Viele Anrufer wenden sich an die Beratung des Vereins für Konsumenteninformation und das im VKI angesiedelte Europäische Verbraucherzentrum hinsichtlich ihrer bevorstehenden Reise nach Italien.
Die häufigste Frage: „Kann ich wegen des Coronavirus kostenlos stornieren?“ Darauf gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Im Einzelfall muss man prüfen wann und wohin genau die Reise geht und ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt.
Die aktuelle Lage
Seit unserem Beitrag über den Coronavirus in China vom Anfang des Monats hat sich einiges getan. Krankheit und Erreger wurden am 11.Februar von der WHO umbenannt. Die vom Erreger mit neuem Namen SARS-COV-2 ausgelöste Krankheit nennt sich nun COVID-19 (coronavirus disease 2019).
Weltweit wurden bis heute (25.02.2020) insgesamt 80.190 bestätigte Fälle registriert. Die Anzahl der Todesfälle beträgt derzeit 2.699, wobei außerhalb Chinas bisher etwa 30 Todesopfer, zwei davon in Italien und eines in Frankreich erfasst wurden. 332 Covid-19 Erkrankungen wurden im europäischen Wirtschaftsraum einschließlich Großbritanniens bisher bestätigt.
Seit Samstag 22.2.2020 nimmt die Verbreitung in Norditalien zu. Derzeit sind nur die Regionen Lombardei, Venetien, Piemont und Emilia-Romagna betroffen. Für 11 Gemeinden in Venetien und der Lombardei gibt es eine Reisewarnung des Außenministeriums, diese Gemeinden wurden für Ein-und Ausreise gesperrt.
Für das übrige Italien gibt es derzeit keine Reisewarnung.
Welche norditalienischen Sehenswürdigkeiten geschlossen, welche Großveranstaltungen abgesagt und welche Gemeinden unter Quarantäne gestellt wurden, finden Sie auf der Seite des Außenministeriums. Über Beeinträchtigungen des Zugverkehrs gibt die Trenitalia Auskunft.
Österreichische Corona Auskunftsstellen:
Hotline Außenministerium +43(0)501150-0
Hotline Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit 0800 555 621
Informationsseite Gesundheitsministeriums
Informationsseite ÖAMTC
Informationsseite Arbeiterkammer
Corona Schwerpunkt beim ORF Sondersendung
Wie kann ich kostenlos von meiner Reise nach Italien zurücktreten?
So einzigartig die Situation mit dem Coronavirus auch scheint, so sind unsere allgemeinen Ratschläge zu Reiserücktritt bei Gefahr am Urlaubsort trotzdem anwendbar.
Wenn Sie überlegen die gebuchte Reise abzusagen, ist es wichtig zu unterscheiden, ob Sie den gesetzlich geregelten kostenfreien Rücktritt vom Vertrag erklären können oder ein Storno und dabei die vereinbarten Stornokosten tragen müssen:
Habe ich eine Pauschalreise gebucht?
Beim klassischen Fall einer Pauschalreise sind Flug und Hotel in einem Gesamtpreis an den Reiseveranstalter bezahlt worden.
Ihr Reiseveranstalter – in Ihren Reiseunterlagen manchmal auch Leistungsträger genannt - also die Firma welche das Gesamtpaket durchführt, wird den kostenlosen Reiserücktritt akzeptieren müssen, wenn:
- Ihr Reiseziel oder Ihre in der Pauschalreise mitbezahlten und beeinträchtigten Ausflüge oder Veranstaltungen innerhalb der betroffenen Regionen von Norditalien liegen,
- dazu die Reise zeitnah stattfinden soll und nicht erst in mehreren Wochen,
- und Sie die Reise vor Bekanntwerden der Epidemie in Norditalien gebucht haben und daher von den veränderten Umständen überrascht wurden.
Wenn diese Punkte zutreffen und seriöse Medienberichte auf eine Unzumutbarkeit der Reise für einen durchschnittlichen Reisenden schließen lassen, kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter, indem sie beispielsweise unseren Musterbrief verwenden.
Denken Sie daran sich alle Zusagen schriftlich geben zu lassen!
Strategisch überlegen
Wenn die aufgelisteten Punkte nur teilweise erfüllt sind und der Reiseveranstalter Ihrer Pauschalreise einen kostenlosen Rücktritt ablehnt, sehen Sie sich die Stornobedingungen in Ihrem Vertrag durch!
