Zum Inhalt

Freies WLAN: Betreiber haften nicht

Urteil des EuGH

Ein deutscher Inhaber eines Musikgeschäftes hat seinen Kunden ein offenes WLAN bereitgestellt. Einer der Kunden hat dies genutzt, um ein Musikalbum gratis zum Download anzubieten. Daraufhin trat Sony auf den Plan, der Rechteinhaber des Albums, und verklagte den Inhaber. Jetzt hat der EuGH entschieden, dass diesen keine Schuld trifft.

Der Anbieter eines WLAN-Netzes ist nicht haftbar für Rechtsverstöße, die von einer dritten Person begangen werden. Er kann jedoch, so das Urteil des EuGH, dazu aufgefordert werden, dieses mit einem Passwort zu schützen. Damit soll verhindert werden, dass jemand anonym Rechtsverstöße begeht.

Pressemeldung des EuGH: Urteil in der Rechtssache C-484/14

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Haftung für ungesichertes WLAN

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gewinnspiel des EVZ - Quiztime!

Gewinnspiel des EVZ - Quiztime!

Zum neuen Schuljahr möchten wir herzlich Schülerinnen und Schüler, sowie alle Interessierten dazu einladen unser Quiz über ihre digitalen Verbraucherrechte zu machen!

Entschädigung bei betrügerischen "Next Gen" Verlosungen

Entschädigung bei betrügerischen "Next Gen" Verlosungen

Meist fielen ältere Menschen auf angebliche Sachpreisverlosungen und Lotterien der amerikanischen Firma NextGen herein. Zigtausende verloren Geld, manche davon hohe Summen. Es besteht auch für Geschädigte in Österreich nun die Möglichkeit Geld zurückzufordern. Wir sagen Ihnen wie.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang