Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) erhält derzeit vermehrt Anfragen von Konsumenten, denen offiziell aussehende Schreiben über einen "Hauptgewinn" zugeschickt wurden.
"Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass Sie bei der jährlichen Verlosung der Versand- und Verlagshauser den Hauptpreis und damit 89.000,- Euro erzielt haben." So vielversprechend beginnt der Brief, den derzeit zahlreiche Konsumenten erhalten. Im folgenden Absatz werden sie dann aufgefordert, telefonisch einen Termin mit dem Absender, einer Rechtsanwaltsgesellschaft "Dr. Weber und Partner" zu vereinbaren.
Wie ein Schreiben aussieht, können Sie unten im Download Bereich sehen.
Mehrere Hinweise auf Betrug
Das EVZ Österreich warnt davor, dieser Aufforderung nachzukommen. Denn weder existiert die Rechtsanwaltsgesellschaft, noch handelt es sich um ein seriöses Schreiben. Darauf weisen diverse Indizien hin: Einerseits Rechtschreibfehler (z.B. Verlagshauser statt -häuser), andererseits funktioniert der angezeigte QR-Code nicht.
Generell gilt, dass man nichts gewinnen kann, ohne an einem Gewinnspiel, einer Verlosung oder ähnlichem teilgenommen zu haben. Dazu benötigen die Veranstalter das Einverständnis des Konsumenten.
Recherchen des EVZ Österreich ergaben, dass es eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei mit sehr ähnlich klingendem Firmenwortlaut gibt. Auf dem Brief wird sogar deren Anschrift in Köln angegeben. Die "echte" Kanzlei distanziert sich von den unseriösen Schreiben und hat Strafanzeigen gegen die Verfasser erstattet.
Tipps des Europäischen Verbraucherzentrum Österreich
Reagieren Sie nicht auf das Schreiben, rufen Sie die angegebene Telefonnummer nicht an.
Sollte Ihnen durch diese Betrugsversuche ein Schaden entstanden sein, können Sie auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Lübeck unter dem Aktenzeichen 704 Js 34624/14 erstatten. Schicken Sie auch eine Kopie des Briefes an die Staatsanwaltschaft.