Zum Inhalt

Vorsicht: Update bei Whats App

Überraschender Abovertrag mit Drittanbieter

Der beliebte Messenger-Dienst WhatsApp begrüßt seine Nutzer mit der Nachricht, dass ein Update verfügbar wäre. Klickt man auf den Link, schließt man jedoch einen Abo-Vertrag mit einem Drittanbieter ab. In diesem Fall handelt es sich um das Unternehmen MEDIA MARKETING INTERNET S.L C/Espinosa, das seinen Sitz im spanischen Valencia hat.

Laut dem Magazin Focus Online kann dieser über den Mobilfunkvertrag des Konsumenten auf dessen Bankkonto zugreifen und regelmäßig Gebühren abbuchen.

Tipps des EVZ Österreich

  • Fordern Sie bei Ihrem Telekomanbieter eine Sperre für das Unternehmen und ersuchen Sie ihn, keine Abbuchungen über Ihre Mobilfunkrechnung zuzulassen.
  • Wurde bereits etwas abgebucht, erkundigen Sie sich, ob Ihr Anbieter ein entsprechendes Service hat, um eine Rückzahlung einzufordern.
  • Falls nicht, müssen Sie sich selbst an den Drittanbieter wenden:
  • Schreiben Sie dem Unternehmen, dass Sie einen Vertragsabschluss dementieren und nur zur Sicherheit von dem Abo-Vertrag zurücktreten und abgebuchte Gebühren zurückverlangen. Sie können dafür diesen Musterbrief als Vorlage verwenden. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben und schicken Sie ihn als E-Mail mit Lesebestätigung an support@medianetpay.com.
  • Sollte Ihre Intervention keinen Erfolg haben, können Sie sich gerne an das EVZ Österreich wenden (per Beschwerdeformular oder Mail an info@europakonsument.at). Bitte beachten Sie, dass wir nur tätig werden können, wenn Sie das Unternehmen bereits selbst kontaktiert haben.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Black Friday: Hype und Fakten

Black Friday: Hype und Fakten

Ende November ist Black Friday, der bekannteste Aktionstag des Handels im Jahr. Doch Schnäppchenjäger sollten vorsichtig sein. Den Händlern geht es vor allem darum, Umsatz anzukurbeln und die Warenlager zu leeren. Ob sich die bombastisch beworbene Ersparnis wirklich einstellt, ist oft fraglich.

Nichtlieferung wegen neuer Verpackungsverordnung

Nichtlieferung wegen neuer Verpackungsverordnung

Seit Neujahr müssen Importeure und Firmen ohne Sitz in Österreich einen heimischen Bevollmächtigten für Verpackungsmaterialien ernennen, sonst droht Strafe. Viele Onlinehändler möchten diesen Mehraufwand nicht stemmen. Deshalb ist in Webshops vermehrt zu beobachten, dass Lieferung nach Österreich derzeit ausgeschlossen ist.

Wucher mit Büchern

Wucher mit Büchern

Nachbildungen antiker Prachtbände, Bibeln und Lexika werden beim Haustürgeschäft um tausende Euro verkauft. Vor allem ältere oder greise Menschen sind unter den Opfern. Ihnen wurde eine sichere Wertanlage versprochen. Später stellt sich heraus, dass ihnen relativ wertlose Bücher angedreht wurden.

Gegen invasive Werbung & Tracking

Gegen invasive Werbung & Tracking

Kommerzielle Überwachung ist bereits Alltagsrealität. Alles, was wir als Kunden tun wird von Unternehmen in Datenbanken eingespeist. Daraus wird zielgerichtete Werbung an uns geschickt. Die BEUC versucht diesem Trend entgegenzuwirken.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang