nicht binnen einer angemessenen Frist kündigen.

Bei Parship erfolgte diese "Benachrichtigung" per Mail. Allerdings mussten die Konsumenten erst auf einen Link klicken, um dann zur Website zu kommen, wo sie sich in ihr Profil einloggen mussten. Erst dann wurde ihnen die entsprechende Information angezeigt. Weder in der Mail selbst, noch in der Betreffzeile gab es einen Hinweis auf die Vertragsverlängerung. Da stand lediglich: "Nachricht zu Ihrem Profil".

Klage des VKI

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – gegen diese Vorgehensweise Klage eingereicht. Das Handelsgericht Wien hat jetzt die Ansicht des VKI bestätigt. Demnach müsse Parship dafür sorgen, dass die Informationen zur Vertragsverlängerung tatsächlich von seinen Kunden gelesen werden. Dazu braucht es eine aussagekräftige Betreffzeile und eine unmissverständliche Information im Text der E-Mail. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hilfe des EVZ

Weitere Tipps und Informationen zu Online-Partnerbörsen finden Sie in folgendem Artikel. Sollten Sie individuelle Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das EVZ wenden. Sie erreichen uns über das Online-Beschwerdeformular, per Mail an info@europakonsument.at, sowie telefonisch unter 01/588 77 81 (Mo-Fr, 9-15 Uhr).

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Aufschrift "QuizTime" und "Consumer Rights" im Vordergrund, dahinter Foto eines Schulklassenzimmers

Gewinnspiel des EVZ - Quiztime!

Zum neuen Schuljahr möchten wir herzlich Schülerinnen und Schüler, sowie alle Interessierten dazu einladen unser Quiz über ihre digitalen Verbraucherrechte zu machen!

Fünf Buchrücken liegender alter Bücher mit Ledereinband

Abzocke mit neuen alten Büchern

Es werden zunehmend dubiose Angebote für den Erwerb antiker Büchern unterbreitet. Bei Hausbesuchen werden Verträge vor allem mit Pensionisten Verträge geschlossen und diese um tausende Euro gebracht. Die versprochenen Wertzuwächse bei Lexika und Nachbildungen von alten Druckwerken jedoch sind in höchstem Maße unseriös!

Geldstapel mit Aufschrift und 3D Schrift "Giveaway" wird auf dunklem Hintergrund beleuchtet vom Logo der Federal Trade Commission

Entschädigung bei betrügerischen "Next Gen" Verlosungen

Meist fielen ältere Menschen auf angebliche Sachpreisverlosungen und Lotterien der amerikanischen Firma NextGen herein. Zigtausende verloren Geld, manche davon hohe Summen. Es besteht auch für Geschädigte in Österreich nun die Möglichkeit Geld zurückzufordern. Wir sagen Ihnen wie.

Aufschrift Quiz Time mit Grafik von 3 Kindern und einem Handy welches Onlinequiz zeigt

Lernhilfen für jüngste Verbraucher

Das EVZ Österreich erstellte zusammen mit anderen Ländern ein Video und Quizspiel zum Thema digitale Verbraucherrechte von jugendlichen. Das Material ist als Lernhilfe für den Englischunterreich in Schulklassen gedacht.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang