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Falsche Mahnungen von Kanzlei Zajonc & Ruck

Gefälschte Mails im Umlauf

Derzeit erhalten viele Konsumenten Mails der angeblichen Rechtsanwälte Dirk Uwe Zajonc und Florian Ruck. Darin werden ihnen Urheberrechtsverletzungen auf YouTube vorgeworfen.

Kanzlei existiert nicht

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt bereits vor den gefälschten Mahnungen. Laut der deutschen Behörde sind die Herren Zajonc und Ruck nicht im Anwaltsverzeichnis eingetragen, somit sind diese vermutlich keine Anwälte und betreiben auch keine Kanzlei. In der Mail wird eine Homepage angegeben, die allerdings nicht funktioniert. Eine Adresse der Kanzlei oder ähnliches wird nicht genannt.

Drohung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen

Die angeblichen Anwälte behaupten, eine Firma namens "Intl. Musik Copyright Agency", kurz "IMCA", zu vertreten. In den Mails werden die Empfänger beschuldigt, durch "Streamen" auf YouTube Urheberrechtsverletzungen an den Werken von IMCA begangen zu haben.

Um welches Werk es sich handelt, wird jedoch nicht genannt. Ebensowenig spezifizieren Zajonc und Ruck, ob es sich um ein Lied oder ein Video handelt. Sie schreiben lediglich, dass es beim Streamen zu "technisch notwendigem Zwischenspeichern" kommt und das "ein Vervielfältigen nach §16 UrhG" darstellen würde.

Zahlungsaufforderung

Die Empfänger der Mails werden aufgefordert, einen Betrag von rund 40 Euro auf das Konto von Herrn Florian Ruck zu überweisen. Dies würde den für die Firma IMCA entstandenen Schaden abdecken. Als Frist nennen die vermeintlichen Anwälte 10 Tage, danach würden wesentlich höhere Kosten entstehen.

In der Mail heißt es wörtlich:


"Namens und in Vollmacht unserer Mandantin machen wir hier mit Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG einen Erstattungsanspruch gegen Sie geltend. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, der wir hier mit 39,61 Euro beziffern."

Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen!

Keine rechtliche Grundlage

Inwiefern und unter welchen Umständen Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist eine rechtlich sehr komplexe Frage. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel "Streaming-Plattformen". In diesem Fall gilt jedoch: Die Forderungen, die in der gefälschten Mahnung gestellt werden, sind nicht zulässig!

Zufällig ausgewählte Empfänger

An der Addressierung der Mails – "Sehr geehrte/r Youtubebenutzer/in" – wird deutlich, dass die Empfänger zufällig ausgewählt sind. Es wird kein genauer Zeitpunkt genannt, zu dem die angebliche Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, sondern lediglich ein sehr großer Zeitraum (zum Beispiel von "25.01.2013 – 12.09.2013").

Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums

  • Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ein.
  • Sie können bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Drucken Sie dafür auch die Mail aus.
  • Lassen Sie sich durch dieses dubiose E-Mail nicht verunsichern! Die Versender agieren offensichtlich nach dem Motto "Ich probier’s mal".

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