Stornokosten steigen üblicherweise je näher die Reise rückt, je später storniert wird, desto teurer.
Sie müssen sich nun entscheiden, wie wichtig es Ihnen ist kostenfrei von der Reise zurücktreten zu können, und in wie weit Sie bereit wären Einschränkungen wie das Tragen von Mundmasken, Gesundheitskontrollen, geschlossene Sehenswürdigkeiten oder abgesagte Veranstaltungen sprichwörtlich in Kauf zu nehmen. Zusätzlich gibt es ein gewisses Risiko von einem Ausreiseverbot betroffen zu sein, wenn sich die Lage weiter zuspitzen sollte.
- Wenn Sie einen Urlaub mit diesen möglichen Beeinträchtigungen auf keinen Fall akzeptieren möchten, dann stornieren sie schnell zu geringeren Kosten! Es kann Sie niemand zwingen die Reise anzutreten.
Dabei bleibt zu erwähnen, dass bezahlte Stornos nicht mehr zurückgefordert werden können, selbst wenn sich später herausstellt, dass alle Umstände eingetreten sind und einen kostenlosen Rücktritt ermöglicht hätten.
- Wenn Ihre Reise erst in ein paar Wochen stattfinden soll, und es Ihnen wichtiger ist kostenfrei aus dem Vertrag auszusteigen, warten Sie zu, bis die Reise näher rückt und die Bedingung der zeitlichen Nähe für den Rücktritt erfüllt ist.
Manche Betroffene berichten aber darüber, dass Sie nach dem unsicheren Hin und Her gar keine Lust mehr haben die Reise zu machen.
Das Zuwarten in so einer Gefühlslage birgt somit natürlich das Risiko, dass die Lage vor Ort sich beruhigen kann und die Reise dann zwar zeitlich nahe genug bevorsteht, aber die anderen Bedingungen zum kostenfreien Rücktritt nicht mehr gegeben sind. Wenn man in so einem Fall dann nicht mehr fahren möchte, können dann vom Veranstalter die im Vertrag enthaltenen sehr hohen Stornokosten gefordert werden.
Individualreisende bei Stornos im Nachteil
- Wenn Sie Verkehrsmittel oder Unterkunft selbst und direkt gebucht haben, also eine Individualreise vorliegt, wird es schwieriger mit dem kostenfreien Storno:
Unserer Erfahrung nach verzichten Fluglinien, Busfernreiseanbieter, Eisenbahnen oder Hotels auf Stornokosten nur, wenn sie selbst die Leistungen gar nicht erbringen können oder der Zielort von Behörden gesperrt wurde.
Wenn dies nicht zutrifft, empfielt es sich trotzdem mit dem Dienstleister Kontakt aufzunehmen. Zuerst sollten Sie versuchen einen kostenlosen Rücktritt zu erreichen. Wenn das nicht hilft, bemühen Sie sich als Nächstes um eine einvernehmliche Lösung wie etwa einen Wertgutschein, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder Ähnliches.
Bevor Sie die Unzumutbarkeit der Reise darlegen und den Wegfall der Vertragsgrundlage argumentieren, sollten Sie passende Medienberichte gesammelt haben, um Ihre Argumente so zu stützen. Überlegen Sie sich weitere persönliche Gründe für die Absage wie fortgeschrittenes Alter, Vorerkrankungen, Reise mit Kindern, usw.
Vergessen Sie bei Hotelbuchungen nicht, dass es bei Onlinereservierungen ohnehin oft kurzfristige kostenlose Stornofristen (24 Stunden) gibt, sehen Sie in den Buchungsbedingungen des Hotels nach.
Hilft mir die Versicherung?
Wenn Sie eine Stornoversicherung für die Reise abgeschlossen haben, hilft Ihnen das beim Coronavirus leider nicht. Eine Reisestornoversicherung enthält die Klausel über höhere Gewalt, in diesem Fall ist Corona so ein äußerer Umstand und somit als nicht versicherbares Risiko von der Erstattung der Stornokosten ausgenommen. Die Stornoversicherung würde Ihnen nur helfen, wenn Sie selbst zu Hause erkranken, vom Arzt eine Bestätigung haben und nicht reisen können.
Falls Sie eine Rechtschutzversicherung haben, fragen Sie dort, bezüglich dem Streit mit der Fluglinie, dem Hotel, etc. über die Stornokosten, um Deckung (=Übernahme der Anwalts- oder Gerichtskosten) an.